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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LI am 12. Januar 2017, 12:29:53

Titel: Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 12:29:53
Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.

Das würde ja folgendes bedeuten:

Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.

Als Mannschafter gibt man während dem Bewerbungsverfahren das Einverständnis zum sichten des Führungszeugnisses. Welchen Sinn hat das, wenn wirklich direkt danach das BZR zusätzlich geprüft wird?

Also ist das wirklich so dass jeder neue Soldat oder auch Wiedereinsteller die Ü1 bekommt?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: Flexscan am 12. Januar 2017, 12:41:39
Ja ist es, um vorzubeugen, das zB Islamisten die Bundeswehr für Ausbildungszwecke missbrauchen.

War auch oft genug in den gängigen Medien zu hören.

Es wird dann jeder überprüft, auch FWDL.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: Mudi am 12. Januar 2017, 12:49:32
Ich (Moslem) finde es mehr als überfällig und völlig richtig !
Solche Terroristen brauchen wir nicht, und vorallem nicht bei unserer Armee !!!
Sollen all diese Mörder und Salafisten raus aus Deutschland !
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 13:06:33
Eine Sicherheitsüberprüfung kann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden.

Habe schon von einigen gehört und gelesen dass sie nichts erfahren haben während der Einstellung bzw. auch danach - nun stellt sich die Frage: Wird jeder dieser Ü1 unterzogen oder ist es doch nicht so. Denn wäre es so, müsste ja jeder darüber Bescheid wissen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: Andi am 12. Januar 2017, 13:10:17
Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.

Nein, das hast du nicht hier gelesen. Du hast hier neulich gelesen, dass für alle Bewerber um den Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung eingeführt wird. Diese Sicherheitsüberprüfung hat inhaltlich aber nichts mit den bereits bekannten Sicherheitsüberprüfungen der Stufen 1 bis 3 zu tun.

Gruß Andi
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 13:12:18
Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.

Nein, das hast du nicht hier gelesen. Du hast hier neulich gelesen, dass für alle Bewerber um den Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung eingeführt wird. Diese Sicherheitsüberprüfung hat inhaltlich aber nichts mit den bereits bekannten Sicherheitsüberprüfungen der Stufen 1 bis 3 zu tun.

Gruß Andi

Wie sieht diese Sicherheitsüberprüfung denn dann inhaltlich aus? Denn die passiert ja ohne meine Zustimmung, und ohne die können sie ja fast nix machen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: KlausP am 12. Januar 2017, 13:17:36
Wieso? Dann wird der Bewerbungs-Vordruck eben um diesen Satz geändert (von mir gerade entwickelt, ich behalte mir das Copyright vor): "Mir ist bekannt, dass ich als Bewerber für denen Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden und gebe mein Einverständnis, dass die dazu beauftragten Stellen entsprechende Auskünfte über mich einziehen dürfen."
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 13:20:52
Wieso? Dann wird der Bewerbungs-Vordruck eben um diesen Satz geändert (von mir gerade entwickelt, ich behalte mir das Copyright vor): "Mir ist bekannt, dass ich als Bewerber für denen Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden und gebe mein Einverständnis, dass die dazu beauftragten Stellen entsprechende Auskünfte über mich einziehen dürfen."

Dieser Satz steht aber so im Bewerbungsvordruck nicht und kann ja auch nicht mal eben auf bereits unterschriebenen Dokumenten geändert werden.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: KlausP am 12. Januar 2017, 13:25:23
Ja und? Dann werden die Betroffenen eben ein extra Schreiben bekommen, auf dem das so oder so ähnlich formuliert ist und welches unterschrieben zurückgeschickt werden muss.

Wo ist eigentlich jetzt Ihr Problem? Dass eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird? Die Bundeswehr hat sich das nicht ausgedacht, sie muss es nur umsetzen. Das schreibt der Gesetzgeber nun mal neuerdings so vor.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 13:27:50
Ich würde gerne wissen was für eine Sicherheitsüberprüfung dort gemacht wird.
Wird das BZR sowieso abgefragt, dann kann sich jeder FWDL & mannschafter-Bewerber die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis sparen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 13:29:29
.. wir sehen also, das BZR wird schon derzeit abgefragt (wenn auch unterschiedlich nach Bewerbergruppen).

Dazu kommt dann (bald) noch der Abgleich mit den Verfassungsschutzbehörden und ähnliches.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 13:31:51
.. wir sehen also, das BZR wird schon derzeit abgefragt (wenn auch unterschiedlich nach Bewerbergruppen).

Dazu kommt dann (bald) noch der Abgleich mit den Verfassungsschutzbehörden und ähnliches.

Das BZR wird weder bei FWDL, noch bei Mannschaftern abgefragt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 13:41:05
Das Führungszeugnis für Behörden, das von FWDL und Mannschaftsbewerbern vorzulegen ist, ist ein (beschränkter) Auszug aus dem BZR.

Zur Erstellung dieses Auszuges wird natürlich das BZR abgefragt.

