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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: InteressierterRes am 29. Juni 2018, 14:50:36

Titel: Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 29. Juni 2018, 14:50:36
Guten Tag zusammen,

ab Juli 2018 soll eine neue Vorschriftenregelung bezüglich der Vergabe eines Verwendungsgrads X bei ärztlichen Untersuchungen gelten.
Ziel ist wohl, daß Einheiten mit ihren gewünschten Interessenten besetzen können.
Was hat es damit genauer auf sich?

Dankeschön schon mal vorab.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Ralf am 29. Juni 2018, 17:02:24
Hier gehört das hin, weil das nur RDL betrifft. Ist für die gedacht, die nur reine Innendiensttätigkeiten machen. Also bspw. ein OStFw, der bisher als T5 i.R. seines Dienstzeitendes entlassen wurde, weil er "Rücken" hat, damit aber jahrelang seiner Tätigkeit im aktiven Dienst nachgekommen ist, durfte früher nicht mehr üben. Nun darf er es, wenn dieser DP das hergibt.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 29. Juni 2018, 21:14:59
Dankeschön. Also gilt das nicht für einen T6, der wieder eine Tätigkeit mit Anforderungssymbol, z.B. L0 ausüben möchte?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Ralf am 29. Juni 2018, 21:18:04
Zitat
weil das nur RDL betrifft
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 30. Juni 2018, 10:21:53
Danke sehr. Nur RDL dachte ich mir schon.
Also nicht für Kampftruppenverwendungen oder Versorgung?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: wolverine am 30. Juni 2018, 10:33:01
Kampftruppenverwendung ist doch wohl selbsterklärend, wenn es um erheblich körperlich eingeschränkte Soldaten geht?!
Und ansonsten: was denn nun? Reserve oder aktiv?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 30. Juni 2018, 11:13:02
Das kommt auf die jeweiligen medizinischen Ausschlüsse an. Deshalb frage ich ja. Da Ralf das Thema schon in die Reserve verschoben hat und auch RDL bereits genannt wurden, handelt es sich wohl korrekt um die neue Regelung nur für Reservisten.
Welche Vorschrift behandelt diese neue Regelung?
Das BMVg wird sicher noch Einiges dazu veröffentlichen.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: F_K am 30. Juni 2018, 11:24:49
Versorgung ist nur in sehr wenigen Fällen reiner Innendienst - und es geht nur, WENN man als aktiver Soldat diesen Dienstposten MIT der gesundheitlichen Einschränkung wahrgenommen hat.

Um was geht es denn?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 30. Juni 2018, 11:53:36
Das heißt, MatDispo und TrVersBearb funktioniert?
Aber MatGrpFhr oder MatBew einer Kp nicht?
Zählt auch zur bisherigen Verwendung, wenn man vorher als Reservist schon MatBewFw einer Kompanie war?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: F_K am 30. Juni 2018, 12:23:13
Nochmal:
Hast Du mit der Einschränkung schon aktiv Dienst auf diesem Dienstposten geleistet?

Wenn nicht, benötigst Du Tauglichkeit.

Wofür ist der neue Tauglichkeitsgrad?

Z. B. für den FwRes, der wegen Herzinfarkt untauglich ist, aber bis DZE noch 5 Jahre Dienst verrichtet - dieser kann nun nach DZE auch noch RDL leisten.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2018, 13:37:23
Das mit dem OSFw, der schon mal auf so einem DP war, war nur ein Beispiel, sorry, wenn das falsch rüber kam.

Also:
- nur RDL
- die Einheit muss den DP explizit dafür identifizieren, dass er für x-taugliche geeignet ist. D.h. "reine Innendiensttätigkeiten im Grundbetrieb", so lautet die Formulierung
- der RDL hat den VerwGrad x (ganz ganz grob gesagt: als Anhalt als Beispiel, dass hier Krankheiten/Ausschlüsse vorhanden sein können, die ein aktiver Soldat während der Dienstzeit bekommen hat, damit aber nicht DU wurde)

