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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Gregor0 am 24. August 2004, 00:18:50

Titel: WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: Gregor0 am 24. August 2004, 00:18:50
Hallo,

ich möchte gerne regelmässig bei der Bundeswehr/Schiessplatz der BW schiessen und eventuell auch eine Waffenbesitzkarte beantragen.
Wie habt ihr eure WBK beantragt, reicht  Reservist oder Mitgliedschaft  in der Reservistenkameradschaft als Bedürfnis aus, besteht zwischen beiden Begriffen ein Unterschied?
Kann man als ungedienter (1 Monat Wehrdienst, dann Zivildienst) einer dieser Institutionen beitreten?
Wie ist das bei der Reserve/RK, als Sportschütze im normalen Schützenverein muss man 1 Jahr lang einmal pro Monat schiessen um eine WBK zu erhalten.

Bin für Infos sehr dankbar,
Gregor
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: Fitsch am 24. August 2004, 09:26:19
Wenn Du mind. 24 Std. am Stück Soldat warst bist Du nach Beendigung dieses Wehrdienstes automatisch Reservist.

Wie willst Du auf BW-Schießplätzen schießen? In ner DVag mit anderen Reservisten (ResiSchießen). Wenn die aktive Truppe übt "mitballern" oder nach Feierabend mit privater Mun + privater Waffe die Liegenschaft benutzen?

Du kannst sowohl als Reservist wie auch als Förderer Mitglied im Verband der Reservisten (VdRBw) sein

Um an eine WBK ranzukommen reicht es bei weitem nicht aus nur im VdRBw zu sein. Hilfreich ist z.B. zusätzlich in ner RAG Schießsport oä. zu sein, und REGELMÄßIG zu üben bzw. auf Wettkämpfen teilzunehmen.

Für was brauchst Du denn ne Wumme?
Amokschütze  :o   :-X

Horrido
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: mib am 24. August 2004, 09:54:43
Ich fasse mal zusammen:
Du willst eine Waffenbesitzkarte, egal wie, aber so schnell wie möglich.

Du solltest Dein Glück lieber bei einem zivilen Verein probieren, denn anders als Fitsch (der mit seiner Antwort grundsätzlich richtig liegt) sehe ich den springenden Punkt in Deinem Zivildienst:

1. Als (ehemaliger) Zivildienstleistender bist Du kein Reservist. Die Möglichkeit zu 'normalen Schießvorhaben' der BW in einer DVaG hinzugezogen zu werden ist Dir somit verwehrt.
2. Reservist zu sein begründet auch noch lange kein Bedürfnis im Sinne des WaffG. Erst die regelmäßige (und langfristige) Teilnahme an Schießsport-Abteilungen des Reservistenverbandes könnte ein Bedürfnis begründen. Details dazu solltest Du in der Schießsportrichtlinie des Reservistenverbandes nachlesen.
3. Dann bleibt noch das Problem dass Du als (ehemaliger) Zivildienstleistender kein ordentliches Mitglied im Reservistenverband werden kannst. Um als förderndes Mitglied aufgenommen zu werden musst Du zwar kein Reservist/Soldat sein, aber mit den Zielen des Vereins übereinstimmen und diese unterstützen und fördern. Ob, und in welcher Form Fördermitglieder an Schießsportaktivitäten teilnehmen können solltest Du die für Dich zuständige Geschäftsstelle des VdRBw fragen.

MIB

PS: (nur Interessehalber - wie hast Du eigentlich Deinen KDV-Antrag begründet?)
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: Fitsch am 24. August 2004, 11:31:11
Ich denke schon, daß er Reservist ist.

Das Problem ist, daß bei der Überprüfung durch den FwRes beim KWEA die KDV rauskommt.

Und da er "das Ballern" nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann (wahrscheinlich den KDV Antrag so begründet) wird man ihn zu Schieß-DVags nicht zuziehen.

Horrido
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: mib am 24. August 2004, 14:36:35
Ich denke schon, daß er Reservist ist.

Ich versuche meine Auffassung noch mal deutlicher zu machen:

Ich nehme an, Deine Vermutung basiert auf §4Abs2Satz2 WPflG: "Wehrpflichtige, die in der Bundeswehr gedient haben, gehören zur Reserve."

M.E. bezieht sich das aber nur auf die 'normalen Fälle' in denen ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst vollständig abgeleistet hat oder ggf. durch nicht von ihm zu vertretende Gründe diesen vorzeitig beendet hat.

So verliert ein Kriegsdienstverweigerer, der schon 'Teilgedient' hat bei Anerkennung seines Antrages seinen Dienstgrad (§30Abs3), seine Personalakten gehen sämtlich von der Wehrersatzbehörde zum Bundesamt für Zivildienst (§26Abs1) und er unterliegt ebenfalls nicht mehr der Wehrüberwachung  (§24Abs3).

