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FAQ-Board => FAQ => Thema gestartet von: Plüsch am 11. Februar 2013, 21:15:45

Titel: Betreuung bei Familienangehörigen (Privatrecht)
Beitrag von: Plüsch am 11. Februar 2013, 21:15:45
Ich hoffe, daß sich vielleicht von Euch jemand mit diesem Thema auskennt....

Mir liegt hier eine einstweilige Verfügung des Gerichts für die Betreung meiner Schwiegermutter
vor, die im Eilverfahren wegen notwendiger Operationseinwilligungen nach einem schweren
Verkehrsunfall angeordnet werden mußte.

Da meine Schwiegermutter bei den Folgen des Unfalls anwaltlich und warscheinlich auch
gerichtlich vertreten werden muß, beinhaltet die Betreuung neben der Aufenthaltbestimmung
und Wohnsitzbegründung, die Gesundheitsfürsorge, Geltendmachung von Ansprüchen auf Rente,
Sozialhilfe, Kranken-und Pflegeversicherungsleistungen, Heimangelegenheiten, Vermögensfürsorge und
die Vertretung gegenübser Behörden und gerichtlichen Verfahren.

Nebenher bemerkt wäre dieses Gestalpe mit den entsprechenden Vorsorgeverfügungen nicht
notwendig gewesen.

Frage: Muß ich der Bank die Betreuung anzeigen und wie verhält es sich mit den gemeinsamen Konten
der Eheleute?  Der Schwiegervater steht nicht unter Betreuung, ist aber gesundheitlich nicht
in der Lage die folgenden Abläufe zu regeln oder zu verstehen.
Den zuständigen Behörden habe ich heute abend alle einen "netten Brief" mit der Bestallung
"eingetütet ", damit die Betreuung ordnungsgemäß angezeigt wird.
( Krankenversicherer, Haftpflicht -und Unfallversicherer, Polizeibehörde, Rechtsanwalt, Hausarzt /
Klinik wegen der Entbindung der Schweigepflicht für Rechtsanwälte und Versicherungen).

Ich hoffe mal, daß ich dabei keinen vergessen habe...
so langsam qualmt mir der Schädel.

Evtl. hat von Euch ja schon einmal jemand Erfahrungen  mit Betreuungen gemacht, der die
Fußangeln schon kennt, in die ich mich gerade hineinbegebe.



Herzlichst Plüsch

Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: bayern bazi am 11. Februar 2013, 21:28:52
lieber einem zuviel anzeigen wie einem zuwenig
und ja die bank sollte schon bescheid wissen
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 11. Februar 2013, 22:32:09
Ich habe leider auch noch überhaupt keinen Einblick, wie die Schwiegermutter das geschafft hat,
auf der Intensiv zu landen, wobei sie schon seit dem 29.1 dort beatmet liegt und noch nicht
operationsfähig ist.

Die Polizei hat mir lediglich mitgeteilt, daß meine Schwiegermutter Unfallverursacher sei,
was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, denn sie ist aus dem Bus gestiegen, überquerte
wohl unachtsam die Straße und wurde von einer Autofahrerin des Gegenverkehrs überfahren.
Die STVO lautet bei Unfällen an Bushaltestellen eigentlich anders.

Mehr gibt die Unfallmitteilung nicht her. Schwiegermutter ist nicht ansprechbar. Sie ist
praktisch einmal in der Längsachse instabil, durch eine Schulter+Schlüsselbeingelenkssprengung,
eine Rippenserienfraktur (8 Rippen betroffen, davon alle sternalen). Sie hat eine doppelte
instabile Beckenringfraktur und einen Pneumothorax, sowie ein stumpfes Bauchtrauma, mit
Nierenprellung beidseits.

Daß die Beamten mir die Frau im Prinzip so "servieren", und ich stehe da und soll raten, was mit
ihr passiert ist, bekomme ich etwas quer durch den Hals.

Mittlerweile habe ich einen Rechtsanwalt bemüht, weil es bei dieser seltsamen Überraschung ja eigentlich
nicht bleiben kann.
Wir haben unsere Schwiegermutter nach dem Unfall "suchen " müssen, wo die abgeblieben ist.
Etwas seltsam finde ich das schon, wenn vor lauter Datenschutz die Verwandten abhanden kommen
und so wieder auftauchen.

Liebe Grüße Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 23. Februar 2013, 05:07:59
Nach der einstweiligen Verfügung zwecks Betreuung folgte sehr rasch die Bestellungsurkunde. ( 2-3 Tage später
lag diese vor).
Da wir in dieser Angelegenheit einige rechtliche Ansprüche durchfechten müssen, konnten wir leider
nicht auf die Betreuung verzichten.
Der entstandene Schaden ist immens und solange meine Schwiegermutter als Unfallverursacher
geführt wird ist das mehr als übel.
Die Unfallaufnahme kann jedoch so nicht korrekt gewesen sein. Sie entspricht
einfach nicht der STVO.

Man kann jedoch nur aktiv werden, wenn man die Vollmachten dazu besitzt.
Auch die Privat-Haftpflichtversicherung, sowie die private Unfallversicherung meiner Schwiegermutter
machte ohne die Urkunden für die Schwiegermutter und Vorsorgevollmachten des
Schwiegervaters (als Versicherungsnehmer) wenig Anstalten sich um den Vorgang zu kümmern.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin...

Vom Innenministerium des Landes erhielt ich eine Nachricht, daß die Ermittlungen zum Unfallhergang
nicht abgeschlossen sind und daß ich von dort aus weitere Informationen erhalten werde, was auch
immer das heißen mag.
Normal kann das ja irgendwie nicht gelaufen sein.

Wir werden wohl ein bis zwei Prozesse für die Schwiegermutter führen müssen, denn der entstandene
Schaden ist immens und dürfte hochgerechnet 6 wenn nicht 7 stellig werden.
Wir sind heute beim 26. Beatmungstag ( a´  1900€ ) angelangt,
ohne den Einsatz des RTW und NAW´s.
Die erste große Operation hat gestern stattfinden können, nachdem der Zustand für die Op stabil genug war.
Es folgen mindestens
noch 3 weitere Operationen, die Rehabilitation und wir werden höchstwarscheinlich trotzdem einen Pflegefall zurück erhalten.

Der Schwiegervater, den meine Schwiegermutter bis dahin gepflegt hatte, hat sich im Moment ebenfalls
auf die Intensivstation gesellt, da die Situation für seine Herzerkrankung zuviel war.
Den werde ich allerdings wohl viel früher als Pflegefall nachhause bekommen und irgendwie organisieren müssen.
Damit habe ich von meiner Mutter ja schon Übung.
Gut durchorganisiert, läuft das zwar anfangs noch etwas ruckelig.
Man bekommt das aber
auch organisiert, ohne das man auf dem Zahnfleisch laufen muß, wenn man differenziert was man
wegdelegieren muß/kann.

Allerdings kann ich nur noch einmal erwähnen wie wichtig Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten sind.

Bei der Schwiegermutter mußten wir das gesamte richterliche Programm beantragen.

Der Schwiegervater hatte mir nachdem er gesehen hatte welches Gestalpe das wird, alle Vorsorgevollmachten unterschrieben.

Mit den Vorsorgevollmachten kann man bei den Behörden, Anwälten und bei der Bank prinzipiell einfach unkompliziert durchmarschieren.

Wenn mein Schwiegervater wieder von der Beatmung abtrainiert ist, erhält er seine bürgerlichen Rechte sofort zurück, und kann problemlos wieder für sich selbst unterzeichnen.

Bei dem richterlichen Verfahren der Schwiegermutter , wird in 6 Monaten überprüft, ob sie die noch Betreuung benötigt.