@InteressierterRes: du musst schon lesen: wenn ich von Innendienst spreche, ist die Frage nach Kampftruppenverwendungen nicht wirklich clever.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: bayern bazi am 30. Juni 2018, 13:48:45
nebenfrage -

wie scahut es dann mit den ZMZ DP im KVK aus (ist ja reiner Innendienst)

die würden ja alle unter diese regelung fallen

da waren diue DP inhaber aber noch nicht als aktive drauf, da diese DP ja NUR von Res besetzt werden
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2018, 13:51:18
Nochmal: Ich habe doch nicht geschrieben, dass auf dem DP schon einmal ein Aktiver eingesetzt werden muss. Das ist ein Beispiel, welche Ausschlüsse man haben kann oder nicht.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: ulli76 am 30. Juni 2018, 13:54:21
Da würden mir z.B. folgende Beispiele einfallen:
Der ZMZler, der irgendwo im Katastrophenstab eingesetzt wird und Rückenprobleme oder Übergewicht hat.
Der Stabsdienstsachbearbeiter der regelmäßig in seinem alten Btl. übt, aber einen gut eingestellten Diabetes hat.
Der Hausarzt der einmal im Jahr an seinem Standort ein paar Wochen als Truppenarzt aushilft aber schonmal einen Herzinfarkt hatte.

Bei nem Logistiker müsste man halt genau schauen, was der machen soll. Die MKF-Eignung kann da noch zusätzlich Probleme machen.

Wie das dann im Einzelfall aussieht, wird sich wohl mit der Zeit klären müssen. Also ob es z.B. eine ärztliche Aussage über Bedenken für den konkreten Dienstposten gibt (vielleicht vergleichbar mit den betriebsärztlichen Eignungsuntersuchungen bzw. den alten betriebsärztlichen Untersuchungen.)
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 30. Juni 2018, 21:38:09
Vielen herzlichen Dank- auch nochmal für den expliziten Hinweis, daß keine Kampftruppenverwendungen möglich sind.
MKF CE fällt für mich flach. MatBewFw war ich als Res trotz Ausschluß zuvor und würde das gerne wieder.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 01. Juli 2018, 21:13:14
Fällt denn der MatBewFw der Kp auch unter die neue Regelung?
Die körperlich anstrengenden Tätigkeiten erledigen in der Regel die Mannschaften und Uffze ohne Portepee des VersTrp. Das wäre im Hinblick auf meine alte Verwendung toll.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: wolverine am 01. Juli 2018, 21:22:56
- die Einheit muss den DP explizit dafür identifizieren, dass er für x-taugliche geeignet ist. D.h. "reine Innendiensttätigkeiten im Grundbetrieb", so lautet die Formulierung
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: KlausP am 01. Juli 2018, 21:25:50
Verstehendes Lesen ist nicht gerade Ihre Stärke? Das kann Ihnen hier niemand beantworten, das kann nur die Einheit, bei der Sie üben wollen/sollen. Die muss einschätzen, ob das für den Dienstposten zutrifft oder nicht.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 01. Juli 2018, 21:57:51
Ah, okay. Deswegen frage ich, weil mir diese neue Regelung nicht bekannt ist. Das ist ein Novum zu vorher.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 02. Juli 2018, 19:50:10
Nun liegt Genaueres vor: Die Einheit muß eine Belastungsbeschreibung für den Dienstposten erstellen, worauf der Reservist beordert werden soll.

Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: LwPersFw am 04. Juli 2018, 08:33:51
siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: InteressierterRes am 04. Juli 2018, 13:07:13
Dankeschön. Da ich T6 bin und deshalb F200 und andere Verwendungen ausüben darf, trifft das also für mich nicht zu.
Aber durchaus eine neue Möglichkeit für andere Reservisten mit einem Ausschluß VI.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: LwPersFw am 04. Juli 2018, 14:45:57
Nun liegt Genaueres vor: Die Einheit muß eine Belastungsbeschreibung für den Dienstposten erstellen, worauf der Reservist beordert werden soll.

Hier muss differenziert werden !


Ausgangslage ist ja ... es gilt ab 01.07.2018 etwas ganz Neues - Die Signierziffer X

Wie wird diese vergeben ?

1. Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung von FWDL/SaZ/BS/ (RDL Einstellungs- u. Entlassungsuntersuchung)

"Wurden eine oder mehrere GZrn der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders
gekennzeichneten Gesundheitsstörung gemäß Anlage 1 vergeben, jedoch keine GZr der Gradationen
V und keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung,
so ist bei gegebener Bereitschaft der Soldatin bzw. des Soldaten zum freiwilligen Reservistendienst
(RD) in Stabsverwendungen im Inland
statt der Signierziffer 5 die Signierziffer X zu vergeben.

Das Ergebnis der Begutachtung lautet: "(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist in
Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung
“."


2. Beim KC , innerhalb von 36 Monaten nach Entlassung

"Diese Vorgabe gilt auch für Begutachtungen durch das MedA der KarrC Bw, wenn sich die ehemalige
Soldatin bzw. der ehemalige Soldat innerhalb von bis zu 36 Monaten nach ihrer bzw. seiner
Entlassung für eine Verwendung als RDL bewirbt."



