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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: roha004 am 15. Oktober 2018, 14:32:17

Titel: Beorderung und nun?
Beitrag von: roha004 am 15. Oktober 2018, 14:32:17
Hallo,

ich bin Ronny und komme aus Thüringen. Meinen GWD habe ich 2001-2002 in Gotha bei der PZAufklKP 390 als Fahrer geleistet.
Beim letzten Tag der "offenen Tür" in Gotha habe ich den Entschluss gefasst wieder etwas für unser Land zu tun.
Ich habe darauf hin ein Termin beim Karierecenter gemacht und mich über den Reservistendienst informiert.

Jetzt bin ich soweit, dass ich eine Beorderung habe und Anfang November an einer RDL in der Reservekompanie teilnehme. Beide Sachen sind unabhängig voneinader. (?) Zumindest kam die Einladung zur RDL eher als die Beorderung.
 
Jetzt zu meinen Fragen (ich hoffe Ihr verzeit mir mein Nichtwissen  :o):

Ich habe jetzt die Beorderung als Späher bekommen. Wie geht es weiter? Bekomme ich für den Beorderungsdienstposten auch Einladungen zu "Übungen"? Muss ich mich selber darum kümmern?
Wie ist das mit meinem Verdienstausfall? Muss man das vor RDL beantragen und wo?

Mfg
Ronny
Titel: Antw:Beorderung und nun?
Beitrag von: Matze 78 am 15. Oktober 2018, 21:27:46
Erstmal Glückwunsch das es so schnell geklappt hat mit der Beorderung wenn man bedenkt wann in Gotha Tag der offenen Tür war (war selber dort).
Da bei mir selbst grad nen Beorderungsverfahren läuft und ich in dem zukünftigen Beorderungstruppenteil vor kurzem zwei Wochen geübt habe, kann ich dir erzählen wie es bei war.
Da du vorher wie du schreibst Fahrer warst vermute ich mal das du keine ATN/ATB Späher hast. Das heißt du wirst in den zukünftigen Übungen auch zum Späher ausgebildet (das kann sicher auch in Einzelübungen in den aktiven Kompanien passieren).
Da du ja ne Beorderung hast und somit ein Dienstposten für dich vorgesehen ist, müsste die nächsten Wehrübungstage auch schon für eine mögliche Beförderung zählen ( hier bin ich mir nicht zu hundert Prozent sicher, weil ich nicht weiß ob der vorgesehene DP erst zählt wenn man die ATN dafür hat.

Mit der "Einladung" zur RDL ( das nennt sich Heranziehungsbescheid) bekommst du auch die Unterlagen der Unterhaltsicherungsbehörde (läuft jetzt über das BaPersAmtBw) mit zugeschickt. Je nachdem ob du arbeitest, selbstständig oder arbeitsuchend bist, füllst du den Antrag aus. Wenn du in Arbeit bist zahlt die Bw deinen Verdienstausfall, am besten alles schon vor Beginn der RDL wegschicken, da läuft das reibungsloser.

Bei uns wird das so gehandhabt das wir per Mail von der Kompanieführung über die Termine informiert werden und dann einfach die Einverständniserklärung zur Ableistung einer Übung bei Truppenteil x am Tag/Woche y ausfüllen und unterschreiben.
Bekommst also vor jeder Übung einen Heranziehungsbescheid mit den entsprechenden Unterlagen zur Unterhaltssicherung.

Gruß Matze
Titel: Antw:Beorderung und nun?
Beitrag von: roha004 am 16. Oktober 2018, 20:07:06
vielen Dank für die Info