Sie darf selbst wenn sie bis dahin "fitter" sein sollte, nichts alleine unterschreiben.

Die Betreuung muß erst wieder rückgängig werden.

Alle Behörden und Institutionen denen die Betreung angezeigt wurde,
müssen dann ein weiteres mal angschrieben werden.

( Ich beginne gerade den 2.Aktenordner zu dem Vorgang.)

Insofern mag ich also nur die Betreuung dort anzeigen, wo es unbedingt notwendig ist.

Übrigens:

Das Leben ist seltsam. Irgendwann wendet sich das Blatt immer. Man muß nur lange genug warten.-

Ich war nicht die Lieblingswahl meiner Schwiegermutter und dementsprechend schwer hat sie mir einige Jahrzehnte das Leben gemacht.

Ich bin kein nachtragender Mensch: Natürlich wird sie wenn es irgendwie möglich ist, wieder nachhause gehen und dort gepflegt werden, obwohl ich mir immer geschworen hatte, das wird niemals mein Problem werden....

Zwei Dinge sollte man daraus lernen:
a.)Man sollte sich beizeiten überlegen, wen man in der Familie traktiert und tritt,

und
b.)man sollte unbedingt früh darauf achten nicht nur eine Patientenverfügung, sondern auch Vorsorgevollmachten auszufüllen und zu hinterlegen. ( zb. bei der Bundesnotarkammer -Zentrales Vorsorgeregister)

Der Ablauf nach der einstweiligen Verfügung ( die man für Unterschriften medizinischer Maßnahmen benötigt )ist folgender:

Man bespricht mit der Betreuungsstelle des Gerichtes, welche Rechte für die Betreuung benötigt werden.
( da hier ein Strafverfahren und eine Zivilklage mit Rentenansprüchen ect. folgen , benötigt man neben der Gesundheitsfürsorge , dem Aufenthaltbestimmungsrecht, alle Rechte die bei einer Betreuung infrage kommen.) Früher kam das einer Entmündigung gleich.

Nachdem die Bestellungsurkunde ausgestellt wurde, muß ein "Ist -Zustand" ermittelt werden, mit einem Finanzstatus
zum Stichtag der Bestellung.
Diese Unterlagen werden für den Rechenschaftsbericht an das Gericht benötigt.

Innerhalb eines Monats erhält man einen Termin beim Vormundschaftsgericht zur Eröterung von Aufgaben und Pflichten.

Für meinen Schwiegervater benötige ich das alles nicht.

( Mein Mann ist Ersatzbetreuer. Da ich beruflich die größere Erfahrung mit intensivmedizinischen Maßnahmen, und auch über Folgemaßnahmen besitze, haben wir beschlossen, daß ich den Betreuer und mein Mann  Ersatzbetreuer wird.)

Natürlich werden die Maßnahmen in der Familie und mit dem Rechtsanwalt abgesprochen.
Zudem betreue ich seit Jahren schon meine 90 jährige Mom, allerdings ebenfalls mit den notwendigen Vorsorgevollmachten ausgestattet

Es ist wirklich "doof" und "sperrig "wenn die Vorsorgevollmachten im Notfall nicht vorliegen.

Eine Patientenverfügung haben die meißten ja noch, die Vorsorgevollmachten fehlen jedoch häufig.

Wer solche Unterlagen noch nicht ausgefüllt  hat,  der sollte evtl . mal danach googeln, ausdrucken und ausfüllen.

So ein Unfall ist leider schnell passiert.

Liebe Grüße Plüsch


Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: bayern bazi am 23. Februar 2013, 08:47:42
Hallo Plüsch - ich wünsch dir Kraft für diese riesige aufgabe

danke das du uns hier deine erfahrungen postest und auf dem laufenden hältst

Das thema vollmachten ist ja auch für die alle kameraden interessant - vor allem für die die in einen einsatz müssen


weiterhin viel erfolg beim behörden un versicherungsmehrkampf  :D
 
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 23. Februar 2013, 09:54:39
Was vielleicht noch interessant ist zu wissen:

Wer eine private Unfallversicherung besitzt, der sollte sich das Kleingedruckte des Vertages nocheinmal anschauen.

Bei den meißten alten Verträgen wird ab einem gewissen Lebensalter nur noch eine Unfallrente bezahlt.
Davon hat man in der Regel kein Haus oder keine Wohnung barrierefrei umgebaut.

Das ist ja eigentlich das Hauptargument mit denen die privaten Unfallversicherer werben, und für die man
bei einer 100%igen Invalidität die Versicherungssumme gebrauchen würde.

Falls so eine Police vorhanden ist, würde ich diese kontrollieren und die Versicherungsbedingungen nachbessern lassen.
Die meißten neueren Verträge sind anders formuliert.

Liebe Grüße Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: clenni63 am 23. Februar 2013, 10:43:54
Hallo Plüsch,
Auch ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg für die vielen Aufgaben die vor dir liegen. Es ist wirklich ein Thema mit dem sich die meisten erst beschäftigen,wenn so ein Fall vorliegt.
Von mir noch ein Hinweis beglich der Vorsorgevollmach. Wie du sagtest, reicht es für die meisten Fälle aus eine vorgedruckte Vollmacht zu nutzen. Sollte es aber notwendig werden z.Bsp. Eigentum zu verkaufen, reicht diese nicht aus. Hier wird nur eine notariell erstellte Vollmacht anerkannt. Bei den anderen Vollmachten muss auch hier die Betreuung beantragt werde.

Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 23. Februar 2013, 10:49:29
jo,
auch manche Krankenhäuser erkennen nur notariell bestätigte Vollmachten an.

Man kann diese aber zb. auch bei der Bundesnotarkammer- zentrales Vorsorgeregister
eintragen lassen und erhält dann über die Verfügungen ein geltendes, beglaubigtes Dokument.

Der ganze Vorgang kostet unter 18€.

Liebe Grüße Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: clenni63 am 23. Februar 2013, 10:56:31
Wieder was gelernt. Das muss dann aber bestimmt gleich beim Erstellen der Vollmacht gemacht werden, bzw. bevor die Vollmacht notwendig wird.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 23. Februar 2013, 11:00:13
ja, das muß in jedem Fall vorher hinterlegt worden sein.

CLICK (http://CLICK)

Liebe Grüße Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 23. Februar 2013, 11:01:54
der Link funktioniert leider nicht, aber unter
http://www.vorsorgeregister.de/ (http://www.vorsorgeregister.de/)
ist das leicht aufzufinden.

lg nochmals Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 28. Februar 2013, 11:58:35
Ich war heute beim Amtsgericht wegen der Belehrungen über Rechte und Pflichten des Betreuers.

Direkte Verwandte ( leibliche Kinder / Ehegatten )müssen keinen Rechenschaftsbericht über Konten und Vermögen einreichen.

In unserem Fall, macht das im Moment wegen der komplizierten Verletzungen und Behandlungen wenig Sinn, daß mein Mann
die Hauptbetreuung  seiner Mutter übernimmt.

In 6 Monaten können wir die Situation neu bewerten, wenn die medizinischen und Pflegemaßnahmen
organisiert wurden. Damit würde dann der Rechenschaftsbericht an das Gericht wegfallen.

Kompliziert wird der Rechenschaftsbericht bei gemeinsamen Konten, wie es bei meinen Schwiegereltern der Fall ist.

Hier werden wir am Montag ein eigenes Konto für die Schwiegermutter eröffnen müssen, auf das ihre Rente überwiesen wird,
ansonsten müßte der Schwiegervater mir über jede Kontobewegung Rechnungen, Quittungen usw. vorlegen.


