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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: LoggiSU
« am: 02. Februar 2024, 21:38:14 »

Ich wurde für die endgültige Verleihung damals von meinem MobTrT zu einer DVag zugezogen, unter dem "Deckmantel" Jahresplanung für RDL.
Man wollte mich mit der Verleihung überraschen, was auch sehr gelungen war.
Die Verleihung fand dann an einem Freitag zum Wochenendantreten vor der Kompanie in würdigem Rahmen statt.
Nach dem Antreten bleib "meine" MatGrp dann geschlossen stehen und hat mich noch zu einem kurzen Sektempfang eingeladen.
War ne tolle Sachen, an die ich gerne zurückdenke.
Autor: doc.
« am: 02. Februar 2024, 07:17:34 »

In allen Fällen, die ich erlebt habe (Kameraden und selbst) fand die endgültige Verleihung im Rahmen eines Wehrdienstverhältnisses statt.
Autor: Science_Guy
« am: 30. Januar 2024, 15:45:35 »

Frage hierzu:

Angenommen ich hab meine Lehrgänge, meine 24 Tage und meine Beurteilung, alles liegt bei BAPersBW usw...

Erfolgt die endgültige Verleihung des (bisher vorläufig) höheren Dienstgrades dann im Rahmen einer RDL oder passiert das einfach schmucklos per Post?
Autor: Exberliner
« am: 02. November 2017, 16:45:52 »

Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?

Das hat was mit dem Kombattantenstatus zu tun.

Ich habe es mich nicht getraut zu schreiben... (so als Frischling)
Autor: KlausP
« am: 02. November 2017, 16:19:52 »

Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?

Das hat was mit dem Kombattantenstatus zu tun.
Autor: F_K
« am: 02. November 2017, 16:05:35 »

@ HosaBrack:

Sogar einen offensichtlichen Grund: Weil diese Personengruppe als Soldat in den Einsatz geführt wird.
Eine größere Anzahl der in der Statistik ausgewiesenen Reservisten im Einsatz gehört dieser Personengruppe an.

@ Exberliner:

So what?

Es kommt immer darauf an, was der Soldat KANN - und was benötigt wird.

Gehst Du in einen Einsatz?

Unterschied erkannt? - ja, damit muss man leben.
Autor: Exberliner
« am: 02. November 2017, 14:53:58 »

Senf meine Person:

geeignet ungedient - alles erkämpft - Ausbildung - Zusatz - ATN - Schlapp 40 WÜTage - Beordert - NOCH NICHT BEFÖRDERT - weil...  OHNE Beorderung keine Beförderung. Diese ist erst vor kurzem passiert.

Andere waren am ersten Tag Oberstleutnant vorl.

Ich bin noch immer S. Erste Beförderung somit der nicht zu überspringende DG  G

Ja - damit muss man leben können.

Autor: HosaBrack
« am: 02. November 2017, 14:50:00 »

Gibt es eigentlich einen tieferen Sinn, dass Zivilbedienstete im Auslandseinsatz mit militärischem DG ausgestattet werden?
Autor: Andi8111
« am: 02. November 2017, 14:39:51 »

Aha. Ich war mir nicht darüber im Klaren, dass Sie dieser Gruppe angehören. Dann ist das natürlich der richtige Passus der Verordnung.

Autor: BWDSF
« am: 02. November 2017, 13:28:53 »

perfekt, vielen Dank, genau was ich gesucht habe :)
Autor: Brötchen.mit.Zwiebelmett
« am: 02. November 2017, 13:25:17 »