Wesentliche Merkmale eines Reservisten fehlen hier also, und im Übrigen stände eine Verwendung als Reservist (auch nur auf dem Papier) in vollständigem Widerspruch zu den anerkannten Gründen als Kriegsdienstverweigerer.
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: gregor0 am 24. August 2004, 16:21:59
Danke für die Infos,

ich werds dann so machen, cih trete eine Reserve Verband mit Arbeitsgruppe Schiessport.
Ich hab momentan für einen jadschein leider zu wenig Zeit (Studium), und weil mir das Militärische eher liegt mache ich die WBK lieber über die Erserve als über einen normalen Schützenverein.
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: xyz am 24. August 2004, 16:44:43
Bekommt man eigentlich während des Wehrdienstes irgendwelche Waffenscheine?
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: gregor0 am 24. August 2004, 16:59:59
@xyz ich glaube dein Dienstausweis ist "Waffenschein" aber nur während der Dienstausübung.

Man kann den KDV Antrag auch widerrufen, wenn das  zur Teilname am Schiessport bei der Reserve notwendig ist werde ich das tun.

Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: Simon am 24. August 2004, 17:56:06
Nein man bekommt keinen Waffenschein, man ist als Soldat im Rahmen von Auftrag und Verwendung zum fuehren von Waffen berechtigt, bekommt die aber gerade als Grundwehrdienstleistender ja nicht einfach so und permanent in die Hand gedrueckt.

@Gregor
Nicht boese gemeint, aber mal ganz ehrlich, glauben Sie ernsthaft das man Sie einfach so in eine RAG und den Verband aufnimmt? Bei der Vorgeschichte? Naja gehen Sie hin, aber ich waere da doch sehr ueberrascht.

Zitat
und weil mir das Militärische eher liegt mache ich die WBK lieber über die Erserve als über einen normalen Schützenverein.
Und das von einem KDVler, irgendwie glaubt manch einer wohl das mit dem Antrag ist so ein lustiges und unbedeutend formales hin und her, wie es halt grade passt.

Simon
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: gregor0 am 24. August 2004, 18:31:44
@Gregor
Nicht boese gemeint, aber mal ganz ehrlich, glauben Sie ernsthaft das man Sie einfach so in eine RAG und den Verband aufnimmt? Bei der Vorgeschichte? Naja gehen Sie hin, aber ich waere da doch sehr ueberrascht.

Zitat
und weil mir das Militärische eher liegt mache ich die WBK lieber über die Erserve als über einen normalen Schützenverein.
Und das von einem KDVler, irgendwie glaubt manch einer wohl das mit dem Antrag ist so ein lustiges und unbedeutend formales hin und her, wie es halt grade passt.

Simon

Aber selbst verständlich.
Freies Land, freie Bürger!
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: Timid am 24. August 2004, 18:48:12
Ja klar, und nachdem die Mitarbeiter und Vorstände der RKs und RAGs auch freie Bürger sind, werden dir die vermutlich einen erzählen. Zumal, wenn du erst verweigerst und dann, um schießen zu können, die Verweigerung wiederrufst. Schließlich ist der VdRBw kein Spielplatz und Beschaffer von WBKs, sondern muss sein Geld in erster Linie für andere Dinge einsetzen  >:(

Und zufälligerweise wird auch irgendwann der Reservistenverband/die entsprechende Geschäftsstelle bei der Bundeswehr deine Akte anfordern ...
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: gregor0 am 24. August 2004, 19:00:07
klar das das manchen stinkt, solange es rechtlich möglich ist, werde ich das tun.
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: xyz am 24. August 2004, 19:05:18
Ich weis, ist zwar nicht zum Thema aber passt gerade dazu:

Bekommt man dann überhaupt was in seinem Grundwehrdienst überhaupt irgendwas sinnvolles, was man hinterher vorweisen kann?


Hmm, und bekommen Zeit- bzw. Berufssoldaten Waffenscheine oder ähnliches?
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: Timid am 24. August 2004, 19:15:13
Bekommt man dann überhaupt was in seinem Grundwehrdienst überhaupt irgendwas sinnvolles, was man hinterher vorweisen kann?

Definiere "sinnvolles"! Einen Waffenschein oder eine WBK oder ähnliches wird man garantiert nicht erhalten, weil man 9 Monate lang Wehrdienst abgeleistet hat ...

Zitat
Hmm, und bekommen Zeit- bzw. Berufssoldaten Waffenscheine oder ähnliches?

Weshalb sollten sie? Wenn es nötig ist, dass sie Waffen tragen sollten, dann werden sie welche vom Dienstherren ausgegeben bekommen. Wenn sie außerhalb der Dienstzeit Waffen führen wollen, dann müssen sie den selben Weg gehen wie jeder normale Bürger dieses Landes.