Dafür daß ich den Schwiegereltern alle Vorsorgeformulare vor mindestens 1 Jahr vorgelegt hatte und die beiden diese Formulare nicht
ausgefüllt haben, könnte man die beiden nachträglich schütteln, in welche Situation die 2 sich selbst hineinmanöviert haben.

( ich betreue seit über 2 Jahren meine Mutter und aktualisiere deren Formulare regelmäßig. Bei der letzten Gelegenheit hatte
ich den Vorsorgesatz bei den Schwiegereltern vorbeigebracht und die planten lieber ihren nächsten Urlaub, als diese Formulare
auszufüllen.)

Das bevorstehende Gerichtsverfahren zum Unfall muß dem Vormundschaftsgericht gesondert angezeigt
werden.
 
Auch wenn die Betreuungsverfügung die Vertretung vor Behörden und Gerichten umfaßt, ist das Führen eines Prozesses
zustimmungspflichtig.
Es darf kein Grundbesitz veräußert werden und es dürfen keine Aktiengeschäfte getätigt werden.
Vermögensanlagen müssen mündelsicher sein.

Konten dürfen nur bei Banken und Sparkassen eröffnet werden, die über eine Einlagensicherung verfügen.

Na, dann will ich mal hoffen, daß das für die Bank meiner Schwiegereltern zutreffend ist. ,-)))
Wenn die pleite gehen, dann müßte ich für die Einlagen meiner Schwiegermutter haften.


Liebe Grüße Plüsch


.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: wolverine am 28. Februar 2013, 12:12:23
In der EU unterliegen alle Banken der Einlagensicherung. Wenn es sich also nicht um einen Exoten mit Sitz in Lampukistan handelt, sollte es keine Probleme mit der Bank geben.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2013, 12:46:13
Zitat
Die Polizei hat mir lediglich mitgeteilt, daß meine Schwiegermutter Unfallverursacher sei,
was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, denn sie ist aus dem Bus gestiegen, überquerte
wohl unachtsam die Straße und wurde von einer Autofahrerin des Gegenverkehrs überfahren.
Die STVO lautet bei Unfällen an Bushaltestellen eigentlich anders

Viel Kraft bei Deiner Aufgabe.

Allerdings verstehe ich diesen Sachteil inhaltlich nicht.

Wenn der Autofahrer vom "Anschein" der Person davon ausgehen darf, dass diese sich vermutlich "verkehrssicher" verhält, dann darf ich an einer Bushaltestelle vorbeifahren.
Wenn dann eine Person überraschend, ohne die Vorfahrt zu gewähren, die Fahrbahn überquert, dann kann diese Person dadurch sehr wohl die Hauptverantwortung für so einen Unfall tragen.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: bayern bazi am 28. Februar 2013, 12:54:53
Wenn der Autofahrer vom "Anschein" der Person davon ausgehen darf, dass diese sich vermutlich "verkehrssicher" verhält, dann darf ich an einer Bushaltestelle vorbeifahren.
Wenn dann eine Person überraschend, ohne die Vorfahrt zu gewähren, die Fahrbahn überquert, dann kann diese Person dadurch sehr wohl die Hauptverantwortung für so einen Unfall tragen.

aber nicht bei eingeschalteter warnblinkanlage beim buss - dann darf ich diesen mit max mit schrittgeschwindigkeit  passieren - selbst wenn der  in der gegenrichtung steht - und hätt die möglichkeit einen kurzfristig auftretenden gegner ....





auszuweichen ;)


also ein juristisch ganz interesannte angelgenheit 
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2013, 13:22:43
Zitat
aber nicht bei eingeschalteter warnblinkanlage beim buss


Wohl richtig - allerdings schalten meiner Beobachtung nach die meisten Busse (in meiner Stadt) bei einem "normalen Haltestellenstop" die Warnblickanlage NICHT an (und dürfen dies auch nicht?).

Die Verletzungen basieren wohl auf einem Unfall mit einer größeren Geschwindigkeit.

Auch sehe ich das "Kostenproblem" nicht - selbst wenn der Unfall selbstverschuldet ist - die Krankenversicherung trägt doch die Kosten.

Was bleibt sind die Schäden am PKW - die würde eine Privathaftpflichtversicherung übernehmen - auch falls nicht, sind solche Schäden doch überschaubar (max. einige (10) tausend Euro).
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2013, 13:36:38
Zitat
soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat
(§16 StVO)

Nachtrag: Es müssen also BESONDERE Haltestellensituationen sein - einfach "so" darf der Busfahrer seine Warnblickanlage nicht einschalten.

Der Unfall ist ja im Gegenverkehr passiert - nicht beim "Ein- oder Aussteigen", sondern beim Passieren der Fahrbahn. Da muss der KFZ Fahrer nur "vorsichtig / bremsbereit" sein, dies ist in der Regel nicht Schrittgeschwindigkeit.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 28. Februar 2013, 23:00:18
Der Schaden der entstanden ist, ist im Moment noch überhaupt nicht abschätzbar.

Wir sind beim 31 Beatmungstag a 1900€, der sowie ersten Operation von ???? ...., die die Krankenversicherung sich sehr
wohl von irgendeiner Haftpflichtversicherung wieder holen wird. Die Frage wird sein, ob von der Versicherung des Autofahrers
oder ob die Privathaftpflicht meiner Schwiegermutter sich an dem Schaden beteilgen muß.
Dazu senden die Krankenversicherer nach einem Unfall immer diese Unfallbögen, damit die ermitteln können, wer noch zur Kasse gebeten werden kann.

Die Schwiegermutter wird den Unfall nur als Schwerstpflegefall überleben, und sollte der Zustand sich nicht vehement in die
eine oder andere Richtung verändern, dann sprechen wir im Moment von monatlichen Pflegekosten zwischen 30 000 und
40 000 € ,weil zu ihrer Pflege ein Intensivpflegedienst mit einer 24 Stunden Betreuung notwendig sein wird.
Aber selbst wenn wir die Beatmung abtrainiert bekommen, dann benötigt man im Augenblick
2 Pflegekräfte zum Bewegen . Alleine das Spezialbett in dem sie liegt kostet 400€ Miete pro Tag.


Bis zu dem Unfall versorgte die Schwiegermutter ihren pflegebedürftigen Ehemann zuhause.
Dieser hatte die Aufregungen bisher leider nicht verkraftet und wurde mittlerweile selbst 2 Wochen lang mit einem
Lungenoedem wegen seiner Herzschwäche beatmet, muß nun irgendwie anderwertig gepflegt werden.

Zum Unfallhergang:

Die Schwiegermutter benutzte die vorgegebene Querungshilfe.

Die Straßenführung ist total übersichtlich. Es ist fast unmöglich einen Fußgänger der die Straße überquert
zu übersehen, auch keine 80 jährige buckelige alte Frau, die sich nur im Schneckentempo fortbewegen kann.

In der Straßenmitte befindet sich ein Grünstreifen, der beide Fahrbahnen trennt. Die Schwiegermutter wurde überfahren,
als sie die Straße schon zu 3/4  in Höhe der Querungshilfe überquert hatte.

Den Grundsatz Recht im Unrecht gibt es in Deutschland nicht.
Dh. selbst wenn der Fußgänger die Straße unrechtmäßig überqueren würde, dann gibt es dem Autofahrer nicht
das Recht den Fußgänger umzufahren.

Der Autofahrer bog auf die Straße mit der Bushaltestelle ein.
Dazu hat er eine Lichtzeichenanlage zu beachten, die bei einem sich nähernden
Fahrzeug auf grün umspringt. Erst dann fädelt sich der Autofahrer in den Verkehr ein, beachtet den
sich von links näherenden vorfahrtberechtigten Verkehr um sich einzufädeln.

