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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 04. Mai 2018, 08:05:31 »

Stimmt.
Autor: LwPersFw
« am: 04. Mai 2018, 06:38:03 »


...der wenigen Möglichkeiten...


...und daran wird sich auch zukünftig nicht viel ändern...wenn überhaupt

Im Vergleich zu den BS- und OffzMilFD-Quoten...verschwindend gering...

Die Lw z.B. hat 2018 nur einen Bedarf von 8...wenn ich das gerade richtig im Kopf habe.

Ralf weiß es sicher genau  ;)
Autor: Ralf
« am: 04. Mai 2018, 05:15:54 »

Da werden ja unterschiedliche Dinge abgeprüft. Und man darf auch nicht vergessen, dass dieses unter der Prämisse "automatisch BS" nach Antragstellung bedeutete. Es wurde als sachgerecht angesehen, dass eine zusätzliche Lehrgangsphase als Reihungskriterium für die Auswahl der wenigen Möglichkeiten herangezogen wird, auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Antragsteller sich etwas länger und ausführlicher darstellen kann.
Autor: christoph1972
« am: 03. Mai 2018, 23:01:27 »

Wenn ich das richtig verstanden habe, erst ACFüKrBw und dann noch MAL? Was soll das beweisen?
Autor: SGBunny
« am: 03. Mai 2018, 13:50:20 »

Ähm, für den unwissenden Mitleser ... was bedeutet in diesem Zusammenhang "MAL"?
Von der Seite der OSH:
Der Militärische Auswahllehrgang ist ein reiner Prüfungslehrgang. Lehrgangsziel ist es, qualifizierte Unteroffiziere für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes auszuwählen.
Autor: christoph1972
« am: 03. Mai 2018, 13:34:35 »

Ähm, für den unwissenden Mitleser ... was bedeutet in diesem Zusammenhang "MAL"?
Autor: Ralf
« am: 03. Mai 2018, 12:33:22 »

Blöde Antwort auf eine berechtigte Frage: Wenn der Zentralerlass geändert wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass man dieses in einem Rutsch macht, wenn die SLV 2019 geändert wird.
Autor: OMLT
« am: 03. Mai 2018, 12:13:47 »

Das Thema §29 bedürfte ohnehin eines ausgiebigen Fadens im Forum. Bin selbst Antragsteller 2017, habe auch Köln (sehr) gut überstanden.
Der Rest (i.e. MAL - Heer) lief so schief wie es nur schief laufen kann, nicht durch mich bedingt wohlgemerkt(!), und wird nun wohl über den Platz der Republik 1 weiter gehen.

@Ralf, gibt es da einen Planungshorizont bezüglich Wegfall MAL?

Gerne auch in einem separaten Thema, der Ordnung halber.

Horrido
 
Autor: Ralf
« am: 02. Mai 2018, 16:12:26 »

Interessante Thematik die hier angesprochen wurde.

Dazu hätte ich auch noch eine Frage.
Was ist mit Feldwebeln die bereits BS sind und über Paragraphen 29 SLV Offz werden?
Geben die ihren BS wieder ab und werden SaZ in der OffzTrD Laufbahn und müssen sich wieder zum BS als Offz bewerben  oder bleiben die BS in der OffzTrD Laufbahn?
Die behalten ihren Status.

Zitat
Der §29 zeigt sich, aus Sicht des Antragsstellers, in der Durchführung (Antrag/Köln/MAL) und dem Zeitpunkt/Ablauf des Auswahlverfahren recht undurchsichtig.
Auch das ist im Fluss, da man den MAL (a.m.B. zurecht) abschaffen will. Zum einen haben die Antragsteller ja ein Assessment am ACFüKrBw hinter sich und zum anderen ist die Sache mit BS ja nunmehr auch vom Tisch. Damit kann sich ein §29er nicht mehr von einem "normalen" OA bei der Eignungsfeststellung unterscheiden.
Autor: TobiasF.
« am: 02. Mai 2018, 15:39:22 »

@TobiasF: ich habe das Thema mal aufgerollt. Die automatische Zusicherung des BS (frühestens 1 Jahr nach Ernennung zum Leutnant auf Antrag/Vorschlag) ist vor ca. 3 Jahren weggefallen. Seit diesem Zeitpunkt müssen sich die §29 Offz auch dem regulären Verfahren unterziehen. Gut, dass du nachgefragt hast.

