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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 11:26:56

Titel: Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 11:26:56
Hallo Leute,

ich fange am 02.01.19 meine Eignungsübung an, die ja bekannterweise 4 Monate dauert. Ist es dann so, dass genau nach 4 Monaten (wenn nichts unerwartetes dazwischen kommt) also bei mir währe das dann der 02.05. die Ernennung zum SaZ erfolgt und ich somit nicht mehr kündigen kann?? Ich habe hier im Forum gelesen, dass man nach der EÜ eine Urkunde zur Ernennung zum Saz bekommt und das dann die letzte Chance ist, die Urkunde anzunehmen. Also bekommt man diese Urkunde dann genau 4 Monate nach Dienstantritt?? (also bei mir am 02.05.19??)

Vielen Dank im Voraus für die Antworten
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 12:30:29
Das sollte so grob passen, man könnte auch den Eid verweigern.

Die EÜ kann aber auch verlängert werden von beiden Seiten aus.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 12:41:12
Okay und was kann man dafür Gründe angeben für eine Verlängerung? Was ist wenn ich z.b. die eignungsübung zwei Wochen verlängern will?

Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 12:44:45
Ob 2 Wochen möglich ist da bin ich mir nicht sicher.

Als Grund könnte man anführen das man sich noch nicht zu 100% sicher ist das sollte eigentlich reichen.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 13:02:56
Der hintergrund ist folgender.  ich will auf jeden Fall zur Bundeswehr. Das war schon immer mein Traum und ich glaube es wird mir auch sehr viel Spaß dort machen.
Andererseits war es auch ein Traum von mir und meiner Frau in die USA auszuwandern. Am 7. Mai wird mir und meiner Frau bescheid gegeben ob wir die Greencard bekomme oder nicht. Die viermonatige eignungsübung endet leider am 2. Mai :-\. Deshalb bräuchte ich eigentlich nur ein zwei Wochen mehr Zeit um zu entscheiden. Weil wenn ich die Green Karte nicht bekomme will ich auf jeden Fall in der Bundeswehr weiter machen wenn aber doch will ich mit meiner Frau auswandern.

Glaubst du ich kann dort einfach mal anrufen und diese Situation erklären? Ich weiß natürlich dass ich das vielleicht nicht so gut anhört dass ich vielleicht auswandern will aber so ist es halt eben.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: iLu am 06. November 2018, 13:04:02
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: iLu am 06. November 2018, 13:05:16
*normal  ::)
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:06:17
Wen wollen sie anrufen, ihre neue Einheit?
Generell kann man dies ruhig machen und sich mal beim Chef anmelden. Ich würde aber sicherlich nicht von dem Verlängern der EÜ erwähnen.
Ich würde in ihrer Situation kurz vor Ende der EÜ diese verlängern und wenn die Entscheidung gefallen ist kann man zeitnah zum SAZ ernannt werden.

Ich wollte damals tatsächlich meine EÜ auch verlängern aber die Laufbahnnachteile wollte ich nicht in kauf nehmen da während der EÜ keine Förderung des Soldaten statt findet.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:07:28
Steigen sie mit höherem Dienstgrad und anerkannter Ausbildung an oder steigen sie mit ihrem Entlassungsdienstgrad, wahrscheinlich HG, wieder ein?
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 13:09:46
Ja mit abgeschlossener Ausbildung als Stabsunteroffizier
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: iLu am 06. November 2018, 13:10:41
Steigen sie mit höherem Dienstgrad und anerkannter Ausbildung an oder steigen sie mit ihrem Entlassungsdienstgrad, wahrscheinlich HG, wieder ein?

Meine Ausbildung ist zwar anerkannt, aber nicht verwertbar im Truppendienst.
Auf der Kommandierung steht auch, dass ich bei Dienstbeginn erneut zum HG ernannt werde.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: F_K am 06. November 2018, 13:13:20
In aller Regel hat ein ehemaliger Soldat keine Probezeit mehr.