In diesen beiden Fällen ist m.E. kein Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich !


Das Verfahren Ausnahmegenehmigung greift für

+ alle, die nicht für die Vergabe der Signierziffer X in Betracht kommen und als nicht (wehr-) dienstfähig einzustufen sind


Dann gilt:

"Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von Reservistinnen bzw. Reservisten und RDL, die
durch eine Begutachtung im MedA der PersGOrgBw als nicht dienstfähig bewertet wurden, sind
durch den anfordernden Truppenteil mit einer fundierten Stellungnahme zur vorgesehenen
Verwendung beizufügen und der durch BAPersBw II ZA 3.3 geforderten Belastungsbeschreibung
beim zuständigen KarrC Bw Dezernat Wehrersatz zu stellen. Diese Unterlagen werden durch das
KarrC Bw mit den G-Unterlagen und einer ärztlichen Stellungnahme bei BAPersBw II ZA 3.3 zur
Entscheidung auf eine ärztliche Ausnahmegenehmigung vorgelegt."


Passend dazu aus "Die Reserve" A2-1300/0-0-2

"2068. Personen, deren Dienst- oder Verwendungsfähigkeit nach der A1-831/0-4000 nicht gegeben
ist, können herangezogen werden, wenn die betroffene Reservistin oder der betroffene Reservist
zustimmt und das BAPersBw II Abteilung Zentrale Angelegenheiten (ZA) 3 Ärztlicher Dienst eine
ärztliche Ausnahmegenehmigung erteilt.

2069. Die Dienstleistungsdienststelle stellt dazu unverzüglich einen Antrag mit Belastungsbeschreibung
und Einverständniserklärung des oder der RDL beim zuständigen KarrC Bw und beteiligt
nachrichtlich BAPersBw II ZA 3 Ärztlicher Dienst und II 1.5 (Wehrersatz). Nur so kann sichergestellt
werden, dass noch rechtzeitig vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses über eine Ausnahmegenehmigung
entschieden werden kann."
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: F_K am 04. Juli 2018, 15:08:21
Frage am Rande:

- Sport ist ja dienstlich vorgeschrieben - und mit körperlicher Belastung verbunden, darf der "X" Res dann nicht am Sport teilnehmen?
- Wird er von dem Ablegen der IGF Leistungen befreit?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: LwPersFw am 04. Juli 2018, 15:15:08
Frage am Rande:

- Sport ist ja dienstlich vorgeschrieben - und mit körperlicher Belastung verbunden, darf der "X" Res dann nicht am Sport teilnehmen?
- Wird er von dem Ablegen der IGF Leistungen befreit?

Wie aktive Soldaten ... wer aus ärztlichen Gründen von Sport, IGF, etc. befreit ist ... ist befreit...

Warum sollte es bei diesen Kameraden anders sein...

Der Arzt legt es fest ... z.B. im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ... dann ist dies so.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: F_K am 04. Juli 2018, 15:30:10
@ LwPersFw:

Der "normale, aktive" Stabsdienstsoldat ist ja (erstmal) nicht vom Sport / IGF befreit.

Ich durfte mal an der FüAk einen Lehrgang besuchen - damals galt diese Ausnahmeregelung "Besuch von bis zu 2 Wochen RDL, wenn keine körperliche Belastung vorliegt, OHNE Einstellungsuntersuchung" - Ergebnis auf dem Lehrgang "KEIN Sport" - wobei uns die Zeit "frei gegeben" wurde und wir PRIVAT Sport machen durften.

Im Falle der Tauglichkeit "X" muss dann der DV sicherstellen, dass KEIN Sport / Aussendienst gemacht wird?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: 12345678 am 04. Juli 2018, 15:44:26
Im Falle der Tauglichkeit "X" muss dann der DV sicherstellen, dass KEIN Sport / Aussendienst gemacht wird?