Zitat
Verleihung militärischer Dienstgrade an Zivilpersonal
3.8.4.1 Zivilpersonal, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder
fachbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit einer besonderen
Auslandsverwendung im Soldatenstatus wahrnimmt
3328. Zivilpersonal, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder fachbezogene
Aufgaben während der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung bzw. einer mit der
besonderen Auslandsverwendung verbundene Ausbildung im Soldatenstatus wahrnimmt, leistetdiesen RD in dem ihm verliehenen Dienstgrad. In den Fällen, in denen bisher kein Dienstgrad
verliehen wurde oder wenn der nach der Vergleichstabelle (siehe GAIP) zu verleihende Dienstgrad
höher ist als der bereits verliehene, wird der Dienstgrad nach der Vergleichstabelle vorläufig verliehen.
Der vorläufig verliehene höhere Dienstgrad kann nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß
A-1340/49 endgültig verliehen werden. Die Voraussetzungen gelten für Zivilpersonal, welches an einer
besonderen Auslandsverwendung teilnehmen soll, als erfüllt, wenn die im Rahmen einer besonderen
Auslandsverwendung vorgesehene einsatzvorbereitende Ausbildung erfolgreich absolviert wurde,
mindestens 24 Tage Wehrdienst in einer besonderen Auslandsverwendung geleistet wurden und
eine Beurteilung gemäß den Vorgaben der A-1340/50 erstellt wurde. Die Verleihung weiterer
vorläufiger höherer Dienstgrade nur aufgrund einer Beförderung oder Höhergruppierung im zivilen
Statusverhältnis ist nicht zulässig. Sind nach der endgültigen Verleihung des zunächst vorläufig
verliehenen höheren Dienstgrades die zeitlichen Voraussetzungen für eine weitere Beförderung gemäß
A-1340/49 nach einer Höhergruppierung im zivilen Statusverhältnis noch nicht erfüllt, so gilt die
Ausnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 SLV als genehmigt mit der Folge, dass sofort eine Beförderung
vorgenommen werden kann. Verzichtet die betroffene Reservistin oder der betroffene Reservist aufgrund
einer bestehenden Beorderung auf eine Beförderung, wird der höhere Dienstgrad nach der
Vergleichstabelle für die Dauer der Verwendung zeitweilig verliehen. Zivilpersonal gemäß dieser
Absatznummer nimmt an keinem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Abschnitt 3.6.5.3 teil.
Ansonsten richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorgaben gemäß Abschnitt 3.6.3.
Quelle: A2-1300/0-0-2
Autor: BWDSF
« am: 02. November 2017, 13:22:50 »

sorry, kanns leider nicht editieren
meine natürlich: vorläufiger vs. vorübergehender DG

Nun, meine Beförderungsurkunde lässt da keinen Interpretationsspielraum, definitiv vorläufig ;)
Autor: svres
« am: 02. November 2017, 13:21:48 »

sorry, kanns leider nicht editieren
meine natürlich: vorläufiger vs. vorübergehender DG
Autor: KlausP
« am: 02. November 2017, 13:19:20 »

Zitat
... @KlausP: Erfahrungen sind natürlich auch hilfreich, konkrete Vorschriften aus denen sich dies klar ableiten lässt aber halt noch mehr. ...

Deshalb habe ich ja den offiziellen Download-Bereich von reservisten.bundeswehr.de verlinkt. In der von mir verlinkten Vorschrift gibt es für Zivilpersonal der BW sogarceinen eigenen Abschnitt. Raussuchen müssen Sie sich das dann schon selber.
Autor: Andi8111
« am: 02. November 2017, 13:09:16 »

3.1 Allgemeine Voraussetzungen
3.1.1 Geltungsbereich
301. Diese Bestimmungen gelten für die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr.
3.1.2 Grundsätze
302. Die Beförderung richtet sich nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und Leistung sowie dem Bedarf der Streitkräfte für die funktions-, dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung im Aufgabenspektrum der Streitkräfte. Sie ist nur zulässig, wenn die zu Befördernden auf einen dem Beförderungsdienstgrad entsprechenden Dienstposten beordert23 sind. Für Beförderungen des in Nrn. 313-315 genannten Personenkreises ist eine Beorderung nicht erforderlich. (das betrifft ROAs).

23. Beorderungsverhältnisse sind: Verstärkungsreserve, Personalreserve, Personalreserve Überleitung.

Und solange Sie keine Mitteilung über eine Beorderung des zuständigen KCBw erhalten haben, wird es nix.
Unbenommen ist, dass Sie eventuell bis dahin einen DP finden und bekommen. Dafür viel Glück.
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