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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LI am 12. Januar 2017, 12:29:53
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Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.
Das würde ja folgendes bedeuten:
Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.
Als Mannschafter gibt man während dem Bewerbungsverfahren das Einverständnis zum sichten des Führungszeugnisses. Welchen Sinn hat das, wenn wirklich direkt danach das BZR zusätzlich geprüft wird?
Also ist das wirklich so dass jeder neue Soldat oder auch Wiedereinsteller die Ü1 bekommt?
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Ja ist es, um vorzubeugen, das zB Islamisten die Bundeswehr für Ausbildungszwecke missbrauchen.
War auch oft genug in den gängigen Medien zu hören.
Es wird dann jeder überprüft, auch FWDL.
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Ich (Moslem) finde es mehr als überfällig und völlig richtig !
Solche Terroristen brauchen wir nicht, und vorallem nicht bei unserer Armee !!!
Sollen all diese Mörder und Salafisten raus aus Deutschland !
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Eine Sicherheitsüberprüfung kann nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden.
Habe schon von einigen gehört und gelesen dass sie nichts erfahren haben während der Einstellung bzw. auch danach - nun stellt sich die Frage: Wird jeder dieser Ü1 unterzogen oder ist es doch nicht so. Denn wäre es so, müsste ja jeder darüber Bescheid wissen.
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Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.
Nein, das hast du nicht hier gelesen. Du hast hier neulich gelesen, dass für alle Bewerber um den Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung eingeführt wird. Diese Sicherheitsüberprüfung hat inhaltlich aber nichts mit den bereits bekannten Sicherheitsüberprüfungen der Stufen 1 bis 3 zu tun.
Gruß Andi
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Habe neulich hier gelsen dass bei JEDEM neu eingestellten Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 durchgeführt wird.
Nein, das hast du nicht hier gelesen. Du hast hier neulich gelesen, dass für alle Bewerber um den Dienst in den Streitkräften der Bundeswehr eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung eingeführt wird. Diese Sicherheitsüberprüfung hat inhaltlich aber nichts mit den bereits bekannten Sicherheitsüberprüfungen der Stufen 1 bis 3 zu tun.
Gruß Andi
Wie sieht diese Sicherheitsüberprüfung denn dann inhaltlich aus? Denn die passiert ja ohne meine Zustimmung, und ohne die können sie ja fast nix machen.
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Wieso? Dann wird der Bewerbungs-Vordruck eben um diesen Satz geändert (von mir gerade entwickelt, ich behalte mir das Copyright vor): "Mir ist bekannt, dass ich als Bewerber für denen Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden und gebe mein Einverständnis, dass die dazu beauftragten Stellen entsprechende Auskünfte über mich einziehen dürfen."
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Wieso? Dann wird der Bewerbungs-Vordruck eben um diesen Satz geändert (von mir gerade entwickelt, ich behalte mir das Copyright vor): "Mir ist bekannt, dass ich als Bewerber für denen Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden und gebe mein Einverständnis, dass die dazu beauftragten Stellen entsprechende Auskünfte über mich einziehen dürfen."
Dieser Satz steht aber so im Bewerbungsvordruck nicht und kann ja auch nicht mal eben auf bereits unterschriebenen Dokumenten geändert werden.
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Ja und? Dann werden die Betroffenen eben ein extra Schreiben bekommen, auf dem das so oder so ähnlich formuliert ist und welches unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
Wo ist eigentlich jetzt Ihr Problem? Dass eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird? Die Bundeswehr hat sich das nicht ausgedacht, sie muss es nur umsetzen. Das schreibt der Gesetzgeber nun mal neuerdings so vor.
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Ich würde gerne wissen was für eine Sicherheitsüberprüfung dort gemacht wird.
Wird das BZR sowieso abgefragt, dann kann sich jeder FWDL & mannschafter-Bewerber die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis sparen.
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.. wir sehen also, das BZR wird schon derzeit abgefragt (wenn auch unterschiedlich nach Bewerbergruppen).
Dazu kommt dann (bald) noch der Abgleich mit den Verfassungsschutzbehörden und ähnliches.
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.. wir sehen also, das BZR wird schon derzeit abgefragt (wenn auch unterschiedlich nach Bewerbergruppen).
Dazu kommt dann (bald) noch der Abgleich mit den Verfassungsschutzbehörden und ähnliches.
Das BZR wird weder bei FWDL, noch bei Mannschaftern abgefragt.