Insofern gilt zur Schutzzone durch die Bushaltestelle auch noch  §9 .(3.) sodaß der Autofahrer auf Fußgänger auch aus dieser Situation heraus besondere Rücksicht nehmen muß.


lg plüsch


Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 28. Februar 2013, 23:24:42
Das Problem dürfte gewesen sein, daß die Bushaltestellensituation STVO § 20 dazu verleitet,
sich alleine auf die " Bussituation" zu versteifen.


Hier greift aber eher  § 9 der STVO.

Ich denke, daß Polizeibeamte wenn sie im Streifenwagen ankommen, im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis sind, und daß die geschult werden eine Unfallsituation zu beurteilen.

Sicherlich ist das ein Alptraum für jeden Autofahrer.
Ein Unfall ist ja immer unbeabsichtigt. ....

Das nutzt aber nichts. Der Alptraum auf der anderen Seite ist um ein vielfaches größer...
Liebe Grüße Plüsch

Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 01. März 2013, 08:52:23
Zitat
Den Grundsatz Recht im Unrecht gibt es in Deutschland nicht.
Dh. selbst wenn der Fußgänger die Straße unrechtmäßig überqueren würde, dann gibt es dem Autofahrer nicht
das Recht den Fußgänger umzufahren.

Diese Argumentation verstehe ich inhaltlich nicht.

Selbstverständlich hat niemand ein "Recht" einen anderem im Straßenverkehr zu schädigen.

Nach Deiner Schilderung haben beide Verkehrsteilnehmer einen Fehler gemacht - und dann stellt sich halt die Frage, welcher Fehler schwerer wirkt - der Autofahrer war unaufmerksam, durfte dort aber fahren, der Fußgänger war unaufmerksam, durfte aber dort "nicht sein".

Die Initialbeurteilung der "Schuldfrage" macht die Polizei - die  hat sich offensichtlich eine Meinung gebildet (und ja, die Polizisten haben üblicherweise eine Fahrerlaubnis und sind in der Unfallaufnahme geschult).

Der § 9 - 3 gilt für Fußgänger, die die Hauptfahrtrichtung benutzen, ist also hier nicht anwendbar. Der Unfall ist ja offensichtlich nach dem Abbiegevorgang passiert.

However: Viel Erfolg bei der Bewältigung dieses Unfalles.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: BulleMölders am 01. März 2013, 09:02:53
Die Initialbeurteilung der "Schuldfrage" macht die Polizei - die  hat sich offensichtlich eine Meinung gebildet (und ja, die Polizisten haben üblicherweise eine Fahrerlaubnis und sind in der Unfallaufnahme geschult).
Zumal bei so schweren Unfällen Speziell Unfallaufnahmeteams die Unfallaufnahme durchführen. Zu mindest ist es bei uns so.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 01. März 2013, 10:39:17
Die Schwiegermutter hat keinen Fehler gemacht.

Sie hat lediglich in Höhe der Bushaltestelle an der Querungshilfe die Fahrbahn überquert,

(war nur nicht schnell genug sich vor dem einbiegenden Fahrzeug in Sicherheit zu bringen.)
Die Querungshilfe ist nicht nur für Fußgänger in Hauptfahrtrichtung angelegt.
Auf beiden Seiten der Querungshilfe befindet sich eine Bushaltestelle.
 
Diese wurde angelegt, damit die Fußgänger die Straße hier überqueren können, speziell
Fußgänger aus dem Bus, denn diese Haltestelle ist die letzte
vor einem anliegendem Schul- und Sportzentrum .
Aus diesem Grund nimmt die Querungshilfe einen relativ großen Teil der Straße ein,
weil hier normalerweise Schüler und Kinder
aussteigen, die zu ihrer Schule, zum Sportzentrum oder Schwimmbad wollen.

Der Fußgänger des Gegenverkehrs ist schon 3/4 über die Straße und kann recht lange
vom sich annähernden Verkehr wahrgenommen werden.

Das einbiegende Fahrzeug muß die Schwiegermutter bei der Entscheidung die Straße an
der Querungshilfe zu diesem Zeitpunkt zu überqueren überhaupt nicht gesehen haben,
weil es noch nicht vorhanden war.
Die Schwiegermutter konnte auf grund ihrer Wirbelsäulenerkrakung nur recht langsam laufen .

Da ist kein Reh über die Fahrbahn gejumpt, nur eine alte Frau .

Es herrschten klare Sichtverhältnisse. Die Schwiegermutter trug eine blaue Hose und eine knallrote
Jacke.

Der abbiegende Autofahrer erhält beim Einbiegen in diese Straße extra ein " Achtungssignal "
durch eine rote Ampelanlage, die erst bei einem Kontakt durch das Auto deaktiviert wird und erlischt.
dh. der Autofahrer wird genötigt kurz anzuhalten um der Verkehrssituation besondere Aufmerksamkeit
zu schenken.
 Er muß stoppen. " Achtung!" ....Punkt... -Diese Anlage haben die dort nicht aus Langeweile hingebaut,
-weil sie übrig war und weg mußte, oder weil rotes Licht so hübsch ausschaut....

Das wird eher kein Spielzeug sein, und ist sicherlich auch nicht dazu gedacht, daß man
darauf zufährt, schaut ob von links keiner kommt und dann besonders zügig abbiegen muß.

Ob die Straße links frei ist dürfte den Autofahrer der rechts in eine Straße einbiegt auch
ohne rote Lichtzeichenanlage interessieren.  Diese Anlagen müßten
dann an jeder Ecke stehen, wenn sie nur die Funktion besitzen: " Autofahrer ! Bitte VOR dem
Rechts Abbiegen bitte nach links schauen."

Kurze Rotlichtbestrahlungen dürften ebenfalls nicht gemeint sein, damit man sich die rechte
Halsseite nicht überlastet, wenn man zuviel nach links schauen muß beim Abbiegen. ;-)))


Die Schwiegermutter wurde ziemlich weit durch die Gegend geschleudert und das sind leider auch
keine Verletzungen, die man von einem kurzen Kontakt mit dem Auto bekommen hätte.
Leider haben wir hier als Ergebnis nun 2 Schwerstpflegefälle und wir schlagen
uns zusätzlich noch mit einem Prozeß herum, wegen einer Unfallaufnahme, bei der die eigene
Behörde mit dem Kopf schüttelt.


Liebe Grüße Plüsch
 



Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 01. März 2013, 11:06:59
Ach Plüsch,

ich will nicht mit Dir streiten, ich kenne die Unfallsituation nicht im Detail bzw. überhaupt nicht.

Klar ist jedenfalls, dass der Fußgänger auch an einer Querungshilfe eben keine "Vorfahrt" hat, sondern den Verkehr beachten muss - und zwar im Idealfall so, dass er diesen weder behindert noch gefährdet.
Ist die Querungsgeschwindigkeit so langsam, dass dies nicht sichergestellt ist, so muss man wohl drüber nachdenken, ob man noch verkehrstüchtig ist.

Dazu kommt, dass der Fußgänger bei einer Kollision immer deutlich den "Kürzeren zieht".

(Ich bringe meinen Kinder jedenfalls bei, auf Autos zu achten, und nicht darauf zu vertrauen, dass diese ggf. abbremsen bzw. anhalten werden ...)

Letztendlich ist meine Ansicht aber "völlig wumpe", genauso wie Deine Ansicht - wichtig ist lediglich das dann irgentwann rechtskräftige Urteil.

Ich gebe Dir aber eine Tipp: Deine Argumentation ist (natürlich) stark von Deinen Gefühlen "hinterlegt", und daher teilweise überzogen und "pampig" - dies schwächt Deine Position erheblich.

