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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 15. Januar 2017, 20:50:14 »

Die steuerlichen Aspekte werden nachberechnet mit der nächsten Einkommensteuererklärung. Der Rest könnte durchaus auch an der Einheit, nicht dem BVA liegen. Hilfreich wäre eine Einblick ins SAP beim S1 Feldwebel.
Autor: Papierberg
« am: 15. Januar 2017, 16:59:05 »

Auch für Sie gilt die Empfehlung, mit den jeweils für die einzelnen Aspekte zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen (zunächst telefonisch, dann ggf. im Nachgang schriftlich), um dort hartnäckig eine Überprüfung und evtl. Korrektur Ihrer Feststelungen zu veranlassen. Da wird Ihnen ein gewisses Maß an Aufwand, Zähigkeit und Bürokratie nicht erspart bleiben, Sie müssen dieses Chaos im eigenen Interesse zügig aufräumen.
Sollten Sie komplett drohen die Kontrolle zu verlieren oder sehen Sie sich mit existenziell hohen Nachforderungen konfrontiert, wenden Sie sich rechtzeitig an den für Sie zuständigen Sozialdienst (Sozialberatung).
Autor: Cally
« am: 15. Januar 2017, 16:09:50 »

Kinderfreibeträge werden nicht von Amts Wegen berücksichtigt. Du stellst bei deinem Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Auch für deine Kirchensteuer ist nicht die Bundeswehr zuständig, sondern du.

Wie Ralf bereits sagte bekommst du aber auch monatlich eine Entgeltabrechnung, aus der du hättest die Fehler entnehmen können.
Autor: Ralf
« am: 15. Januar 2017, 12:05:19 »

Du bekommst doch auch Gehaltsabrechnungen, da steht das doch alles drauf. Da ist dir das nicht aufgefallen?
Schriftlich die Dinge anmerken, von denen du meinst, dass sie nicht stimmen und Änderung beantragen. Dann stimmt es wenigstens für die Zukunft.
Alles andere müsstest du m.E. über den Lohnsteuerjahresausgleich gerade ziehen.
Autor: Panzerfahrer83
« am: 15. Januar 2017, 11:57:14 »

Moin zusammen,

ich habe letzte Woche meine Lohnsteuerbescheinigung zugesandt bekommen. Darauf habe ich jetzt einige Sachen gefunden, die Fehlerhaft sind.

Zum einen wurde für ein Jahr keine Kirchensteuer einbehalten. Super...

Die Konfession ist der Bundeswehr bekannt, zusätzlich ist auch alles meiner elektronischen Lohnsteuer zu entnehmen, oder nicht?

Ich musste noch nie selbst dafür sorgen.

Ich bin unverheiratet, lebe mit meiner Freundin und unseren beiden Kindern zusammen. Daher bin ich auch Trennungsgeldempfänger nach § 3.

Zumindest das hat bisher hingehauen.

Problem Nummer 2: Ich habe auch keinen Kinderfreibetrag. Müsste ich nicht eigentlich 1,0 haben? Jeweils 1/2 Kind?

Ich weiß nicht was die beim BVA immer machen. Ich lief das gesamte letzte Jahr hinter diversen Fehlern hinterher.

Erstmal wurde kein Familienzuschlag gezahlt, obwohl sämtliche Unterlagen eingereicht wurden.

Meine Erfahrungstufe wurde auch nicht angepasst, da gibt es jetzt auch eine Nachzahlung.

Bin mittlerweile echt am Ende.

Könnt ihr mich mal bitte beraten?
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