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Autor: Andi8111
« am: 01. Dezember 2017, 14:07:27 »

Ja.
Autor: dichta.mc
« am: 01. Dezember 2017, 14:06:09 »

Also zahle ich das Ticket erstmal im voraus und fülle dann ein Formular aus, welches ich dann samt Ticket o. Rechnung meinem Rechnungsführer vorlege?

Sorry für meine Zwischenfrage.
Autor: Tommie
« am: 19. November 2017, 21:09:51 »

Prinzipiell kann jeder Arbeitnehmer seine berufsbedingten Aufwendungen absetzen! Dazu gehören auch die berufsbedingten Familienheimfahrten.

Ledige bzw. unverheiratete Trennungsgeldempfänger bekommen von der Bundeswehr monatlich eine, die verheirateten Trennungsgeldempfänger dagegen zwei Familienheimfahrten ersetzt!

Eine Fahrtkostenabrechnung bei Kommandierungen erfolgt mittels des entsprechenden Formulars. Dort geben Sie Ihre BahnCard 100 an und warten, was der Rechnungsführer ausrechnet! Das bekommen Sie dann überwiesen und nicht in Gutscheinform!
Autor: THwuestenfuchs
« am: 19. November 2017, 19:04:30 »

Hallo,

ich habe durch zufall in einem Zeitungsartikel gelesen das Soldaten die einen Zweitwohnsitz haben die Fahrt dort hin min. Einmal im Monat absetzten könen.

Trifft sowas denn auch für mich zu?

Meine entfernung 950km
Ich bin Singel und die Kaserne ist mein zweiter Wohnsitz.


Dann habe ich noch eine Frage:

Mir werden ja die Kosten bei Komandierungen erstattete. Wenn ich eine Bahncard 100 besitze bekomme ich die fahrten trozdem erstattet in form von finanziellen Ausgleich oder bekomme ich einen Gutschein?
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