(z. B. bin ich bei einer grünen Ampel eher etwas weniger vorsichtig - denn ich habe ja extra per Lichtzeichen Vorfahrt ..)

Viel Erfolg bei dem Prozeß und viel Kraft für Deine Aufgaben.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 01. März 2013, 11:28:12
Dann hier auch ein Nachtrag:

Zitat
Fußgänger, die ohne wiederholten Rechtsblick weitergehen und von einem Fahrzeug erfasst werden, können zu großen Teilen für den Unfall haftbar gemacht werden. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen: 4 U 425/09).

In dem Fall war ein Motorradfahrer mit einem Passanten zusammengestoßen, als dieser eine Straße überquerte. Die Richter sahen zwei der Drittel der Schuld beim Fußgänger. Der Kradfahrer sei zwar 15 km/h schneller gefahren als erlaubt. Der Fußgänger habe jedoch gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Passant habe dem Verkehr nicht genügend Beachtung geschenkt. Er habe die Straße an der Unfallstelle aber soweit überblicken können, dass eine gefahrlose Überquerung möglich gewesen sei.

Ist natürlich ein anderer Fall - hier hat der Motorradfahrer aber gleich ZWEI Fehler gemacht:
- zu schnell und
- den Fußgänger übersehen.

Trotz dessen hat der Fußgänger den Großteil der Schuld "erhalten".

Jeder Einzelfall ist anders und muss natürlich einzeln betrachtet werden.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 01. März 2013, 11:45:42
Die Schwiegermutter befand sich schon im Vorgang des Überquerens
der Straße, als die Autofahrerin  nach ihrem Abbiegemanöver erst auf der Bildfläche erschien.
Dh. die Schwiegermutter hätte sich nur noch in Luft auflösen können.
Die war im Schneckentempo schon 1-2 Schritte vom Bürgersteig entfernt.

Man kann sich drehen und wenden wie man will:


Es ist nahezu unmöglich an
dieser Stelle einen Fußgänger zu überfahren, den man nicht gesehen haben will,
sofern man nichts anderes gemacht hat als Autofahren...
Die Verkehrsituation ist total übersichtlich.

So leid mir das für die Autofahrerin tut, die war unachtsam und
hat ganz einfach woanders hingesehen oder etwas anderes gemacht,
hat dabei aber zügig auf das Gaspedal getreten  und diese kurze
Strecke in der man sich in den fließenden Verkehr einordnen soll
als Beschleunigungsstreifen wie auf der Autobahn benutzt.

Kurz nach dem " vermeintlichen Beschleunigungsstreifen "( kann man ja
mal verwechseln,  folgt die Querungshilfe
der beidseitigen Bushaltestellen.
Die Autofahrer sollen an dieser Stelle aber nicht etwa Anlauf nehmen um die querenden
Fußgänger oder Schulkinder "abzuschießen", die sollen sich in den fließenden
Verkehr einordnen.

Man kann an dieser Stelle unmöglich einfach mal so einen Fußgänger überfahren,
es sei denn man hätte es darauf abgesehen Fußgänger zu jagen oder verwechselt
die Straßenführung ,( daß sich der abbiegende Verkehr nach der Lichtzeichenanlage) in die
Straßenführung einfädeln soll mit der Situation einer Autobahnauffahrt mit Beschleunigungsstreifen.

Sicherlich ist es schwierig sich die Straßensituation vorzustellen, wenn man
diese Ecke nicht kennt.  ( vielleicht mache ich nächste Woche mal ein paar Bilder, damit man
sich das vorstellen kann. Die Bushaltestellen liegen nicht direkt hinter der
Kreuzung, sondern es mögen 30 m Entfernung sein.
Der abbiegende Verkehr ordnet sich nach der Lichtzeichenanlage über ein kurzes Stück Fahrbahn in
die Straßenführung ein. Der Verkehr der von links kommt ist vorfahrtberechtigt.

Es handelt sich im dem Rheinkamper Ring in Moers.- Die Autofahrerin kam aus der Richtung
des Sportzentrums. Der Unfall passierte in Höhe der Bushaltestelle/ Querungshilfe Rheinkamper
Ring.

Liebe Grüße Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: AriFuSchr am 01. März 2013, 11:57:52
ich finde F_K's Ausführungen in seinem vorletzten post sehr gut und schließe mich da an, vollumfänglich, auch was die guten Wünsche betrifft.

Ansonsten nur noch der Rat, einen guten Anwalt in Sachen Verkehrsrecht zu nehmen, denn hier ist der erste Knackpunkt den ich sehe. Je nach Ausgang des verkehrsrechtlichen Streits ergeben sich dann die zivilrechtlichen Ansprüche.

Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 01. März 2013, 12:16:00
Um Gottes, Willen pampig sollte sich das auf keinen Fall anhören.
(Sorry,) das liegt daran, daß man beim Lesen seine eigene Betonung in
das Gelesene hineinlegt.

Unfälle sind leider mein tägliches Brot,- auch schwere Unfälle mit Kindern.


Der Umgangston mag sich deshalb sicherlich etwas laxer anhören, als
für jemanden der auf einem anderen Gebiet tätig ist.
Der ist aber kein Angriff, sondern ich wollte lediglich die Verkehrssituation
schildern, die etwas schwierig darzustellen ist.

Die Frage wird sein: War der Unfall vermeidbar?

Es gibt kein Gesetz,  über das Tempo in dem sich ein Fußgänger bewegen
können muß um noch aus dem Haus zu dürfen.
Die Rollatorindustrie würde Amok laufen und Rollstuhlfahrer ebenfalls.
Da hätte auch eine Mutter mit Kleinkind über die Straße laufen können.....

Nicht daß wir noch alle zum Geschwindigkeitstest müssen..... ;-))

( Nicht wieder böse werden.. das ist wirklich mein etwas derber Humor....)




Liebe Grüße Plüsch



Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 01. März 2013, 12:26:09
@ Plüsch:

Nochmal mein guter Ratschlag - Du bist aufgrund der emotionalen Anspannung nicht mehr in der Lage, die Sachlage rational zu beurteilen.

Zitat
Man kann an dieser Stelle unmöglich einfach mal so einen Fußgänger überfahren, es sei denn man hätte es darauf abgesehen Fußgänger zu jagen

Du willst also eine Tötungsabsicht unterstellen?

Zitat
Es gibt kein Gesetz,  über das Tempo in dem sich ein Fußgänger bewegen
können muß um noch aus dem Haus zu dürfen.

Gibt es aber nunmal doch  - siehe §1 StVO.

Um in Deinem derben Humor zu bleiben - man darf auf der Straße eben NICHT "übernachten" oder "einschlafen", sondern muss sich noch verkehrsangemessen bewegen.

Es mag ja sogar sein, dass die Autofahrerin den Fußgänger übersehen hat bzw. den Fußgänger hätte sehen können - hat Sie aber offensichtlich nicht, eben ein Fahrfehler.

Diesen Fahrfehler muss man nun in Relation zum Verhalten des Fußgängers sehen, der entweder nicht ausreichend geschaut hat und / oder sich zu  langsam bewegt hat.
Dazu hat sich ein OLG geäußert - zumindest das Prinzip ist übertragbar.

Zitat
Die Frage wird sein: War der Unfall vermeidbar?


Nö. Diese Frage ist, zumindest nach Deiner Sachdarstellung, beantwortet:
- Wäre der Fußgänger schneller gegangen bzw. hätte geschaut, wäre der Unfall nicht passiert.
- Hätte der Autofahrer besser aufgepasst, so hätte er bremsen können.

