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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: soldat_83 am 24. Oktober 2017, 10:53:38

Titel: Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: soldat_83 am 24. Oktober 2017, 10:53:38
Guten Tag,
wie sieht es aus, wenn der Heranziehungszeitpunkt zwei Wochen nach der Entfernung eines Basalkarzinoms im Gesicht liegt. Geplant ist eine zweiwöchige RDL, welche im Rahmen eines Lehrgangs (Innendienst) stattfinden soll. Könnte hier eine vorübergehende Untauglichkeit vorliegen?
Vielen Dank

MkG
Titel: Antw:Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Oktober 2017, 10:57:31
Lieber Fragensteller,

bei der Einladung zum Dienstantritt erhielten Sie doch auch ein Merkblatt des ärztlichen Dienstes bezüglich Ihres Verhaltens bei einer Erkrankung und deren Folgen, die Auswirkungen auf die Durchführung Ihrer RDL haben könnten. Dieses haben Sie vor Dienstantritt dem ärztlichen Dienst des zuziehenden KC mitzuteilen, wofür Ihnen auch ein als Arztsache gekennzeichneter Briefumschlag mitgesendet sein sollte.

Also, bevor Sie hier jetzt diverse Rückmeldungen bekommen, die nur ein Stochern im Nebel bedeuten, senden Sie die Informationen zur geplanten Operation zum äztlichen Dienst und warten dessen Entscheidung ab.
Titel: Antw:Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: Tommie am 24. Oktober 2017, 11:01:30
Nach der Entfernung eines Basalkarzinoms sind Sie nach der aktuell gültigen Musterungsvorschrift für 12 Monate mit einer Gradation V zu versehen, was damit zu "D 4" und einer aktuell nicht gegebenen (vorübergehenden) Wehrdienstuntauglichkeit führt!

Demnach wird das KarrCBw bei Übersendung der entsprechenden Befunde zuerst die Gesundheitsziffer % V vergeben und anschließend die Reservedienstleistung aufheben! Sorry, aber das ist nun mal die Vorschriftenlage! Und melden müssen Sie es, ... siehe oben!

Hinweis: Wenn Sie nicht melden und "einfach mal so" zur RDL erscheine, wird Sie der Truppenarzt nach Hause schicken, wenn Sie die OP angeben! Ist daher keine gute Idee, so etwas unter den tisch fallen zu lassen ;) !
Titel: Antw:Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: Tommie am 24. Oktober 2017, 11:07:29
Die Gesundheitsziffer heißt natürlich 5 V ;) ! Und ... wenn Sie noch Einfluss auf das OP-Datum haben, sollten Sie die OP eventuell erst nach der RDL stattfinden lassen ;) ! Grund: siehe oben ... "D 4" ...
Titel: Antw:Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: soldat_83 am 26. Oktober 2017, 20:33:12
ok, danke.
Titel: Antw:Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: MiraC am 26. Oktober 2017, 21:13:00
Bei einem Basalkarzinom würde ich nicht auf die Entfernung verzichten, sondern lieber auf die RDL.
Da die Dinger mitunter schnell böse werden.

Ich hatte so ein Teil auf dem Rücken, der BW Hautarzt will mich alle drei Monate sehen......
Titel: Antw:Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: Andi8111 am 26. Oktober 2017, 22:51:21
also hier wäre sogar ich gnädig. Ein BCC ist jetzt nicht soooooooo besorgniserregend.... Da würde ich beim KC mal lieb nach einer Ausnahmegenehmigung fragen.
Titel: Antw:Heranziehung nach Entfernung eines Basalkarzinoms
Beitrag von: MiraC am 27. Oktober 2017, 06:55:41
Ja die KC machen da tatsächlich Ausnahmen, aber man darf halt nicht vergessen, das eine Ausnahme eine Ausnahme ist. Und man sollte das vorher absprechen, sonst haben wir hier den Fred: Die Bundeswehr hat mich zur RDL nach Hause geschickt.......