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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 14. Dezember 2017, 13:14:10 »

Zitat
Denn man geht davon aus, dass der vom KpChef o. V. i. A. genehmigte Antrag in die UK abgeheftet wird und die Urlaubstage abgerechnet werden.

(Erholungs)Urlaub wird erst eingetragen und abgebucht, wenn der Soldat aus dem Urlaub zurück ist. Steht so jedenfalls in den Ausführungsbestimmungen zur SUV.
Autor: bayern bazi
« am: 14. Dezember 2017, 13:07:20 »

ach war das noch schön

UR-LAUBS - SCHEIN - du bist der schönste aller SCHEINE

wer den hatte wusst einfach das der Urlaub genehmigt war ;)
Autor: Vult
« am: 14. Dezember 2017, 11:46:13 »

Kommt drauf an, wie Ihre Dienststelle diese Angelegenheit handhabt.

Ich kenne es nur folgendermaßen:
- Urlaub mind. 3 Tage vor Urlaubsantritt über einen Antrag stellen (wer unterschreiben muss, wird wohl klar definiert sein)
- sollte man bis zum Urlaubsantritt den Antrag nicht als abgelehnt zurück bekommen, ist der Urlaub automatisch genehmigt***

***Denn man geht davon aus, dass der vom KpChef o. V. i. A. genehmigte Antrag in die UK abgeheftet wird und die Urlaubstage abgerechnet werden.

Ob und wie sich jede Dienststelle an die Vorschriften hält, lassen wir mal offen :-)
Autor: CIRK
« am: 11. Dezember 2017, 10:43:11 »

Mal rein aus Interesse: wie wird die Beantragung von Urlaub denn heute gehandhabt?
Gibt es alles mögliche.

  • E-Mail
  • LoNo Datenbank
  • Urlaubsantragsformular
  • primeWEB
  • u.s.w.
Autor: Hirnforscher
« am: 11. Dezember 2017, 10:17:51 »

Mal rein aus Interesse: wie wird die Beantragung von Urlaub denn heute gehandhabt? Ich kenne aus meiner aktiven Zeit auch den guten alten Urlaubsschein, da stellten sich solche Fragen nicht. Als immer noch aktiver Reservist bekomme ich trotzdem nicht alle Änderungen mit, zumal mich dieses Thema nicht mehr berührt...
Autor: BSG1966
« am: 11. Dezember 2017, 10:01:50 »

Ist nur blöd, dass ich von dieser Nummer noch nie etwas gehört habe  ::)

Ist nicht Ihr Ernst oder?!?!?!

Ich raff es einfach nicht! Internet bedienen scheint zu funktionieren, Dieses Google kennen Sie?! Wenn Sie "Telefon Bundeswehr" eingeben...
Autor: Andi
« am: 11. Dezember 2017, 08:18:30 »

Bringt einfach mehr Sicherheit.

Könnte aber auch ein Dienstvergehen des anordnenden Disziplinarvorgesetzten sein...
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Regelungen sind nicht nur ein Anhalt, sondern umzusetzen.

Gruß Andi
Autor: ulli76
« am: 11. Dezember 2017, 08:03:21 »

Hab ich als Chef auch so gehandhabt. Urlaubsschein und ein Pendant bei kzH. Da stand auch nochmal genau drauf wann der Soldat wieder zurück sein sollte, falls sich das jemand nicht merken konnte.
Bringt einfach mehr Sicherheit.
Autor: BulleMölders
« am: 11. Dezember 2017, 07:46:18 »

Was waren das noch Zeiten als man noch einen Urlaubsschein brauchte, da hatte man solche Probleme nicht.
Autor: KlausP
« am: 11. Dezember 2017, 06:35:08 »

Schon traurig, wenn man keine einzige Telefonnummer seiner eigenen Einheit irgendwo zur Hand hat.
Autor: Grünhopser
« am: 11. Dezember 2017, 02:20:49 »

Ist nur blöd, dass ich von dieser Nummer noch nie etwas gehört habe  ::) ist auch egal. Ich bin in meiner Einheit und mein zugführer ist informiert ...
Autor: BSG1966
« am: 11. Dezember 2017, 01:30:12 »

Ich habe auch leider keine Telefonnummer vom Gezi und war auf Lehrgang, somit keine Möglichkeit das Gezi zu erreichen.

Es ist folgendermaßen. Es gibt bei der Bundeswehr die sogenannte Vermittlung. Dies ist eine Art Callcenter, das, wenn man bei einem Dienstapparat einfach die 88 wählt, oder aus dem Zivilen heraus, an die Rufnummer der Einheit (also das, was vor der spezifischen Nummer kommt) die 00 heranhängt, antwortet. Dort kann man so ziemlich nach jedem Bundeswehrapparat in dieser Republik fragen. Vom S1 in Flensburg bis zur Inst in Füssen. Wenns sein muss wahrscheinlich auch das Vorzimmer von der Verteidigungsministerin.

Die Aussage, Sie hätten die Nummer vom Gezi nicht ist daher ein bisschen dünne.

Wie soll ich mich verhalten? Heute zur Kaserne fahren und mich morgen dort erkundigen oder morgen dort anrufen?

Sollte der Urlaub quasi morgen (bzw mittlerweile heute) beginnen, ist jedoch nicht genehmigt und Sie erscheinen nicht zum Dienst sind Sie eigenmächtig abwesend. Wenn Sie dies verhindern wollen, seien Sie da und gehen ggf wieder nach Hause. Ist doof aber eben die Konsequenz dafür dass Sie zu ****  waren einfach die Nummer von nem Gezi herauszufinden. Schuhe zubinden klappt hoffentlich.
Autor: dunstig
« am: 10. Dezember 2017, 19:28:58 »

Ich kenne dass so, wenn nach 3-4 Tagen keine Rückmeldung kommt ist der Urlaub genehmigt.

Sicher nicht. Selbst wenn dies bei Ihnen so gehandhabt wird, sollten Sie nicht solche gefährlichen Tips geben.
Ich war bisher an fünf Dienststellen und nur bei meiner jetzigen wird es so gehandhabt, dass auf jeden Urlaubsantrag eine schriftliche Rückmeldung erfolgt.

An allen anderen wurde auf meine ständigen Nachfragen immer nur genervt geantwortet: "Wenn Sie innerhalb einer Woche nichts hören, dann ist er genehmigt."

Scheint also vielerorts leider immer noch gängige Praxis zu sein, auch wenn ich mich nie damit abgefunden habe. Eine Urlaubsbuchung ohne Bestätigung muss irgendwann mal schiefgehen.
Autor: Grünhopser
« am: 10. Dezember 2017, 19:24:49 »

Gut, dann werde ich heute noch runter fahren und mich morgen zum Dienst melden und das abklären. Wenn der Urlaub genehmigt wurde, wird denk ich keiner etwas sagen. Ich möchte aber auch nicht unentschuldigt fehlen. Das zieht mit Sicherheit ein dickes diszi hinter sich...
Autor: MarineGerman
« am: 10. Dezember 2017, 19:19:29 »

030182400

Nummer der BW Vermittlung aus dem Zivilen Netz
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