Wie den sonst?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 13:44:56
Das Führungszeugnis für Behörden, das von FWDL und Mannschaftsbewerbern vorzulegen ist, ist ein (beschränkter) Auszug aus dem BZR.

Zur Erstellung dieses Auszuges wird natürlich das BZR abgefragt.

Wie den sonst?

Genau das ist es, nur dass in diesem Fall der Bewerber für FWDL / Mannschaften diesen Auszug, also das Führungszeugnis beim Wohnort anfragt und an das zuständige KC senden lässt. Die Bundeswehr tätigt hierbei KEINE Abfrage.

Siehe Erläuterungsblatt:
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens werden die Bewerber/innen aufgefordert, die
Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31
Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen. Die entstehenden Kosten können nicht erstattet
werden.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 13:47:41
@ LI:

Ich habe nicht geschrieben, wer abfragt oder wie das Ergebnis der Abfrage bei der Bundeswehr "landet", sondern, das abgefragt wird.
(siehe unter anderem meinen Post von 13:29 - da habe ich auf den Unterschied der Bewerbergruppen hingewiesen).

.. und das ist und bleibt richtig.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LI am 12. Januar 2017, 13:50:21
@ LI:

Ich habe nicht geschrieben, wer abfragt oder wie das Ergebnis der Abfrage bei der Bundeswehr "landet", sondern, das abgefragt wird.
(siehe unter anderem meinen Post von 13:29 - da habe ich auf den Unterschied der Bewerbergruppen hingewiesen).

.. und das ist und bleibt richtig.

Dann sind wir ja einer Meinung. Jetzt ist nur noch die Frage was bei der von Andi genannten speziellen Sicherheitsüberprüfung tatsächlich geprüft wird.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 14:14:59
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-de-bundeswehrbewerber/477842 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-de-bundeswehrbewerber/477842)

Die Umsetzung einer Ü1 für jeden Bewerber kommt vermutlich "erst" am 1. 7. 2017.

Die "Frage" ist damit beantwortet - es wird eine Ü1.

Zitat
Für Personen, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat
oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung
nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen.“
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: Tommie am 12. Januar 2017, 18:17:03
Und mit der Erkenntnis, das eine einfache Sicherheitsüberprüfung gemäß SÜG, aka "Ü 1" wird, findet man die dabei durchzuführenden Maßnahmen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz! Und diese Überprüfung findet eben nur dann statt, wenn der Bewerber den entsprechenden Erfassungsbogen vorher ausfüllt und unterschreibt. So lange wird dann entweder keine Einstellung, aber auf jeden Fall keine Ernennung zum SaZ erfolgen (können).
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LwPersFw am 13. Januar 2017, 07:41:57
Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...

Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...

Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...

Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...

Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: A.B. am 17. April 2017, 20:55:55
Guten Abend zusammen,

Hab mir die Änderung Soldatengesetz bezüglich der Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung durchgelesen.
Es steht geschrieben "bei erstmaliger Berufung in ein Dienstverhältnis"....
Meine Frage wäre, wie wird das mit Saz Wiedereinsteller gehandhabt?
Das wäre nach meinem Verständnis keine erstmalige Berufung.

Vielen Dank im voraus...
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: KlausP am 17. April 2017, 21:04:08
Wenn man in seiner Vordienstzeit GWDL oder FWDL war und jetzt als SaZ eingestellt und in das Dienstverhältniseines Soldaten auf Zeit berufen wird ist das mMn eine erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis (nämlich eines SaZ). Bei GWDL bedurfte und bei FWDL bedarf es keiner Berufung in ein Dienstverhältnis, es gibt darüber ja auch keine Urkunde wie bei SaZ.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: A.B. am 17. April 2017, 21:09:21
Entschuldigung,hab mich nicht verständlich genug ausgedrückt.
Saz in der ersten Dienstzeit und jetzt als Wiedereinsteller.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 17. April 2017, 21:53:46
Gehe einfach mal von einer SÜ aus ....



Probleme damit?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: mailman02 am 17. April 2017, 21:57:57
Ich darf mich vermutlich auch auf eine SÜ2 einstellen ob das mit dem neuen Gesetz zu tun hat oder nicht weiß ich nicht. Aber wird shcon.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: A.B. am 17. April 2017, 21:58:35
Danke für die bisherigen Beiträge.

Nein hab kein Problem damit.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LwPersFw am 08. Juli 2017, 09:03:41
Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...

Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...

Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...

Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...

Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).

Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.

U.a.:

+ Das neue Verfahren wird für Bewerber angewendet, die ab 01.07.2017 an einem Auswahlverfahren beim KC/AC teilnehmen.

+ Ziel soll sein, dass das Verfahren noch vor Dienstantritt abgeschlossen wird.

+ Kann dies nicht erfolgen, kann der Bewerber trotzdem eingestellt werden.

+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.

+ Wird ein Sicherheitsrisiko festgestellt, wird der Soldat umgehend wieder entlassen.

(Von Dienstantritt bis zur Ernennung zum SaZ ist der Bewerber in einem sog. "faktischen Soldatenverhältnis"./ Eignungsübende können sowieso während der EÜ entlassen werden.)