Hier ist also die einzige Frage: Wer trägt wieviel Schuld an dem Unfall (in jedem Fall tragen hier beide Beteiligten Schuld).
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 01. März 2013, 13:34:55
Dann noch ein Nachtrag:

Zitat
1. Der Kläger hat in grober Weise gegen § 25 Absatz 3 StVO verstoßen. Nach dieser Vorschrift haben Fußgänger die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Da der Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang hat, trifft den Fußgänger eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Hiergegen hat der Kläger verstoßen.
Quelle OLG Hamm, Urteil vom 2. 6. 1999 - 13 U 22/99

Es bleibt dabei: Der Fußgänger darf durch sein Verhalten den Autofahrer (bei Querung der Straße ohne Ampel / Zebrastreifen) nicht zum Bremsen zwingen - gelingt das Bremsen durch Fehlverhalten des Autofahrers nicht - so trägt der Fußgänger die HAUPTSCHULD, selbst bei Fehlverhalten des Autofahrers.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: wolverine am 01. März 2013, 13:40:02
Leute, das bringt doch hier wirklich nichts. Keiner von uns war dabei. Ein Anwalt ist dran ander Sache und entschieden wird durch ein Gericht.
Die Ersteinschätzung der Polizei zeigt doch schon, dass es so eindeutig hier nicht war. In den allermeisten Verkehrsunfällen wird nach Quote geurteilt. Wie diese ausfällt ist Ergebnis eines sehr komplexen Verfahrens. Das können wir hier nicht vorwegnehmen.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 02. März 2013, 03:07:16
Nun das war ja eigentlich auch nicht der Sinn des Treads,
das werden die Anwälte, Gerichte und Versicherungen schon machen und in
ellenlangen Schriftstücken und Instanzen hin und her schieben.

Beim letzten schweren Unfall unserer Abteilung : Kind auf Fahrrad vs LKW, hatten beide eigentlich keine Chance aber
der LKW die stärkeren Argumente. Das Kind fuhr geradeaus mit dem Fahrrad , der LKW nicht.....

Das war aber nicht der Sinn des Treads, sondern der Sinn sollte eigentlich sein,
daß man an die Vorsorgepapiere, Patientenverfügungen usw. frühestens denken soll,
weil die Einschnitte die man wenn es um eine gerichtliche Betreuungs geht, massiver
und umfangreicher sind, als wenn man die Vorsorgepapiere einsetzen kann.
Bei den meißten Vorgängen kommt man mit den beglaubigten Vorsorgepapieren aus.

Ist die Betreuung nicht mehr notwendig dann ist man sofort wieder selbst geschäftsfähig,
während man die gerichtliche Betreuung wieder rückgängig machen muß, ect.

Insbesondere Soldaten sind ja häufig mit dem Auto unterwegs und ich schätze mal,
es sterben mehr deutsche Soldaten auf der Autobahn, als im Moment in Kriegsgebieten.

Wenn die Urteile da sind, werde ich die gerne zur Kenntnis geben, falls Interesse besteht.

Natürlich ärgern mich Unfälle. Die passieren immer wieder, sie sind menschlich und hinterher könnte
man sich in den Hintern beißen, daß man diese nicht verhindern konnte, oftmals darüber wie
doof die verursacht wurden. ( Ich erinnere mich an einen Vater der die Tragetasche mit seinem Baby
hinter dem Auto abgestellt hatte. Das Auto belud und dann rückwärts über das Baby fuhr.)

 (nicht wieder ausrasten): " Ich verdiene ich sogar einen Teil meiner Brötchen mit Unfällen, anderer Menschen."
Arbeitslos werde ich damit wohl eher nicht.

Es ist schlimm, wenn Menschen so schwer verletzt werden, auch alte Menschen.

Ich denke mal ein junger Mensch hätte bei diesen  speziellen Unfallfolgen die besseren Karten gehabt.

Andererseits lebt keiner ewig und auf die eine oder andere Art werden wir wohl alle
irgendwann abtreten müssen.  ( - wenn diese Intensivweisheit nicht mal wieder quer runtergeht....)
Am schönsten wäre es natürlich im Bett zu sterben. Das Ergebnis allerdings bleibt unter dem Strich
dasselbe.

Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, daß unsere Städte für die alten Menschen überhaupt nicht
mehr geeignet sind.
Sie sind zu schnellebig, und überfordern die alten Menschen.
Dennoch sind die alten Menschen Teil
unserer Gesellschaft und das einzige, daß man tun kann um zu verhindern, daß man jemals selbst alt wird, ist
jung sterben.

Deshalb können wir unsere alten Menschen nicht in ein Ghetto packen oder gar wegsperren,
und wir müssen vor Augen haben, daß im Jahre
2050 hochgerechnet 4  bis 5 Millionen Pflegefälle vorhanden sein sollen, die irgendwie versorgt, finanziert
und in die Gesellschaft integriert werden müssen, und
die wir im Vorfeld eben nicht einfach irgendwo wegsperren können. Das sind alles Menschen
die einfach nur alt geworden sind.  Wohin damit?


Was eine niedlicher Ansatz war zb. in ein "Dorf des Vergessens."


Ich zitiere hier einmal einen recht findigen Politiker, der auf die Idee gekommen ist, die nicht mehr benutzten
Kasernen umbauen zu lassen, da diese das ideale Areal dafür wären, zumal da eh schon ein Zaun drumherum wäre.
;)

Nun den Schwiegervater werden wir wohl nächste Woche nachhause bekommen.

Ich hab mit meinem Mann heute abend schon mal einen recht windschnittigen Rollstuhl bestellt. ( das war meine Abendbeschäftigung nach dem Dienst), damit
der Schwiegervater wenigstens die Chance hat sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, sollte der tatsächlich nocheinmal an die frische Luft wollen.

Interessant dabei war die Mischung von 34 Jahren Erfahrung mit den verschiedenen Rollstuhl- Modellen, ( Woran klemmt man sich die Finger? Was fällt auseinander oder ab? Welches Modell besteht den Elchtest eher nicht ? usw.)
und wie mein Mann
( ein absoluter Autofan und ehem. Formel V  und Autocross -Rennfahrer, ) das neue Gefährt der Familie ausgewählt hätte, ohne meine "nervigen " Einwände.

Den Rollstuhl meiner Mom, hatte ich vor 2 Jahren noch alleine aussuchen können. In 34 Jahren Medizin und Intensivpflege weiß man woran man sich die Knochen verbiegt und wo von man besser die Finger läßt..

Ich mußte beim Aussuchen 3 mal eingreifen, weil der Rollstuhll A nicht durch die Badezimmertür gepaßt hätte, Rollstuhl B wäre viel zu schwer gewesen die Treppen hochzutragen, trotz der tollen Trommelbremsen, und Rollstuhl C besaß keine Schnellspannkupplung und keine Steckachsen, sah aber wirklich futuristisch wie aus der Startreck-Serie aus.

Wenn nun der Autospezialist der Familie mit aussucht, dann wunderte es mich nicht, wenn der Rollstuhl eigentlich tiefer hätte gelegt werden müssen und breitere Reifen bekommen hätte. ;-)))
( ACHTUNG SCHERZ).

Den Rollstuhl hätte man auch über die Krankenkassenverordnung erhalten können, aber diese Modelle ergeben leider sehr große Probleme,
da liegen andere Maßstäbe zu Grunde.

Hätte ich auf die Pflegeberatung gehört, so hätte ich zum Ende der Woche mindestens 5 Teile mehr geliefert bekommen( inkl Badewannenlifter), die sie zu gerne über die Sachleistung organisiert hätte, mit denen ich aber überhaupt nichts hätte anfangen können, weil diese sich zwar toll anhören sich in der Praxis aber als unbrauchbar erweisen.

