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Autor: Dietmar Tittel
« am: 10. Januar 2018, 12:23:08 »

Man kann sich aber auch vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lassen, wenn die Wohnung im Einzugsbereich der Kaserne liegt.
Auf eine Anerkkung der Wohnung kommt hierbei nicht an.
Dies liegt allein in der Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten.
Autor: Nico Laskowski
« am: 05. Dezember 2017, 10:26:02 »

Super Danke! In meinem Fall doof, ich wohne in der Nähe der Kaserne, leider ist mein Hausstand nicht anerkennungsfähig weil es sich nur um ein unentgeltliches Zimmer handelt (erfüllt nicht den begriff der Wohnung). Das bedeutet dann, dass ich den Anrechnungsbetrag zahle obwohl ich bereits ein Zimmer im unmittelbaren Einzugsgebiet der DSt habe.

Schade.
Autor: LwPersFw
« am: 05. Dezember 2017, 10:14:31 »

Autor: Nico Laskowski
« am: 05. Dezember 2017, 09:54:09 »

Moin Moin,

kann mir jemand sagen ob ich im UGL als Ü25 diese knapp 100 Euro für die Stube zahlen muss?


Der passus "dienstliche Verpflichtung" verwirrt mich.

Vielen Dank im Vorwege.
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