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Autor: wolverine
« am: 18. Februar 2020, 22:14:24 »

Dafür nicht
Autor: wolverine
« am: 18. Februar 2020, 21:55:43 »

Das haben Sie gelesen?
Autor: apollo13
« am: 18. Februar 2020, 21:40:22 »

Gibt es eine Regelung bzw Vorschrift wie mit den DVAG auf dem Beorderungsposten zu verfahren ist?
Habe letztens meine RDL Tage abgefragt, berücksichtigt wurde keine einzige DVAG der letzten 7 Jahre, obwohl diese in der Beorderung geleistet wurden. Das die "Spassveranstaltungen" nicht gewertet werden ist mir klar.
Autor: bayern bazi
« am: 09. Dezember 2019, 08:24:04 »

KVK wird ja viel über DVag gemacht - die werden im Regelfall auch annerkannt

wenn du mit 1/2 tages Dvag auf 2 tage kommst ;)

müsste passen (KVK wird ja viel über DVag gemacht - die werden im Regelfall auch annerkannt) 
Autor: apollo13
« am: 08. Dezember 2019, 23:13:36 »

Meinte eine DVAG auf dem Beorderungsdienstposten.
Autor: wolverine
« am: 08. Dezember 2019, 22:59:08 »

DVag zählt nur ausnahmsweise.
Autor: apollo13
« am: 08. Dezember 2019, 21:46:37 »

Habe ich, am 01.07. Werdens 31 Jahre. Wenn die letzte DVAG mit 4;5 Std mitzählen müsste die nächsten RDL reichen.
Autor: wolverine
« am: 08. Dezember 2019, 19:58:45 »

Fehlen ja noch zwei Tage wenn ich mich nicht verrechnet habe
Autor: bayern bazi
« am: 08. Dezember 2019, 19:57:27 »

zählt alles zusammen :)

hauptsache du hast deine  16 feldwebeljahre
Autor: apollo13
« am: 08. Dezember 2019, 19:27:21 »

Wie oben angeführten eine Frage zu den RDL Tagen. War bis 2/2017 im KVK meines Heimatlandkreises
beordert. Seit Beförderung zum HF habe ich dort vier RDL Tage abgeleistet. Arg wenig in 5 Jahren, daher habe ich um Umplanung ins Nachbar KVK gebeten. Seitdem 18 RDL Tage. Selbe Verwendung, VerbFw ZMZ. Zählt für die Beförderung zum SF nur die 18 Tage oder werden die 4 Tage der vorherigen Verwendung mit? Beurteilung wurde vor 6 Monaten erstellt.
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