Autor: Andi
« am: 27. November 2017, 13:51:40 »ich habe mir vom KpFw einem Schrieb ausstellen lassen, dass für mich keine geeignete Unterkunft am Standort zur Verfügung gestellt werden kann.
Das ist die falsche Stelle! Diese Feststellung hat der Standortälteste oder das von ihm benannte Unterstützungspersonal für den gesamten Standort zu treffen - niemand anders.
Kann ja sein, dass eine andere Dienststelle eine Unterkunft für dich hat.
Ja das stimmt, die Kosten/Quadratmeter sind aber deutlich geringer die ich jetzt habe, was ich für genannten Betrag X in der Kasernenumgebung bekomme.
Die Dienststelle hatte ich mir schon von Anfang so ausgesucht, dass ich nach den Lehrgängen hinziehen wollte. Deswegen sehe ich das als für Lau an, da ich ja jetzt recht doof wäre, wenn ich meine jetzige Wohnung kündigen würde.
Das ist richtig. Ich will auch nichts unterstellen, aber es gibt da mittlerweile ein paar recht interessante Urteile zu.
Kurz gesagt: Wichtig ist, dass deine TG-Wohnung nicht zu deinem Lebensmittelpunkt wird. In dem Moment, wo sie es wird hast du keinen Anspruch mehr auf Trennungsgeld in jeglicher Form.
Gruß Andi