Nein, da gemäß Ziff. 4017 Sport nicht als körperliche Belastung im Sinne der Vorschrift gilt.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: F_K am 04. Juli 2018, 16:03:42
.. Naja, in meiner "Welt" ist Sport körperlich belastend (zumindest für cardiolastige Sportarten - Schach und ähnliches mal ausgenommen, wobei diese Sportarten (Schach) eher nicht in der Truppe gemacht werden ...
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: ulli76 am 04. Juli 2018, 16:09:33
Naja- die Einheit weiss ja, dass sie einen Reservisten mit Tauglichkeitsgrad x hat. Also kann sie damit rechnen, dass der Reservist evtl. Einschränkungen beim Sport hat (vermutlich wird es aber nicht so sein, dass ihn jegliche sportliche Betätigung umbringt, sonst wäre er nicht X , sondern komplett untauglich). Man könnte jetzt zum äußersten schreiten und den Reservisten fragen und wenn man so gar nicht weiter kommt, oder sich eine eigene Beurteilung nicht zutraut, dann fragt man halt den Truppenarzt.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: 200/3 am 04. Juli 2018, 16:34:09
OT:
Zitat
Schach und ähnliches mal ausgenommen, wobei diese Sportarten (Schach) eher nicht in der Truppe gemacht werden ...
Hatten wir nicht sogar mal Sportsoldaten Schach?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: LwPersFw am 04. Juli 2018, 18:17:01
@ LwPersFw:
Der "normale, aktive" Stabsdienstsoldat ist ja (erstmal) nicht vom Sport / IGF befreit.


Ich habe doch geschrieben welche Gruppe Soldaten ich meine...

Zitat
wer aus ärztlichen Gründen von Sport, IGF, etc. befreit ist ... 

Und diese Soldaten sind auf Grund Festlegung Truppenarzt befreit. Punkt.
Und genau so läuft es bei einem Soldaten mit X-Tauglichkeit.

Gibt es eine Einstellungsuntersuchung ... wird dies gleich dort erledigt.

Gibt es keine... spricht der Soldat den zust. DV an... und dieser stellt ihn dem Truppenarzt vor.

Dann wird der Truppenarzt schon eine Festlegung treffen.

Und ich sehe keinen Grund, warum der DV dieser nicht folgen sollte, egal ob Sport, Schießen, Marschieren, etc. ...
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: snitch am 06. Juli 2018, 17:42:28
Nun auf auf der BW-Seite zu finden:

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/!ut/p/z1/hU_LDoIwEPwWf4At5VE4gvggGjRiUHoxDTSKwdY0lWjix1sS4k3ZwyS7MzuzCxSOQAXrmjPTjRSsNX1J_VMcrPdrHGLsLQuCUj9aEIQzZ-MSKOAwJqGGRj8qQpDXHErjQX56rGzIgQKtuVVJwXWPmgvdGDwrpqWy7lLptmceShnGamookZ3EyLWdIcp-x3gWzkLfI0ka73rDK-vY87vLqv5pKC9M1C3fyioaBv-PIyOCKYb7bR5kmde90mjyAUR7lVY!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL29225HV70I6AG702N3OK1 (http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/!ut/p/z1/hU_LDoIwEPwWf4At5VE4gvggGjRiUHoxDTSKwdY0lWjix1sS4k3ZwyS7MzuzCxSOQAXrmjPTjRSsNX1J_VMcrPdrHGLsLQuCUj9aEIQzZ-MSKOAwJqGGRj8qQpDXHErjQX56rGzIgQKtuVVJwXWPmgvdGDwrpqWy7lLptmceShnGamookZ3EyLWdIcp-x3gWzkLfI0ka73rDK-vY87vLqv5pKC9M1C3fyioaBv-PIyOCKYb7bR5kmde90mjyAUR7lVY!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL29225HV70I6AG702N3OK1)
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: snitch am 06. Juli 2018, 17:44:18
Link scheint nicht zu funktionieren...  :o
Zu finden auf der Seite: reservisten.bundeswehr.de
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2018, 17:45:33
Link scheint nicht zu funktionieren...  :o
Zu finden auf der Seite: reservisten.bundeswehr.de

Also bei mir funktioniert der.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Gummy Bear am 18. Juli 2018, 22:38:38
Nochmal für Doofe:
Nach über 24 Jahren militärischer Inaktivität wollte ich mich beordern lassen, für Tätigkeiten im Stabsdienst.
Ich wurde nach meiner aktiven Zeit als T3 entlassen, musste also vor 2 Jahren eine komplette Musterungsuntersuchung über mich ergehen lassen, an deren Ende ich als "D 6" eingestuft wurde und meinen Posten bekam und dadurch seitdem einige RDLs geleistet habe.
Werde ich von diesem Verwendungsgrad X betroffen sein?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Ralf am 19. Juli 2018, 05:23:43
Zitat
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung von FWDL/SaZ/BS/ (RDL Einstellungs- u. Entlassungsuntersuchung)

"Wurden eine oder mehrere GZrn der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders
gekennzeichneten Gesundheitsstörung gemäß Anlage 1 vergeben, jedoch keine GZr der Gradationen
V und keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung,
so ist bei gegebener Bereitschaft der Soldatin bzw. des Soldaten zum freiwilligen Reservistendienst
(RD) in Stabsverwendungen im Inland statt der Signierziffer 5 die Signierziffer X zu vergeben.