Für diese Sachleistungen inkl Umbaumaßnahmen Badezimmer oä; Krankenhausbett, Toilettenstuhl ; Rollstuhl usw stellt die Krankenkasse pro
Pflegefall  insgesamt ein Budget von 2550 € zur Verfügung. Fehlentscheidungen sind einfach nur doof und ärgerlich.
In unserem Fall ist einiges zu früh, weil der Endzustand des 2. Pflegefalls kalkuliert werden muß. Es reichen im Augenblick Interimsregelungen, wenn beide möglichst zusammen leben sollen, wie vorher.

Vielleicht sind ein paar Zahlen interessant.
Bei Pflegestufe I kann man 440 ,-€ Sachleistung verplanen, bei Pflegestufe II.- 1200€. bei Pflegestufe III -1550€, ( mit Härtefallregelung 1918€) für die man Leistungen bei einem ambulanten Pflegedienst zu kaufen kann. ( dieses Geld bekommt man nicht selbst, sondern dafür muß man einen Dienst beauftragen. Die Summen für eigenen Einsatz ist niedriger.)

Alles was an Mehrkosten aufgebracht werden muß, muß zufinanziert werden. In erster Linie aus dem Vermögen und der Rente der
Pflegefälle.
Reicht diese nicht aus, dann muß das Sozialamt zufinanzieren.
Das Sozialamt möchte dieses Geld nämlich von den Kindern zurück haben.

Hier kommt der Elternunterhalt ins Spiel.
1400€ darf der erste Ehepartner verdienen, 1040€ der 2. Ehepartner.

Es kommen noch einige Möglichkeiten hinzu einige Schulden zu machen( auch wenn man
bis dahin lieber schuldenfrei lebte.) .

Alles was übser 2440 € verdient wird, möchte das Sozialamt
gerne von den Kindern erstattet haben.

Ein Pflegeheimplatz der Pflegestufe II kostet je nach Region um 2600-3000€, ein Pflegeheimplatz der Pflegestufe 3 ( je nach Region zwischen 3000 und 6000,€) Für die Härtefallregelung kann man ab 3700€ aufwärts rechnen.
Wie gesagt gibt es regionale Unterschiede bei den Preisen.

Aus der Pflegekasse können dann jährlich 1550,€ für eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. ( Das ergibt 15-19 Behandlungstage in einer Kurzzeitpflege bei einem Patienten der Pflegestufe III .)
 
1510,€ kann man aus der Verhinderungspflege abrufen. Wenn man zb erkrankt ist und mehr Arbeiten durch den Pflegedienst
verrichtet bekommen möchte, oder einmal ein paar Tage Urlaub haben möchte.
Diese Beträge werden nicht in bar ausgezahlt sondern sie können nur von berechtigten Instituionen abgerechnet werden.

Die Pflegeversicherung ist kein Rundum-Sorglospaket.

Liegt das eigene Einkommen der Kinder unter der Berechnungsgrenze von 2440€.
ist das alles irrelevant. Das bezahlen wir  alle dann als Allgemeinheit. Das Sozialamt erstattet ganz einfach die fehlenden Summen.

Hat man als Kinder der Pflegefälle zb. ein bezahltes Eigenheim, keine Schulden, und zusammen ein Einkommen über 2440 € dann ist das ein bißchen teuer.

Vielleicht achtet man rechzeitig darauf, ein Vollwaisenkind zu heiraten, oder erinnert seine Eltern daran, daß diese eine ausreichende
Vorsorge betreiben, so sehr man denen die Urlaube auch gönnt.

Meine Mom wäre für die nächsten 25 Jahre noch abgesichert und versorgt.
Und ich würde mein Alter auch nur ungerne so planen, daß meine Kinder für mich aufkommen müßten....


Schauen wir mal.....
Liebe Grüße Plüsch

Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: clenni63 am 02. März 2013, 19:42:42
Vorsorge ist nicht nur Sache der Eltern, da ich in einem Pflegeheim arbeite, habe ich schon einige Fälle erlebt, in dene die Eltern ihre Pflegebedürftigen Kinder besuchen. Auch in jungen Jahren ist man nicht davor gefeit pflegebedürftig zu werden. In einem dieser Fälle greift die Unfallversicherung, dadurch sind die monatlichen Pflegekosten gedeckt. Im anderen Fall geht die Pflegebedürftigkeit auf einen Schlaganfall zurück. Die Pflegekosten in der Pflegestufe III Härtefall übersteigen bei weitem die EU-Rente - schuldenfreies Eigenheim ade. In unserer Familie haben wir alle  zusätzlich eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Mein Mann und ich zahlen natürlich mehr, weil wir schon unser halbes Jahrhundert voll haben, aber unser Sohn ist mit knapp 7 Euro monatlich dabei und würde in der Pflegestufe III monatlich 1500 Euro Zuschuss bekommen. Für mich eine gute Sache, Unfallversicherungen hat fast Jeder, aber über die Pflegeversicherung denken die wenigsten nach und oft sind es dann die Angehörigen, die vor Problemen stehen.
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 04. März 2013, 18:38:46
Nun, ich habe gerade von unserem Rechtsanwalt bescheid bekommen.

Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, daß die Autofahrerin
an dem Unfall die alleinige schuld trägt.

Wegen der Schwere des Unfalls liegt ein öffentliches Intersse vor.
Die Autofahrerin muß sich wegen fahrlässiger Körperverletzung in einem Verfahren verantworten.

Liebe Grüße Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 04. März 2013, 19:03:11
Zitat
Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, daß die Autofahrerin
an dem Unfall die alleinige schuld trägt.

Nur von wegen Rechtsstaatlichkeit und so einem Kram - die StA entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld (das machen Gerichte - die auch erstmal entscheiden, ob überhaupt die Anklage zugelassen wird).
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 04. März 2013, 19:40:12
Immerhin stimmt aber nun die Reihenfolge.....


Dh. ich kann mich nun ersteinmal in Ruhe um die Versorgung meiner Pflegefälle kümmern,
und den Verlauf abwarten....

Liebe Grüße Plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Cricki am 01. April 2013, 14:58:58
oh oh,....aber hast doch bis jetzt nicht viel falsch gemacht. beim umgang mit der eigenen haftpflichtversicherung und solchen summen bitte nur über rechtsanwalt. falls du eine hilfe in form von hauptamtlichen betreuern angeboten bekommst......da hab´ich nichts gutes gehört versuch es unbedingt selbst und mit hilfe deiner frau. viel kraft für die nächsten wochen oder monate wünscht cricki
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 25. Juni 2013, 16:43:49
In dem Verfahren ist am 26. 4 ein Strafbefehl gegen die Autofahrerin
ergangen, der eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einen Führerscheinentzug von 6 Monaten
beinhaltete.

Die Autofahrerin hat gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, damit handelte
es sich noch um einen nicht aufgebrauchten Rechtsanspruch.

Am 23.6 eröffnete die Staatsanwaltschaft nun in dieser Angelegenheit das
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.


Liebe Grüße Plüsch

Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: wolverine am 25. Juni 2013, 16:58:22
Am 23.6 eröffnete die Staatsanwaltschaft nun in dieser Angelegenheit das
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.
Dann hat sie nicht überlebt?
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 26. Juni 2013, 03:42:37
Sie hat die ganzen letzten Monate tapfer gekämpft, hatte aber von vorne herein keine
Chance bei den Verletzungen. Das war eine Quälerei, die man kaum mitansehen
konnte.

( wenn sich die Autofahrerin oder deren Rechtsanwalt nach ihrem Befinden erkundigt hätte,
dann hätten die das erfahren und wären vorgewarnt gewesen.
Unser Anwalt meinte:" Bei machen Sachen ist man besser mal still und
nimmt die Strafe an."