Danke für die schnelle Antwort Ralf.
Der §29 zeigt sich, aus Sicht des Antragsstellers, in der Durchführung (Antrag/Köln/MAL) und dem Zeitpunkt/Ablauf des Auswahlverfahren recht undurchsichtig.
Da bin ich froh um jeden Punkt der erhellt wird.
Autor: Interessent22
« am: 02. Mai 2018, 15:24:45 »

Interessante Thematik die hier angesprochen wurde.

Dazu hätte ich auch noch eine Frage.
Was ist mit Feldwebeln die bereits BS sind und über Paragraphen 29 SLV Offz werden?
Geben die ihren BS wieder ab und werden SaZ in der OffzTrD Laufbahn und müssen sich wieder zum BS als Offz bewerben  oder bleiben die BS in der OffzTrD Laufbahn?
Autor: Ralf
« am: 02. Mai 2018, 14:55:18 »

@TobiasF: ich habe das Thema mal aufgerollt. Die automatische Zusicherung des BS (frühestens 1 Jahr nach Ernennung zum Leutnant auf Antrag/Vorschlag) ist vor ca. 3 Jahren weggefallen. Seit diesem Zeitpunkt müssen sich die §29 Offz auch dem regulären Verfahren unterziehen. Gut, dass du nachgefragt hast.
Autor: TobiasF.
« am: 02. Mai 2018, 13:52:12 »

Der Vergleich hinkt: Fw mit Lfb-Wechsel in die Lfb MilFD werden zwangsläufig mit Ernennung zum Lt sowieso BS.
Und für die Fw ist der Wechsel nach §29 SLV auch immer zwangsläufig mit dem Status BS verbunden.
Weniger als eine handvoll Fw Bs, die unter 30 sind, wechseln außerhalb §29 SLV in die Laufbahn OffzTrD. Hier trifft es ganz ganz selten mal zu.

Zitat
Ergo sollte man die Mannschaften auch so behandeln.
Also ein einmal anerkannter Status kann nur im gegenseitigen Einverständnis i.R.m. der gesetzl. Möglichkeiten  zurückgenommen werden. Trotzdem muss man über das Thema nachdenken, wie man damit umgeht. Nichts anderes habe ich gesagt.

Hallo Ralf. Bitte um Aufklärung zum §29 SLV. Ich habe im Forum schon häufiger gelesen, dass mit der Übernahme in die Laufbahn OffzTrD nach §29 SLV der BS verbunden ist. Nun kann ich in der A-1340/49 Nr. 826 nur den Verweis auf die A-1340/2 finden (in der Tiefe Nr. 210??). Handelt es sich hier um eine Zusicherung nach §4 SLV Abs. 4 durch BAPersBW, oder muss man sich als SaZ Fw nach Übernahme zum Offizier neu um den BS bewerben? Vielleicht überlese ich da auch etwas. Danke im Voraus!
Autor: LwPersFw
« am: 15. März 2018, 09:51:21 »

Hier einmal die derzeit offizielle Sichtweise zum Thema Altersgrenzen...

"Die allgemeinen Altersgrenzen nach § 45 Abs. 1 SG sind die Regelaltersgrenzen für alle BS.

Die besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 SG verschaffen der Personalführung die nötige Flexibilität,
um den Umbau der Bw zu gestalten und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erhalten.

Im Hinblick auf die Unterschreitung der zielstrukturellen Personalumfänge sowohl beim
Personalbestand als auch bei der Dienstpostenbesetzung bietet weiterhin eine Verwendung auf DP
über die besondere Altersgrenze hinaus ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial.

Im Hinblick auf den im Rahmen der TwP erforderlichen personellen Aufwuchs, gibt auch der
PSPm 2018 bis 2024 eine weitergehende Erhöhung des mittleren ZRS-Alters bei allen Personengruppen vor.

Die Realisierung im engen Dialog mit Betroffenen, Vorgesetzten und Personalführung ist ein wichtiges und für die
qualitative Realisierung der TwP unverzichtbares personalplanerisches Ziel für 2018 und die Folgejahre.

Die Vorgaben der PersPlgSdt 2017 hinsichtlich der durchschnittlichen Zurruhesetzungsalter werden derzeit absehbar nicht erreicht.

