Nach der Entfernung eines Basalkarzinoms sind Sie nach der aktuell gültigen Musterungsvorschrift für 12 Monate mit einer Gradation V zu versehen, was damit zu "D 4" und einer aktuell nicht gegebenen (vorübergehenden) Wehrdienstuntauglichkeit führt!
Demnach wird das KarrCBw bei Übersendung der entsprechenden Befunde zuerst die Gesundheitsziffer % V vergeben und anschließend die Reservedienstleistung aufheben! Sorry, aber das ist nun mal die Vorschriftenlage! Und melden müssen Sie es, ... siehe oben!
Hinweis: Wenn Sie nicht melden und "einfach mal so" zur RDL erscheine, wird Sie der Truppenarzt nach Hause schicken, wenn Sie die OP angeben! Ist daher keine gute Idee, so etwas unter den tisch fallen zu lassen
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