Autor: FoxtrotUniform
« am: 26. Januar 2018, 23:45:31 »Das zutreffende Gesetzt (MuSchSoldV) schrieb ich bereits direkt nach der Thread-Eröffnung.
Aspekte zu den Verfahren BA 90/5, Truppenarzt und Gynäkologe finden sich im Verlauf.
PS: (Humor) Mir juckt es übrigens in den Fingern, §60 SG als Definition der Dienstleistungen im Sinne des §4 MuSchSoldV heranzuziehen. Wohlwissend, dass der Vierte Abschnitt des SG hier nicht zutreffend ist
Aspekte zu den Verfahren BA 90/5, Truppenarzt und Gynäkologe finden sich im Verlauf.
PS: (Humor) Mir juckt es übrigens in den Fingern, §60 SG als Definition der Dienstleistungen im Sinne des §4 MuSchSoldV heranzuziehen. Wohlwissend, dass der Vierte Abschnitt des SG hier nicht zutreffend ist