@ Staff Sergeant und Rollo83:

Die Eignungsübung ist gesetzlich geregelt - unter anderem mit Rechtsfolgen für den bisherigen AG: Einfach "so" zu verlängern geht nicht, darauf gibt es keinen Anspruch.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: iLu am 06. November 2018, 13:15:35
"Nach Ihrem Dienstantritt erhalten Sie die Ernennungsurkunde, durch die Sie in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit / eines Soldat auf Zeit berufen werden und die Mitteilung über die Dauer Ihres Dienstverhältnisses entsprechend der von Ihnen abgegebenen Verpflichtungserklärung."

Sorry  ::) Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:15:52
Dann sollten sie zeitnah nach Dienstantritt zum SAZ ernannt werden.
SAZ8 im Truppendienst ist aber auch selten.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:17:08
Ich habe auch nie behauptet das es einen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der EÜ gibt aber bei allen Fällen die ich kenne wurde die Verlängerung seitens BAPersBw genehmigt.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: iLu am 06. November 2018, 13:24:37
Dann sollten sie zeitnah nach Dienstantritt zum SAZ ernannt werden.
SAZ8 im Truppendienst ist aber auch selten.

Vom KarrB wurde auch der SaZ25 angesprochen.. konnte dem ganzen aber nicht folgen.
Danke für die schnelle Antwort Rollo83 :P
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: KlausP am 06. November 2018, 13:29:25
Dann sollten sie zeitnah nach Dienstantritt zum SAZ ernannt werden.
SAZ8 im Truppendienst ist aber auch selten.

Vom KarrB wurde auch der SaZ25 angesprochen.. konnte dem ganzen aber nicht folgen.
Danke für die schnelle Antwort Rollo83 :P

Hier geht jetzt aber einiges durcheinander im Thread. In welcher Laufbahn werden Sie eingestellt?

- In der Mannschaftslaufbahn gibt es keine Unterscheidung zwischen Fach- und Truppendienst.
- Die Verpflichtungszeit von 8 Jahren wird bei Mannschaften zunehmend die Regel und nicht wie früher die Ausnahme.
- Bei allen SaZ egal welcher Laufbahn besteht die Möglichkeit der (Weiter)Verpflichtung auf bis zu 25 Jahre Gesamtdienstzeit - dienstliches Interesse vorausgesetzt.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: LwPersFw am 06. November 2018, 13:31:30

Der hintergrund ist folgender.  ich will auf jeden Fall zur Bundeswehr. Das war schon immer mein Traum und ich glaube es wird mir auch sehr viel Spaß dort machen.
Andererseits war es auch ein Traum von mir und meiner Frau in die USA auszuwandern. Am 7. Mai wird mir und meiner Frau bescheid gegeben ob wir die Greencard bekomme oder nicht. Die viermonatige eignungsübung endet leider am 2. Mai :-\. Deshalb bräuchte ich eigentlich nur ein zwei Wochen mehr Zeit um zu entscheiden. Weil wenn ich die Green Karte nicht bekomme will ich auf jeden Fall in der Bundeswehr weiter machen wenn aber doch will ich mit meiner Frau auswandern.



"7.2.  Verlängerung auf eigenen Antrag

Gemäß Bezug 5. Nr. 601 kann die EÜ auf Antrag der Eignungsübenden um wenigstens einen, höchstens vier Monate verlängert werden.
Dem Verlängerungsantrag kann auch bei bereits festgestellter Eignung stattgegeben werden, wenn die Eignungsübenden aus besonderen Gründen eine Übernahme als SaZ noch verschieben wollen (vgl. Bezug 5. Nr. 602)."

"601. Die Personal bearbeitende Stelle kann die Eignungsübung auf Antrag oder mit Zustimmung
der Bewerberin bzw. des Bewerbers um wenigstens einen, höchstens vier Monate verlängern, wenn
die Eignung in den ersten vier Monaten nicht hinreichend festgestellt werden konnte und Aussicht auf
eine positive Beurteilung besteht.

602. Einem Verlängerungsantrag kann im Einzelfall auch bei bereits festgestellter Eignung
stattgegeben werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber aus nachvollziehbaren Gründen eine
Übernahme als BS oder SaZ noch verschieben will und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

603. Die Bewerberin oder der Bewerber erhält eine Mitteilung über die Gesamtdauer der Eignungsübung.

604. Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist bei Verlängerung der Eignungsübung über die Dauer
von vier Monaten hinaus aktenkundig über die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Arbeitsplatzschutzes
entsprechend Kapitel 5 dieser Vorschrift zu belehren. Insbesondere ist darüber zu
belehren, dass das Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis bereits nach Ablauf der ersten vier Monate
endet, wenn die Verlängerung aus anderen als Krankheitsgründen (Nr. 503, 506) erfolgt."

Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 13:37:32
Ja das ist wirklich eine schwierige Entscheidung. Wenn ich denn die Zusage für die Greencard bekomme am 7.Mai kann ich die Bundeswehr nicht mehr kündigen wenn ich aber jetzt nicht gehe und dann die Green Karte nicht bekomme werde ich mich ärgern dass ich nicht zur Bundeswehr gegangen bin. Am liebsten wäre es mir wenn ich jetzt schon schriftlich eine Bestätigung hätte wo drin steht dass die eignungsübung bis zum 7. Mai verlängert wird
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 13:41:14
ich versteh ihr Problem nicht.
Sie treten den Dienst an, nach 3 Monaten bekunden sie das sie ihre EÜ um einen Monat verlängern wollen.
LwPersFw hat alles dazu aufgeführt.
Danach wird die EÜ verlängert und gut ist. Wird die EÜ nicht verlängert aus welchem Grund auch immer kann man sich immer noch Gedanken machen.
Wie gesagt, ich kenne keinen Soldaten dem dieser Antrag nicht genehmigt wurde.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: LwPersFw am 06. November 2018, 13:42:27
Ja das ist wirklich eine schwierige Entscheidung. Wenn ich denn die Zusage für die Greencard bekomme am 7.Mai kann ich die Bundeswehr nicht mehr kündigen wenn ich aber jetzt nicht gehe und dann die Green Karte nicht bekomme werde ich mich ärgern dass ich nicht zur Bundeswehr gegangen bin. Am liebsten wäre es mir wenn ich jetzt schon schriftlich eine Bestätigung hätte wo drin steht dass die eignungsübung bis zum 7. Mai verlängert wird

Es bleibt nur ... Dienst antreten ... und dann frühzeitig (spätestens Ende 1. Dienstmonat) den o.g. Antrag auf 1 Monat Verlängerung stellen.

Dann wird dieser rechtzeitig beschieden ... und Sie können entscheiden ... falls er abgelehnt wird ... ob Sie die Ernennungsurkunde annehmen ... oder lieber den 07.05. abwarten...
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 14:04:24
ich versteh ihr Problem nicht.
Sie treten den Dienst an, nach 3 Monaten bekunden sie das sie ihre EÜ um einen Monat verlängern wollen.
LwPersFw hat alles dazu aufgeführt.
Danach wird die EÜ verlängert und gut ist. Wird die EÜ nicht verlängert aus welchem Grund auch immer kann man sich immer noch Gedanken machen.
Wie gesagt, ich kenne keinen Soldaten dem dieser Antrag nicht genehmigt wurde.

Gut wenn das wirklich so läuft, ist das ja super. Entstehen da irgendwelche Nachteile für mich wenn ich die EÜ um einen Monat verlängere oder läuft die Ausbildung ganz normal weiter?
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 14:08:54

Es bleibt nur ... Dienst antreten ... und dann frühzeitig (spätestens Ende 1. Dienstmonat) den o.g. Antrag auf 1 Monat Verlängerung stellen.

Dann wird dieser rechtzeitig beschieden ... und Sie können entscheiden ... falls er abgelehnt wird ... ob Sie die Ernennungsurkunde annehmen ... oder lieber den 07.05. abwarten...

Ok, Sie sagen bis spätestens Ende des 1. Dienstmonat, Rollo 83 sagt nach 3 Monaten?!?!
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Janno am 06. November 2018, 14:22:44
Wiedereinsteller haben keine Probezeit, hab ich das richtig verstanden?
Wenn ich also zum SaZ ernannt wurde gibt es also kein zurück mehr?
Hätte da noch eine Frage die etwa zum Thema passt, wie verhält sich das mit der Verpflichtungsprämie wann wird die den ausgezahlt?
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: KlausP am 06. November 2018, 14:26:20
Was hat das nun wieder mit dem Thema zu tun? Oder werden Sie als Eignungsübender mit höherem Dienstgrad eingestellt?  >:(
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 14:27:55
Sie können das auch nach dem 1. Monat machen, ist zeitlich vielleicht auch angenehmer als nach dem 3. Monat.
Sprechen sie nach dem 1. Monat einfach ihren Kompaniefeldwebel an.