Ohne Widerspruch mit der Annahme des Strafbefehls, wäre dieser 14 Tage später rechtskräftig
gewesen und die Rechtsmittel in dem Verfahren aufgebraucht.
Im allgemeinen geht man davon aus, daß bei einem Strafbefehl das Urteil in einem Verfahren nur
besser ausfallen kann.
90 Tagessätze wären nicht als Vorstrafe angesehen worden und man
hätte in die Regulierung des Schadens eintreten können.

Der Ehemann hat die Situation mit seiner schweren Herzerkrankung leider auch nicht überlebt.
Er hatte leider regelrecht den Verstand verloren nach dem Unfall.( nach 60 Ehejahren zusammen.)

Das war leider eine sehr kritische Situation mit ihm und letztlich haben wir 2 Todesfälle, die
aus dem Unfall hervorgegangen sind, was in der Hauptverhandlung über den entstandenen
Schaden zur Sprache gebracht wird.

Die Schwiegermutter mußte zunächst von einem Klinikum in das nächste und letztlich hatten
wir große Probleme einen solchen Pflegefall unterzubringen, da 80 % der Pflegeheime in der Region nicht
in der Lage waren einen Patienten mit solchen Verletzungen zu versorgen.
Der gesamte Haushalt mußte aufgelöst werden. Bis auf den Inhalt von 2 Koffern haben
die alten Menschen durch den Unfall und dadurch, daß dieser nicht schnell reguliert werden
konnte alles verloren vor ihrem Tod.
Das sehen Richter im allgemeinen nicht sehr gerne, wenn sich um das Unfallopfer nicht gekümmert
wurde.

Der Zustand war für alle eine sehr große Quälerei und der Tod der Schwiegermutter
eine Erlösung, insbesondere für sie.

Als Essenz der Abläufe würde ich jedem Autofahrer raten, der einen solchen Unfall an der Backe hat,
sich nicht nur anwaltlich beraten zu lassen, sondern sich auch darum zu kümmern, ob
das Unfallopfer überleben wird.
Das kommt in der Regel im Prozeß auch besser, weil die Richter und der Staatsanwalt
danach fragen.

Normalerweise rät ein Anwalt seinem Klienten in solchen Fällen , sich um den Zustand
des Unfallopfers zu kümmern. Der " Klinikbesuch" dient nicht nur dazu, daß man
sich entschuldigt, oder guten Willen zeigt, sondern bei diesem erfährt man ob das
Unfallopfer überleben wird.

In der Regel wird davon ausgegangen, daß das Urteil eines Strafbefehls in einer
Verhandlung günstiger ausfällt und in jedem Fall nicht mehr schlechter
ausschaut als der Strafbefehl. Oftmals wird deshalb geraten einem Strafbefehl in
jedem Fall zu widersprechen, weil die Chance besteht besser aus der Sache heraus
zu kommen.
Ohne sich alle Informationen zu verschaffen und nachzufragen, ob man nicht in ein
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung schliddert, ist das nicht zu empfehlen.

Es war sehr früh klar, daß die Schwiegermutter diese Verletzungen nicht allzulange
überleben kann. Die Fahrerin des Unfallautos ist sehr schlecht beraten
oder anwaltlich vertreten worden, oder sie hat nicht auf ihren Rechtsbeistand gehört.



Liebe Grüße plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: F_K am 26. Juni 2013, 09:09:35
Zitat
In der Regel wird davon ausgegangen, daß das Urteil eines Strafbefehls in einer
Verhandlung günstiger ausfällt und in jedem Fall nicht mehr schlechter
ausschaut als der Strafbefehl.

Quelle?

Es ist nämlich eher andersherum - WENN der Vorwurf sich bestätigt, dann sind Gericht und StA nicht darüber "erbaut", darüber nun verhandeln zu müssen - so dass eher die gleiche oder eine höhere Strafe verhängt wird.

(In der Regel belehrt der Richter darüber nochmal vor der Verlesung der Anklage - so nach dem Motto "wollen Sie das wirklich? wird nur teurer ...)
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 26. Juni 2013, 09:44:02
Ich denke, daß viele davon ausgehen, gerade wenn es um ein Fahrverbot geht, daß
es günstiger ausgehen könnte, wenn ein Verteidiger zu Wort kommt.

Ich persönlich würde wohl eher dazu neigen, ein solches Prozeßrisiko nicht eingehen
zu wollen. Zudem wäre es mir sehr peinlich, wenn ein Schaden, den ich angerichtet
habe nicht zügig reguliert werden könnte.
Mit 90 Tagessätzen könnte man sicher leben, weil das unter der Grenze ist, in
dem das als Vorstrafe auftauchen muß.

Soweit ich das ersehen konnte, war der "Knackpunkt", daß die Fahrerin falsche
Angaben dazu machte, wo die Schwiegermutter hergekommen war.
Bei ihrem angegebenen Tempo hätte sie die alte Dame rechtzeitig erkennen müssen.
Damit war der Unfall in jedem Fall vermeidbar.

Der Richter ging davon aus, daß die Fahrerin entweder nicht auf die
Straße geschaut haben kann, oder aber als Schutzbehauptung falsche Angaben dazu
gemacht hat, von welcher Straßenseite aus die Schwiegermutter die Straße
betreten hat.

Im Grunde genommen hat sich die Fahrerin mit ihrer eigenen Aussage
"matt" gesetzt. Unser Anwalt meinte: " Reden ist silber, Schweigen ist gold."



Liebe Grüße plüsch



Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: bayern bazi am 08. Dezember 2013, 14:21:22
mal kurz nachfrag - wie es in diesem fall jetzt ausschaut ?
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 08. Dezember 2013, 15:02:42
Die Fahrerin ist verurteilt worden.
Es erging in der Zwischenzeit ein Urteil.
Die Fahrerin erhielt eine Strafe von 120 Tagessätzen, sowie 1 Jahr Fahrverbot.

Die Versicherungen zierten sich erst etwas. Allerdings haben sie zunächst sofort freiwillig die eingereichten
Quittungen für den Schadensersatz und die Beisetzung beglichen.
Nach Verhandlungen mit
dem Rechtsanwalt wurde eine Summe von 90 000€ Schmerzensgeld erstattet.

Die eigene private Unfallversicherung hat noch nichts erstattet. Das Verfahren läuft noch.

Liebe Grüße plüsch
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Plüsch am 08. Dezember 2013, 15:28:10
PS: Die Police der privaten Unfallversicherung war aktuell und gültig.
Sie wies neben der Invaliditätssumme
eine 6 stellige Einmalzahlung Sofortzahlung aus, die bei einem Unfall sofort fällig geworden wäre. Zudem steht die Versicherungssumme bei Unfalltod
noch zur Verhandlung. Letztere ist aber nicht sehr hoch. Da handelt es sich um eine Summe um 3000€.

Im Verlauf des Unfalls schrumpften die Berechnungen der Unfallversicherung bis auf 0 hinunter.

Das letzte was man bei einem Unfall diese Ausmaßes gebrauchen kann, ist eine private Unfallversicherung.
Schauen wir mal, wie lange das Gericht daran verhandeln wird..... Das kann eine Lebensaufgabe sein.
Soetwas braucht kein Mensch.

Liebe Grüße nochmals plüsch





Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: Cally am 25. September 2015, 15:15:49
Ich weiß nicht ob du noch aktiv bist, aber ich fand deine Schilderungen sehr hilfreich und anregend. Falls du das irgendwann nochmal liest, würdest du uns berichten wie es weiterging?
Titel: Antw:Betreuung
Beitrag von: StOPfr am 23. Februar 2017, 19:07:22
Beitrag von Kampfsau (fremden Thread mit unpassendem Thema besetzt) und die Antwort von KlausP gelöscht.