Betroffener Personenkreis gem. Soldatengesetz (SG):
Aus dem Gesetzentwurf und Begründung zum Gesetz:

„Für  Personen,  deren erstmalige Berufung  in ein  Dienstverhältnis  als  Berufssoldat  oder  Soldat  auf  Zeit  beabsichtigt  ist,  ist  eine einfache Sicherheitsüberprüfung  nach dem  Sicherheitsüberprüfungsgesetz  durchzuführen.“

"Über  den bereits  bestehenden Verweis  in §  58b Absatz  2  SG auf  §  37  SG gilt  die Regelung auch  für  Frauen und Männer,  die  freiwilligen  Wehrdienst  als  besonderes  staatsbürgerliches  Engagement  leisten wollen. 

Sie  gilt  auch für  ungediente  Reservistinnen und Reservisten,  die  in ein Reservewehrdienstverhältnis  nach §  4 des  Reservistinnen- und Reservistengesetzes  (ResG)  berufen  werden (§  5 Absatz  1 Satz  1 ResG).

Die Ergänzung  eines  Verweises  auf  den  neuen §  37 Absatz  3 SG stellt  sicher,  dass  das Erfordernis  der  Sicherheitsüberprüfung  auch  für  Personen gilt,  die  ein Wehrdienstverhältnis  erstmalig  als  Dienstleistende nach  dem  Vierten Abschnitt  des  SG  begründen."




Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet.


Ob Bewerber, die bereits vor dem 01.07.2017 ihr Auswahlverfahren positiv abgeschlossen haben,
aber erst deutlich nach dem 01.07.2017 ihren Dienstantritt haben, in diese Maßnahme noch mit
einbezogen werden, weiß ich nicht.

Ich vermute aber einmal... zur Vereinfachung werden hier nur bei Bedarf dienstpostenbezogene SÜ eingeleitet.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LoggiSU am 15. Januar 2018, 20:22:30
Bekommt man eigentlich eine Info über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung?
Meine Ernennung zum SaZ steht jetzt an und da kam die Frage danach auf.
Ich habe bisher keinerlei Unterlage dazu bekommen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LwLauch am 15. Januar 2018, 20:33:09
Ich habe einen Brief mit einem A4-Blatt bekommen, wo drauf stand, ob Sie Ü1, Ü2 oder Ü3 überprüft worden sind und wie das Ergebnis darauf lautet. Man wird also in Kenntnis gesetzt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LoggiSU am 15. Januar 2018, 20:35:08
OK dann habe ich wohl keine.
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Was da wohl wieder schief gelaufen ist?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2018, 21:15:59
Beim SiBe nachfragen?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LoggiSU am 15. Januar 2018, 21:18:53
Werde ich morgen mal machen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: Ralf am 16. Januar 2018, 04:19:22
Zitat
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Wieso das denn?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: SGBunny am 16. Januar 2018, 09:16:00
Zitat
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Wieso das denn?

Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.

U.a.:

+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.


Darum vermute ich.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 16. Januar 2018, 09:27:07
Der Soldat ist aber in einem "faktischen Dienstverhältnis", erhält also insbesondere auch seinen Sold.

Ich sehe da jetzt keine wesentlichen Nachteile.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: Ralf am 16. Januar 2018, 09:30:26
Vorsicht, es muss unterschieden werden hinsichtlich der SÜ aufgrund des SÜ-Einstellungsgesetzes und der SÜ für den DP. Also wenn in 4 Monaten keine SÜ nach dem SÜ-Einstellungsgesetz vorliegt, dann ist eh was im Busch.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: F_K am 16. Januar 2018, 09:41:34
@ Ralf:

4. 10. bis heute sind ja schon 3,5 Monate - für eine einfache SÜ / Einstellungs SÜ kenne ich allerdings die Bearbeitungszeiten nicht, höre aber "gerüchteweise", dass die Auslastung des MAD durch die neuen Vorgaben schon "hoch" ist.

However: Sold wird ja gezahlt, sehe also erstmal keine Nachteile.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: Ralf am 16. Januar 2018, 14:53:44
Die Ernennung findet nicht statt, wenn die SÜ nach dem SÜG nicht vorliegt. Das wollte ich damit sagen. Eine SÜ für den DP kann ja auch schon mal länger dauern, das hindert nicht die Ernennung.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
Beitrag von: LwLauch am 16. Januar 2018, 21:25:36
@F_K Ich habe meine SÜ1 Mitte August abgeschickt, Ende Oktober musste ich allerdings noch einmal unterschreiben, da ein Land auf die Staatenliste hinzugefügt wurde und die SÜ sonst nicht hätte fortgesetzt werden können. Ende November (eigentlich auf den Tag genau einen Monat später) kam dann die Bestätigung, dass sie eine Woche vorher durch das MAD-Amt abgeschlossen wurde und sich keine Umstände ergaben, nach denen ich ein Sicherheitsrisiko darstelle. Also sind um die 4 Monate schon das Maximum würde ich sagen, da es nur diesen unglücklichen Zufall gab, dass sie nicht fortgesetzt werden konnte. :o