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Zusammenfassung

Autor: bayern bazi
« am: 19. November 2021, 19:33:44 »

Mal eine Frage an die §§ Reiter hier ;)

für TA sind ja 14 Tage Dienst im Jahr (in der Funktion) vorgegeben

grade bei ZMZ ist es ja "normal" 2 oder 3 Übungen im Jahr am WE  (je 2 oder 3 Tage RDL) also kommt man dann unter die 14 Tage

was aber öfters  ist sind DVag´s für 1 Tag bei Übungen der HiOrg , für Tagungen ec 

genau so die Tage, Zahlen dann die DVag Tage, wenn man an Märschen oder Schießausbildung / SAN - Ausbilddung ...  in DVag teilnimmt;  dies zählt ja zur IGF/KLF,  welche ja auch zur Beorderung auf dem DP zählen

und vor allem - gibts da eine Quelle dazu

(in der Laufbahnverordnung gibt es ja analog die Möglichkeit DVag´s für die Beförderung mit anzusammeln)


Autor: StierAeneas
« am: 18. Mai 2021, 17:55:56 »

Danke auch von mir nochmal :)
Autor: F_K
« am: 18. Mai 2021, 17:49:40 »

.. aber eine Antwort ohne Quellen bitte nicht akzeptieren.

Danke.
Autor: bro74
« am: 18. Mai 2021, 17:37:28 »

@ bro74:

Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.

Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.

Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.

Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.

Prüfe! E-Mail an OrgFw is raus...wenn er gut drauf ist, gibts ggf. eine fachkundige Antwort (für die SKB). 8)

Habe ihm den Link mitgeschickt vielleicht hilft das zur Klärung...
Autor: StierAeneas
« am: 18. Mai 2021, 17:13:47 »

Hallo :)

Ich habe hier sehr interessiert mitgelesen, bin aber gerade etwas verwirrt.

Habe ich das - im Ergebnis - richtig verstanden ?

Ab jetzt wird ein Tätigkeitsabzeichen nicht mehr ab Ausbildungshöhe 7 / Dienstgrad Unteroffizer einer Verwendung verliehen, sondern ab der ersten fachlichen TIV-ID in einer Verwendung ?

Beispiel: Nicht mehr ab SanUffz, sondern schon ab SanSdt ? (solange weiterhin fachlich dort verwendet und ausreichend Dienstzeit abgeleistet) ?

Vielen Dank !!

Gruß,
StierAeneas
Autor: F_K
« am: 18. Mai 2021, 17:00:26 »

@ bro74:

Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.

Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.

Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.

Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.
Autor: bro74
« am: 18. Mai 2021, 16:37:14 »

Deswegen ja:

Zitat
Tipp (der bereits gegeben wurde):

Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.

Ist in der RSU der OrgFw (Zuständigkeit).

TA muss es geben:
http://rsu-kraefte.blogspot.com/2015/12/rsukp-rheinland-pfalz-ausbildung-2015.html

"Im Anschluss erhielten 18 Soldaten das Tätigkeitsabzeichen „Sicherungsdienst“ in der Stufe 1. Mit der Vorstellung des Jahresausbildungsplans für 2016 endete die Blockausbildung."
Autor: F_K
« am: 18. Mai 2021, 16:30:05 »

@ JensMP79:

Die Zuordnung AVR / TA liegt in der Verantwortung der TSK.

Erfolgt in der zuständigen TSK keine Zuordnung, dann gibt es KEIN TA in dieser TSK / hier z. B. HUT.

Es ist also erstmal zu klären:

- welcher Uniformträgerbereich hat bro74.
- Wenn HUT (aber SKB keine eigene C Vorschrift in dem Bereich - was nachvollziehbar wäre), dann gilt die Heer C Vorschrift.

Folgerichtig dann also KEIN Sicherungstr TA.

... und RSU ist eben auch kein "Rohrwaffenpersonal" - es KANN die Folge haben, dass KEIN TA zugeordnet ist, also gibt es "nichts".
Autor: JensMP79
« am: 18. Mai 2021, 15:39:23 »

Deswegen ja:

Zitat
Tipp (der bereits gegeben wurde):

Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.

Autor: F_K
« am: 18. Mai 2021, 15:34:13 »

@ JensMP79:

Wenn es nach der früheren Absicht geht - gibt es KEIN TA Sicherungstruppe im Heer / HUT - denn im Heer sichert sich jede Truppe selber (jederzeit, ohne besonderen Auftrag).

Damals schon gab es Tätigkeiten, denen kein TA zugeordnet war.

Es ist also die Frage zu klären: hat das Heer die AVR "RSU" einem TA zugeordnet?

Ich vermute mal, eher Nein - denn das Heer hat keine RSU Kräfte...
Autor: JensMP79
« am: 18. Mai 2021, 15:03:23 »

Zitat
Wie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?

a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar...

Grundsätzlich: Es gibt für die SKB keine eigene C Vorschrift.

Die C Vorschrift UTB Heer gibt kein TA Sicherungstruppe her. Findet also keine Anwendung.

Also gilt die Anzugsordnung, A1-2630/0-9804, Nr. 5.10.2 ff.

Die sagt zum Streitkräftegemeinsame TA Sicherungstruppe in Stufe 1 folgendes:

"Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung" heißt:

erfolgreiche Teilnahme an einer Militärischen Ausbildung, der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID und die diesbezügliche fachbezogene Verwednung. Die Zeit der Ausbildung zählt mit.

Weiterhin gilt für RDL:

Die zeitliche Voraussetzung für Tätigkeitsabzeichen der Stufe I, die an eine sechsmonatige
fachbezogene Verwendung geknüpft sind, ist demnach grundsätzlich nach Ableisten von mindestens
sieben oder mehr Dienstleitungstagen eines Kalenderjahres erfüllt.


Tipp (der bereits gegeben wurde):

Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.

Achtung:

Die C Vorschriften der TSK/UTB sind nicht auf die A Vorschrift abgestimmt. Unter anderem unterscheiden sich die Voraussetzungen erheblich. Beispiel: Scharfschütze/Präzisionsschütze
Autor: F_K
« am: 18. Mai 2021, 12:16:01 »

Im Heer ist nach meinem Kenntnisstand das TA "Sicherungstrppe" nicht zugewiesen, wird also nicht verliehen.

Als Uffz also den den KpFw / S1 wenden und nach der Vorschrift fragen.
Autor: bro74
« am: 18. Mai 2021, 12:09:05 »

Ohne die C Vorschrift Heer (oder SKB?) Nicht zu beantworten...

hier: SKB
Autor: F_K
« am: 18. Mai 2021, 11:45:24 »

Ohne die C Vorschrift Heer (oder SKB?) Nicht zu beantworten...
Autor: bro74
« am: 17. Mai 2021, 22:31:28 »

@Schlammtreiber

Dann lernst du heute wieder dazu.

5.10.2 Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung

Die Ausbildungshöhe spielt keine Rolle mehr.

Der Grund für die wenigen Mannschafter mit Tätigkeitsabzeichen ist einfach Unkenntnis. Das Heer hat per Bereichsvorschrift, auch die Stufe Bronze zu einem Antragsverfahren gemacht und wo kein Antrag, da kein Abzeichen.

@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)

Wie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?

a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar... ::)
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