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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 15. April 2017, 18:15:30 »

Das habe ich auch nicht so verstanden, nur gab es es erst kürzlich so eine Diskussion über "heimatnahe Verwendungen" und dass die Bundeswehr alles daran setzt, dass Bewerber möglichst weit weg von zu Hause eingestellt und verwendet werden. Das meine ich: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=59790.0
Autor: Zibzuma
« am: 15. April 2017, 17:57:36 »

Vielen Dank Ralf :)
@Klaus, ich habe mich nicht beschwert, dass die Kaserne so weit weg ist.
Autor: KlausP
« am: 15. April 2017, 17:30:23 »

Zitat
... Ich wohne noch bei meinen Eltern,jedoch ist die Kaserne 800 km entfernt.  ...

Daran geben Sie aber bitte nicht der Bundeswehr die Schuld!  ;)
Autor: Ralf
« am: 15. April 2017, 17:27:36 »

Nein, du bist nicht trennungsgeldberechtigt. Du kannst aber eine Bahncard 50 beantragen.
Autor: Zibzuma
« am: 15. April 2017, 17:25:19 »

Hallo Leute, ich hätte ein paar Fragen über Zuschläge.
Ich bin derzeit 18 (SaZ 9) und habe keine eigene Wohnung. Zudem bin ich unverheiratet und habe keine Kinder.
Bin ich in einer Weise berechtigt Zuschläge zu bekommen?
Ich wohne noch bei meinen Eltern, jedoch ist die Kaserne 800 km entfernt.
Da ich kein Auto besitze ist es manchmal sehr teuer mit dem Zug anzureisen.
Falls ich nicht berechtigt bin muss ich wohl damit leben.
Ich bin euch für jede Antwort dankbar :)
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