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Das Führungszeugnis für Behörden, das von FWDL und Mannschaftsbewerbern vorzulegen ist, ist ein (beschränkter) Auszug aus dem BZR.
Zur Erstellung dieses Auszuges wird natürlich das BZR abgefragt.
Wie den sonst?
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Das Führungszeugnis für Behörden, das von FWDL und Mannschaftsbewerbern vorzulegen ist, ist ein (beschränkter) Auszug aus dem BZR.
Zur Erstellung dieses Auszuges wird natürlich das BZR abgefragt.
Wie den sonst?
Genau das ist es, nur dass in diesem Fall der Bewerber für FWDL / Mannschaften diesen Auszug, also das Führungszeugnis beim Wohnort anfragt und an das zuständige KC senden lässt. Die Bundeswehr tätigt hierbei KEINE Abfrage.
Siehe Erläuterungsblatt:
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens werden die Bewerber/innen aufgefordert, die
Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31
Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen. Die entstehenden Kosten können nicht erstattet
werden.
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@ LI:
Ich habe nicht geschrieben, wer abfragt oder wie das Ergebnis der Abfrage bei der Bundeswehr "landet", sondern, das abgefragt wird.
(siehe unter anderem meinen Post von 13:29 - da habe ich auf den Unterschied der Bewerbergruppen hingewiesen).
.. und das ist und bleibt richtig.
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@ LI:
Ich habe nicht geschrieben, wer abfragt oder wie das Ergebnis der Abfrage bei der Bundeswehr "landet", sondern, das abgefragt wird.
(siehe unter anderem meinen Post von 13:29 - da habe ich auf den Unterschied der Bewerbergruppen hingewiesen).
.. und das ist und bleibt richtig.
Dann sind wir ja einer Meinung. Jetzt ist nur noch die Frage was bei der von Andi genannten speziellen Sicherheitsüberprüfung tatsächlich geprüft wird.
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-de-bundeswehrbewerber/477842 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-de-bundeswehrbewerber/477842)
Die Umsetzung einer Ü1 für jeden Bewerber kommt vermutlich "erst" am 1. 7. 2017.
Die "Frage" ist damit beantwortet - es wird eine Ü1.
Für Personen, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat
oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung
nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen.“
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Und mit der Erkenntnis, das eine einfache Sicherheitsüberprüfung gemäß SÜG, aka "Ü 1" wird, findet man die dabei durchzuführenden Maßnahmen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz! Und diese Überprüfung findet eben nur dann statt, wenn der Bewerber den entsprechenden Erfassungsbogen vorher ausfüllt und unterschreibt. So lange wird dann entweder keine Einstellung, aber auf jeden Fall keine Ernennung zum SaZ erfolgen (können).
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Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...
Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...
Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...
Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.
Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...
Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).
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Guten Abend zusammen,
Hab mir die Änderung Soldatengesetz bezüglich der Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung durchgelesen.
Es steht geschrieben "bei erstmaliger Berufung in ein Dienstverhältnis"....
Meine Frage wäre, wie wird das mit Saz Wiedereinsteller gehandhabt?
Das wäre nach meinem Verständnis keine erstmalige Berufung.
Vielen Dank im voraus...
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Wenn man in seiner Vordienstzeit GWDL oder FWDL war und jetzt als SaZ eingestellt und in das Dienstverhältniseines Soldaten auf Zeit berufen wird ist das mMn eine erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis (nämlich eines SaZ). Bei GWDL bedurfte und bei FWDL bedarf es keiner Berufung in ein Dienstverhältnis, es gibt darüber ja auch keine Urkunde wie bei SaZ.
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Entschuldigung,hab mich nicht verständlich genug ausgedrückt.
Saz in der ersten Dienstzeit und jetzt als Wiedereinsteller.
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Gehe einfach mal von einer SÜ aus ....
Probleme damit?
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Ich darf mich vermutlich auch auf eine SÜ2 einstellen ob das mit dem neuen Gesetz zu tun hat oder nicht weiß ich nicht. Aber wird shcon.
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Danke für die bisherigen Beiträge.
Nein hab kein Problem damit.
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Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...
Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...
Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...
Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.
Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...
Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).
Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.
U.a.:
+ Das neue Verfahren wird für Bewerber angewendet, die ab 01.07.2017 an einem Auswahlverfahren beim KC/AC teilnehmen.
+ Ziel soll sein, dass das Verfahren noch vor Dienstantritt abgeschlossen wird.