Das Freiwilligkeitsprinzip zur Verlängerung über die besondere Altersgrenze hinaus greift nicht hinreichend.

Dieses Delta muss kompensiert werden, um hohlen Strukturen auch mittels dieses Instrumentes erfolgreich entgegenzuwirken.

Die schrittweise Anhebung des des durchschnittlichen Zurruhesetzungsalters bleibt ein bestimmender Faktor,
um qualifiziertes militärisches Personal zur Besetzung von DP mittelfristig ressourcengerecht bereitstellen zu können.

Dies gilt insbesondere mit Blick auf die weitgehend ausgeschöpften externen Regenerationsmöglichkeiten bspw. bei den Spezialistenverwendungen.

Mit der verbindlichen Zusicherung des neuen Zurruhesetzungsdatums (ZRS-Datum) bei Hinausschieben des
individuellen Zurruhesetzungszeitpunktes um mindestens zwei Jahre für BS mit einem ursprünglich festgelegten
Zurruhesetzungszeitpunkt 2016, 2017 oder 2018 wird das sich hieraus ergebende Datum zugesichert."



D.h. übersetzt ... siehe mein Beitrag vom 12.03.2018

Und ... nochmal ... es werden (derzeit) die gesetzlich vorgegebenen besonderen Altersgrenzen nicht (weiter) angehoben !

Der Dienstherr hebt aber die planerischen Vorgaben an, wann im Durchschnitt die Zurruhesetzung erfolgen soll.

Ob und wie jeder Einzelne davon betroffen sein könnte, ergibt sich erst aus den individuell zu führenden Personalgesprächen...



Siehe u.a. B-1340/35 i.V.m. A-1350/66 als derzeit gültige Vorgaben zur Umsetzung:

"Die Betrachtung für die Bestimmung des beabsichtigten individuellen Zurruhesetzungszeitpunktes
beginnt für alle Berufssoldatinnen bzw. Berufssoldaten bis einschließlich der
Dotierungshöhe A 16 grundsätzlich fünf Jahre vor Erreichen des frühestmöglichen Zurruhesetzungszeitpunktes
(Ablauf des 30. September bzw. 31. März der dem Monat folgt, in dem die
jeweilige besondere Altersgrenze überschritten wird) und endet spätestens mit Zugang der Mitteilung
über die beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand (§ 44 Absatz 6 Satz 4 SG).

Sie erfolgt bedarfsorientiert, innerhalb der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe
(AVR), Verwendungsreihe (VwdgR) bzw. des jeweiligen Werdeganges (WG) oder Kompetenzbereiches (KompBer).

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter
ab 2024 um mindestens zwei Jahre über dem Zurruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007 liegen muss."




Und der letzte Satz wurde durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (von 2009 !) bereits umgesetzt...
... da z.B. die besondere Altersgrenze der Uffz m.P. bis 2024 von 53 auf 55 angehoben wurde (siehe § 96 Soldatengesetz).
Autor: luckyjoe
« am: 13. März 2018, 14:27:34 »

Der Vergleich hinkt: Fw mit Lfb-Wechsel in die Lfb MilFD werden zwangsläufig mit Ernennung zum Lt sowieso BS.
Und für die Fw ist der Wechsel nach §29 SLV auch immer zwangsläufig mit dem Status BS verbunden.
Weniger als eine handvoll Fw Bs, die unter 30 sind, wechseln außerhalb §29 SLV in die Laufbahn OffzTrD. Hier trifft es ganz ganz selten mal zu.

Zitat
Ergo sollte man die Mannschaften auch so behandeln.
Also ein einmal anerkannter Status kann nur im gegenseitigen Einverständnis i.R.m. der gesetzl. Möglichkeiten  zurückgenommen werden. Trotzdem muss man über das Thema nachdenken, wie man damit umgeht. Nichts anderes habe ich gesagt.

Habe ich aus diesem Blickwinkel noch nicht betrachtet aber soweit verstanden.

Persönlich würde ich es schon komisch finden, wenn ein Mannschafter gut genug ist BS zu werden, das Niveau hält und sich für einen Aufstieg empfiehlt und  es dann nur mir Rückgabe des BS möglich wäre.

Aber wie du bereits sagtest, wir ja noch über das Thema nachgedacht ;-)
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