Das Ergebnis der Begutachtung lautet: "(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist in
Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung“."
Erfüllst du die blauen Voraussetzungen? Wenn du dir Frage beantworten kannst, bist du ja schon ein Stück weiter. Ich kenne deine Ausschlüsse nicht.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: ulli76 am 19. Juli 2018, 07:16:31
Mit D6/T6 liegt wohl eine GZ mit IVer Gradation vor. Und wenn sich daran nichts geändert hat, ist das weiter D/T6 und nicht x.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Gummy Bear am 19. Juli 2018, 20:40:39
Danke für eure Antworten, sie sind mir aber zu kryptisch und daher unverständlich ...
Ich gehe davon aus, dass mir keiner einen Strick daraus macht, dass ich nicht mehr die aktuellen Wiedereinstellungsvoraussetzungen für Profis erfülle.
Solange man mich holen möchte, wird es wohl einen Weg dafür auch geben.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: ulli76 am 19. Juli 2018, 20:47:41
Ich kenn noch die Tauglichkeitsgrade- deswegen mit denen:
T1: Keine ausschließenden Gesundheitsziffern, für alle Verwendungen ohne Einschränkungen geeignet.
T2: Ausschließende Gesundheitsziffern (Gradation II und III), nicht für alle Verwendungen geeignet. Innerhalb der Verwendungen, für die man geeignet ist, keine Einschränkung.
T3: Gibt es nicht mehr
T4: Vorübergehend nicht geeignet (Gradation V in den Gesundheitsziffern). In der Regel zeitlich begrenzt.
T5: Dauerhaft nicht geeignet (Gradation VI). Hier gibt es die Möglichkeit, als Reservist für bestimmte Dienstposten (Innendienst, keine körperliche Belastung) mit dem Tauglichkeitsgrad X auf bestimmten Dienstposten verwendet zu werden.
T6: EINE Gesundheitsziffer der Gradation IV. Für viele Verwendungen nicht geeignet und Einschränkungen innerhalb der geeigneten Verwendung. Ursprünglich mal für Reservisten gedacht, gibt es aber auch für aktive Soldaten.

Wenn du T6 bzw. D6 bist, dann brauchst du den X nicht, weil du ja mit Einschränkungen tauchlich bist.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: Gummy Bear am 19. Juli 2018, 22:35:41
Jetzt wird für mich ein Schuh draus ...  :)
Ich gehe auch davon aus, ich kann weiter machen.

Ein befreundeter Mediziner, der auch mal aktiv war, hat das damalige T3 als "idiopathisch" bezeichnet.
Aus seiner Erfahrung wurden viele dorthin eingestuft, von denen Ärzte annahmen, sie wollten sich drücken, oder hätten keine Motivation, oder ähnliches.
Wäre ein Grund, warum es diese Einstufung nicht mehr offiziell gibt.
Durch die Streichung sind ehemalige T3er im Nachhinein als "nicht tauglich" eingestuft worden und müssen dann wieder durch die teilweise demütigende Prozedur der Musterungsuntersuchung.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: lowsounder am 03. Februar 2020, 14:18:51
Ich grab das Thema nochmal aus weil ich noch eine Frage dazu hab:

Ich bin beordeter Reservist mit dem TG X. Ich hab diesen TG unter anderen wegen eines Bandscheibenvorfalls.
Da man ja als Reservist unabhängig davon ob man eine RDL ableistet in bestimmten Intervallen seine IGV nachweisen soll, frage ich mich wie entschieden wird ob und was ich erfüllen/ablegen muss. Muss erst ein Truppenarzt das entscheiden oder reicht da auch ein ziviler aus?
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: F_K am 03. Februar 2020, 15:13:09
Zitat
Da man ja als Reservist unabhängig davon ob man eine RDL ableistet in bestimmten Intervallen seine IGV nachweisen soll,

Ganz pragmatisch:

Die mir bekannten BeordTrT legen KEINEN besonderen Wert auf das Ablegen der IGF durch die beorderten Res, bei Res mit Tauglichkeitsgrad X ist dies NOCH nachrangiger.

Wichtig ist, die gewünschte Dienstleistung zu erbringen.

wer sich also dazu in der Lage sieht, kann die IGF machen - wenn nicht, wird es auch keine Konsequenzen haben.
Titel: Antw:Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018
Beitrag von: ulli76 am 03. Februar 2020, 19:41:53
War das nicht so, dass der Musterungsarzt bei Bedarf ein Profil mit Belastungen, die möglich sind oder nicht, erstellt?