@gregor
Dann versuch es  >:( Aber glaub nicht, dass du irgendwie schneller bei einer RAG Schießsport an einen Waffenschein o.ä. kommen wirst als "Zivil"! Den entsprechenden Behörden wird es relativ wurscht sein, ob du Sportschütze oder Mitglied in einer RAG bist - du bist in beiden Fällen Zivilist und wirst wohl durch die Mitgliedschaft in der RAG keine Vorteile haben!
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: Gregor0 am 24. August 2004, 19:48:30
@gregor
Dann versuch es  >:( Aber glaub nicht, dass du irgendwie schneller bei einer RAG Schießsport an einen Waffenschein o.ä. kommen wirst als "Zivil"! Den entsprechenden Behörden wird es relativ wurscht sein, ob du Sportschütze oder Mitglied in einer RAG bist - du bist in beiden Fällen Zivilist und wirst wohl durch die Mitgliedschaft in der RAG keine Vorteile haben!
Schneller möchte ich das ja auch nicht, und Vorteile verspreche ich mir auch nicht, ich kenne das Waffg..
Ich möchte einfach die Schiessanlage der Bundeswehr, die in meiner Nähe ist mit benutzen. Von dieser ich weiss, dass dort Bekannte, als Reserveoffiziere mit ihren Privatwaffen schiessen. Durch diese bin ich auch darauf gekommen, dort mal mitzutrainieren und auch dieser RAG beizutreten.
Die Schützenvereine in meiner Nähe bieten eigentlich nur Schiessdisziplinen an, die mich  wenig reizen, ausserdem sind mir diese nicht sehr sympatisch.

Gregor
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: bayern bazi am 24. August 2004, 22:37:43
Nur mal so zur Richtigstellung:

ein Waffenschein berechtigt zum Führen  einer Schußwaffe -

dieser Schein wird sehr selten ausgegeben. Nur wenn jemand Nachweisen kann, dass er eine gefährdete Person ist , oder einen gefährlichen Job hat (z.B. Bodyguard oder Sicherheitsdienst - Geldtransport...) besteht unter Umständen die möglichkeit beim zusändigen Landratsamt einen Waffenschein zu beantragen.(das heist er muss ihn aber nicht bekommen)

Sportschützen haben eine WBK (Waffenbesitzkarte), mit dieser darf mann Waffen besitzen, für die man ein Bedürfniss nachweisen kann.
 
Der Besitzer einer WBK ist nicht berechtigt die Waffe zu führen, er muss sie mit bestimmten Auflagen transportieren..


Das Bedürfniss zum Waffenerwerb stellt ein Schießsporttreibender Verband aus. Das heist, der Vorsitzende  gibt den Antrag an den Kreisgeschäftsführer des Verbandes, der wiederum leitet es an die Sportabteilung im Verband weiter, die dann das Bedürfnis ausstellt.


Um an ein Bedürfnis zu gelangen muß man mindestens über einen gewissen Zeitraum (meistens 1 Jahr) an den Übungsschießen des Vereins regelmäßig teilgenommen haben


Auserdem benötigt man für die WBK eine Waffen-Sachkundeprüfung, die jeder ablegen muss

- sogar Zeitsoldaten und BS, die beim Bund die Soldaten im Umgang mit Waffen ausbilden, müssen diese ziviele Prüfung ablegen, und dann müssen sie ihr Bedürfnis ebenso Nachweisen wie jeder Andere auch -
dies als Antwort auf die Frage von XYZ  .

Im Fall vom Gregor0 würde ich als Vorstand einer RK erstmal die Zuverlässigkeit prüfen, denn wer erst einen KDV Antrag abgibt, den dan zurückziehen will, nur damit er an eine WBK kommt, ob der so zuverlässig ist??

Und das mit den Bundeswehrschießanlagen wird auch immer spärlicher, mit den Standortschließungen und immer wieder neuen Auflagen für die Mitbenutzung kann man das auch bald vergessen.
Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: gregor0 am 24. August 2004, 23:48:19
[bIm Fall vom Gregor0 würde ich als Vorstand einer RK erstmal die Zuverlässigkeit prüfen, denn wer erst einen KDV Antrag abgibt, den dan zurückziehen will, nur damit er an eine WBK kommt, ob der so zuverlässig ist??


ich verstehe zwar nicht was das mit Zuverlässigkeit im polizeilichen Sinne zu tun hat, aber die Zuverlässigkeit wird ja eh automatisch bei jedem, der eine WBK beantragt geprüft.
Das ist wirklich kein Problem, und das dieser Sachverhalt in einem ärztlichen Gespräch ausschlaggebend ist glaube ich nicht.
Nebenbei, ich bin Medizinstudent im klinischen Studienabschnitt:
Wäre ich nicht Zuverlässig, würden mir die Patienten, die ich behandle und die ich mitoperiere sehr leid tun...

Titel: Re:WBK über RK oder Reserve ?
Beitrag von: schlammtreiber am 25. August 2004, 08:06:55
@gregor

Viel Spaß bei der RAG

@xyz

Verweiger mal besser den Wehrdienst. "Sinnvolles" wie Waffenschein oder Sturmgewehr für den Heimgebrauch gibt´s da nicht zu holen.


@versammelte gemeinde

Thread locked, sonst krieg ich hier ein Magengeschwür...