+ Kann dies nicht erfolgen, kann der Bewerber trotzdem eingestellt werden.
+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.
+ Wird ein Sicherheitsrisiko festgestellt, wird der Soldat umgehend wieder entlassen.
(Von Dienstantritt bis zur Ernennung zum SaZ ist der Bewerber in einem sog. "faktischen Soldatenverhältnis"./ Eignungsübende können sowieso während der EÜ entlassen werden.)
Betroffener Personenkreis gem. Soldatengesetz (SG):
Aus dem Gesetzentwurf und Begründung zum Gesetz:
„Für Personen, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen.“
"Über den bereits bestehenden Verweis in § 58b Absatz 2 SG auf § 37 SG gilt die Regelung auch für Frauen und Männer, die freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement leisten wollen.
Sie gilt auch für ungediente Reservistinnen und Reservisten, die in ein Reservewehrdienstverhältnis nach § 4 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes (ResG) berufen werden (§ 5 Absatz 1 Satz 1 ResG).
Die Ergänzung eines Verweises auf den neuen § 37 Absatz 3 SG stellt sicher, dass das Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung auch für Personen gilt, die ein Wehrdienstverhältnis erstmalig als Dienstleistende nach dem Vierten Abschnitt des SG begründen."
Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet.
Ob Bewerber, die bereits vor dem 01.07.2017 ihr Auswahlverfahren positiv abgeschlossen haben,
aber erst deutlich nach dem 01.07.2017 ihren Dienstantritt haben, in diese Maßnahme noch mit
einbezogen werden, weiß ich nicht.
Ich vermute aber einmal... zur Vereinfachung werden hier nur bei Bedarf dienstpostenbezogene SÜ eingeleitet.
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Bekommt man eigentlich eine Info über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung?
Meine Ernennung zum SaZ steht jetzt an und da kam die Frage danach auf.
Ich habe bisher keinerlei Unterlage dazu bekommen.
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Ich habe einen Brief mit einem A4-Blatt bekommen, wo drauf stand, ob Sie Ü1, Ü2 oder Ü3 überprüft worden sind und wie das Ergebnis darauf lautet. Man wird also in Kenntnis gesetzt.
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OK dann habe ich wohl keine.
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Was da wohl wieder schief gelaufen ist?
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Beim SiBe nachfragen?
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Werde ich morgen mal machen.
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Na toll, und ohne keine Ernennung.
Wieso das denn?
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Na toll, und ohne keine Ernennung.
Wieso das denn?
Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.
U.a.:
+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.
Darum vermute ich.
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Der Soldat ist aber in einem "faktischen Dienstverhältnis", erhält also insbesondere auch seinen Sold.
Ich sehe da jetzt keine wesentlichen Nachteile.
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Vorsicht, es muss unterschieden werden hinsichtlich der SÜ aufgrund des SÜ-Einstellungsgesetzes und der SÜ für den DP. Also wenn in 4 Monaten keine SÜ nach dem SÜ-Einstellungsgesetz vorliegt, dann ist eh was im Busch.
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@ Ralf:
4. 10. bis heute sind ja schon 3,5 Monate - für eine einfache SÜ / Einstellungs SÜ kenne ich allerdings die Bearbeitungszeiten nicht, höre aber "gerüchteweise", dass die Auslastung des MAD durch die neuen Vorgaben schon "hoch" ist.
However: Sold wird ja gezahlt, sehe also erstmal keine Nachteile.
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Die Ernennung findet nicht statt, wenn die SÜ nach dem SÜG nicht vorliegt. Das wollte ich damit sagen. Eine SÜ für den DP kann ja auch schon mal länger dauern, das hindert nicht die Ernennung.
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@F_K Ich habe meine SÜ1 Mitte August abgeschickt, Ende Oktober musste ich allerdings noch einmal unterschreiben, da ein Land auf die Staatenliste hinzugefügt wurde und die SÜ sonst nicht hätte fortgesetzt werden können. Ende November (eigentlich auf den Tag genau einen Monat später) kam dann die Bestätigung, dass sie eine Woche vorher durch das MAD-Amt abgeschlossen wurde und sich keine Umstände ergaben, nach denen ich ein Sicherheitsrisiko darstelle. Also sind um die 4 Monate schon das Maximum würde ich sagen, da es nur diesen unglücklichen Zufall gab, dass sie nicht fortgesetzt werden konnte. :o