Nachteile, ja, während der EÜ gehen sie auf keine Lehrgänge. Aber der Nachteil sollte gering sein.


@ Janno

Das haben sie richtig verstanden.
Es gibt aber Wiedereinsteller die eine EÜ absolvieren, diese wird auch gerne mal als Probezeit beschrieben.
Der Wiedereinsteller Mannschafter hat keine Probezeit.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Janno am 06. November 2018, 14:30:25
Tut mir Leid, ich bin dumm hätte die SuFu nutzen können kommt nicht wieder vor.
Werde mi alten DG eingestellt quasi HG.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 14:35:09
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Also kann ich beruhigt meinen Dienst antreten und einfach eine Verlängerung beantragen. Eines habe ich jedoch noch nicht ganz Verstanden. Was soll ich nochmal als Grund für meine 1-monatige Verlängerung angeben?
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rollo83 am 06. November 2018, 14:38:18
Ich finde immer die Wahrheit ganz cool.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 14:45:49
Ich finde immer die Wahrheit ganz cool.

Sehr gut, ich nämlich auch.  8) dann werde ich das so machen ;D
Eine letzte Frage noch: Wie viel Urlaubsanspruch habe ich mit 34 Jahren als Stabsunteroffizier? Bekomme ich da gleich 30 Tage??
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: KlausP am 06. November 2018, 14:49:07
Ja, 30 Tage je Kalenderjahr.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 06. November 2018, 15:13:20
Danke euch!
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: TomTom2017 am 06. November 2018, 18:43:02
Kleine Anmerkung zur Verlängerung:
Nach den vier Monaten EÜ können Sie jederzeit zum SaZ ernannt werden. Das Ende der Verlängerung der EÜ muss nicht abgewartet werden. Wenn Sie nach 2 Wochen der Verlängerung sagen, dass Sie soweit sind, kann der Dienstherr Sie sofort zum SaZ ernennen.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: ulli76 am 06. November 2018, 18:51:15
Wenn jemand schon nach einem Monat die EÜ verlängern will, könnte die Frage aufkommen, wieso derjenige schon so früh weiss, dass ihm die 4 Monate nicht reichen.
Warum fragst du nicht, ob generell eine Einstellung im Folgequartal möglich ist? Dann könntest du ja problemlos kündigen.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: lennble am 07. November 2018, 08:52:00
Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Ich hatte ebenfalls Vordienstzeit und wurde als Eignungsübener wiedereingestellt. Sprich - Ich hatte dann nochmal eine Probezeit.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: KlausP am 07. November 2018, 08:56:06
Eignungsübender ist aber etwas völlig anderes als die Wiedereinstellung als SaZ und damit mit der Frage überhaupt nicht vergleichbar.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Staff Sergeant am 07. November 2018, 09:01:37
Warum fragst du nicht, ob generell eine Einstellung im Folgequartal möglich ist? Dann könntest du ja problemlos kündigen.

Auch keine schlechte Idee.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: lennble am 07. November 2018, 09:05:14
Eignungsübender ist aber etwas völlig anderes als die Wiedereinstellung als SaZ und damit mit der Frage überhaupt nicht vergleichbar.

Na, aber er fragte ja, ob er gleich als SAZ eingestellt wird, oder ob er nochmal eine "Probezeit" bekommt. Das ist in meinen Augen dann eine Einstellung als Eignungsübender.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: KlausP am 07. November 2018, 09:11:02
Wir reden beide hoffentlich über den gleichen Fragesteller, der sich hier in dieses Thema eingeklinkt hat, obwohl seine Frage damit nichts zu tun hat?

Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Daraus geht nicht hervor, dass er mit höherem Dienstgrad auf Grund seines Berufsabschlusses eingestellt wird. Nur dann wird man nämlich zu einer EÜb einberufen.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: lennble am 07. November 2018, 09:24:18
Wir reden beide hoffentlich über den gleichen Fragesteller, der sich hier in dieses Thema eingeklinkt hat, obwohl seine Frage damit nichts zu tun hat?

Kurze zwischen Frage:

Ich war FWDL23, fange nun am 02.01. meine Stelle als SaZ8 an.

Mein Einplaner hat mir gesagt, dass ich keine "Probezeit" habe welche Normal anfällt da ich schon mal gedient habe.
Werde ich beim Dienstbeginn zum SaZ ernannt oder wie verhält sich das?

Vielen Dank im Voraus.

Daraus geht nicht hervor, dass er mit höherem Dienstgrad auf Grund seines Berufsabschlusses eingestellt wird. Nur dann wird man nämlich zu einer EÜb einberufen.

Das war mir tatsächlich nicht bewusst :)
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: iLu am 07. November 2018, 16:50:44
Sorry für das Missverständnis, war blöd hier einfach eine "Zwischenfrage", welche nichts mit dem Thema auf sich hat, zu stellen.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rekrut84 am 08. November 2018, 21:33:46
Ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich davon halten soll.

Einerseits möchte jemand in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland treten, sie verteidigen und ihr treu dienen.

Aber gleichzeitig hat man das Ziel eben diesem Land bei sich bietender Möglichkeit den Rücken zu kehren.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: TomTom2017 am 08. November 2018, 22:21:51
Einerseits möchte jemand in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland treten, sie verteidigen und ihr treu dienen.

Aber gleichzeitig hat man das Ziel eben diesem Land bei sich bietender Möglichkeit den Rücken zu kehren.
Naja, man kann ja dem Land in den verschiedensten Variationen dienen. Und das noch nicht mal als Soldat, Richter oder Beamter. Gesellschaftliches Engagement im Ehrenamt ist z.B. ebenso wichtig.

Wenn eben jemand merkt, dass der Soldatenberuf für einen nichts ist, dann ist das ebenso. Dafür hat der Gesetzgeber diese Exit-Strategien geschaffen. Solange jemand nur seinen legitimen Rechte wahrnimmt, finde ich das alles halb so wild. Manchmal merkt man das erst, wenn man das auch wirklich ausprobiert. Der Dienst ist nun mal anders als in den Youtube-Filmchen.
Besser jemand erkennt das und zieht rechtzeitig die Reißleine als einen weiteren unzufriedenen Kameraden zu bekommen.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: BulleMölders am 09. November 2018, 06:53:09
In diesem Fall weiß jemand aber schon im Vorraus, dass er unter bestimmten Umständen (erhalt einer Greencard) nicht weiter in der Bundeswehr verbleiben will.
Ich glaube kaum das der Gesetzgeber solche ein Szenario im Kopf gehabt hat, als die Regelung beschlossen wurde.

Hier wird halt versucht diese Regelung in anderer als in der Ursprünglich angedachten weise zu nutzen. Das kann man gut heißen, muss es aber nicht.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: ulli76 am 09. November 2018, 09:12:13
Eine weitere Option (und an sich die "sauberste"): Den Einplaner fragen ob man ein oder zwei Quartale später seinen Dienst antreten kann. Sinnigerweise ein Dienstantritt NACH der Greencardgeschichte. Begründung: Persönliche Angelegenheiten, die vorher geregelt wreden müssen.

Und wenn es mit der Greencard klappt, sagt man ab und der Einplaner hat die Chance nachzubesetzen.
Titel: Antw:Die Letzte Chance zu Kündigen
Beitrag von: Rekrut84 am 09. November 2018, 14:02:00
Ich persönlich empfinde da doch erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit den Dienst als Soldat leisten und damit dem Land auf besondere Weise dienen zu wollen, wenn eine Greencard, die ja zeitlich unbefristet ist, dann zu einer sofortigen Auswanderung führt.
Es spräche doch nichts dagegen, wenn man den Dienst ernst meint, diesen zu leisten und im Anschluss daran auszuwandern. Die Greencard verfällt so schnell nunmal nicht.

Aber gut, das muss jeder für sich selbst wissen.