Autor: KlausP
« am: 11. Januar 2018, 18:04:06 »Auch 2018 gilt: Stellen Sie einen schriftlichen Versetzungsantrag und warten Sie den Bescheid vom BAPersBw (und nur den!) ab. Hier hat so eine Tauschpartnersuche, so lange ich im Forum bin, noch nicht zu einem nachweisbaren Erfolg geführt.