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Zusammenfassung

Autor: Altgedienter1
« am: 29. November 2017, 00:21:36 »

Wie wäre es per Externenprüfung IHK den Abschluß nachzuholen? Das dürfte ja bei 27 Jahren Erfahrung in dem Bereich kein Problem sein.
Die Vorbereitung dauert dafür max. 4 Monate.
Ansonsten sieht es mau aus. Die ZAW ist mit 51 Jahren nicht drin.
Autor: Tommie
« am: 22. November 2017, 13:14:22 »

Wird nicht so schlimm ausfallen, da die Prüfung des Falls eher schnell abgeschlossen sein dürfte.

Stimmt, die Absage ist in diesem Fall schnell versandt ;) ! Und die wird auch unausweichlich kommen, es sei denn schon der Karriereberater sortiert ihn aus und erklärt ihm, dass er als Mannschafter nicht mehr einsteigen kann, weil er schon den Dienstgrad eines Satbsunterofiziers besitzt!
Autor: sky13
« am: 22. November 2017, 12:27:10 »

Möglicherweise käme eine Anerkennung bei der IHK in Betracht. Sofern du keine Berufsausbildung absolviert hast ist es ggf. möglich bei der IHK eine Prüfung für eine Berufsausbidung abzulegen. Hierfür ist es erforderlich, dass du nachweisen kannst, dass du über Berufserfahrung verfügst, die mindelstens der 1,5 fachen regulären Ausbildungszeit entspricht.
Autor: CIRK
« am: 22. November 2017, 11:16:11 »

... Bindet zwar unnötig Prüfkapazitäten beim KC ...

Wird nicht so schlimm ausfallen, da die Prüfung des Falls eher schnell abgeschlossen sein dürfte.
Autor: KlausP
« am: 22. November 2017, 11:02:19 »

Ja, genau! Sie haben keine Chance - nutzen Sie sie! Bindet zwar unnötig Prüfkapazitäten beim KC, aber was soll's, müssen eben unter Umständen Berwerber mit besseren Chancen länger warten ...  ::) *)

*) - Kann Spuren von Sarkasmus enthalten
Autor: Objektschuetzer
« am: 22. November 2017, 09:29:42 »

Vielen Dank für die Rückmeldung, ist nicht das was ich hören wollte.
Werde mich trotzdem bewerben, da Aufgeben keine Option ist.

Autor: Flexscan
« am: 21. November 2017, 15:42:16 »

Sie scheinen ja richtig viel Ahnung von Personalführung zu haben ...  ::)

Ich hätte es etwas anders ausgedrückt aber sinngemäss dachten wir das Gleiche  ;D
Autor: CIRK
« am: 21. November 2017, 15:38:50 »

Tja und nachdem der TE nach einer Einschätzung seiner Chancen gefragt hat muss ihm nun einmal klar gesagt werden, dass er nach den uns vorliegenden Informationen schlicht und ergreifend keine hat.
Autor: F_K
« am: 21. November 2017, 15:37:01 »

@ Ines 15:

Ohne VERWERTBARE Berufsausbildung oder Studium bleibt mit über 30 Jahre nur die Mannschaftslaufbahn.

Völlig unabhängig von der Frage, was "alt" ist ....
Autor: KlausP
« am: 21. November 2017, 15:36:37 »

Sie scheinen ja richtig viel Ahnung von Personalführung zu haben ...  ::)
Autor: Ines 15
« am: 21. November 2017, 15:29:58 »

doch habe ich  51 na und  iss das alt  wenns ganz genau nimmst biste mit 40 schon alt  und du mit 45 och wenns stimmt
Autor: Flexscan
« am: 21. November 2017, 14:39:31 »


anscheinend hast DU nicht richtig gelesen.
Er ist inzwischen 51.
Da ist eine Einstellung recht unwahrscheinlich
Autor: Ines 15
« am: 21. November 2017, 13:46:17 »

@ Objektschützer: ich glaube Sie haben deinen Text nicht richtig gelesen , das es nicht um die Kohle geht , sondern auch um die  Kameradschaft  , manche kennen die Welt da draussen nicht ! ich sag immer wer nicht wagt nicht gewinnt !!  Tue was Du für richtig hältst , ich drücke dir die Daumen
Autor: F_K
« am: 21. November 2017, 12:54:45 »

Wie ist denn die Schulbildung / der höchste Schulabschluß?
Autor: Tommie
« am: 21. November 2017, 12:09:29 »

@ Objektschützer:

Jetzt tun Sie mir doch mal den Gefallen und fangen an zu denken ;) !

Bitte berücksichtigen Sie dabei folgende Fakten:

1. Sie sind jetzt 51 Jahre alt, bis man Sie einstellen würde, wären Sie wahrscheinlich schon 52 Jahre alt. Somit bliebe eine Restdienstzeit von 10 Jahren bis zum 62. Geburtstag!
2. Zum Berufssoldaten wird man Sie eher nicht machen, weil man Sie nie wieder so billig los wird, wie nach den zehn Jahren, nach denen sie automatisch ausscheiden! Ihre Nachversicherung ist deutlich billiger, als Ihnen ein Leben lang Pension zu zahlen!
3. Sie haben keinen IHK-Abschluß und schon gar keinen Abschluss auf Meisterebene oder höher, der zu einer Einstellung mit höherem als dem "erdienten" Dienstgrad berechtigen würde! Somit würde man Sie als StUffz (ggf. FA) einstellen!
4. Sie könnten in Ihrer Dienstzeit maximal Hauptfeldwebel (besoldet nach A8Z) werden. Für die Beförderung zum Stabsfeldwebel reicht die Dienstzeit nicht aus.
5. Mit 62 Jahren wieder zurück auf den Arbeitsmarkt gehen, ist auch nicht so der "Burner", zumal Sie keinerlei nachweisbare Ausbildung haben! Klingt für mich nach "Hartz-IV bis zur Rente", nachdem Ihre Übergangsgebührnisse als SaZ aufgebraucht sind ;) ! Zumal Sie als SaZ 10 auch keine Übergangsgebührnisse von 60 Monaten haben, die Ihnen die Zeit bis zur Rente überbrücken helfen könnten!

Das bringt mich zu dem Rat an Sie, es lieber sein zu lassen!
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