Servus,
unsere Sachbearbeitern in der Abrechnungsstelle ist gerade in Elternzeit gegangen und die Vertretung arbeitet sich noch ein, weswegen ich ein wenig vertröstet wurde, da mein Anliegen nicht das Dringendste ist, was zum Jahresabschluss ansteht.
Verständlich, hilft mir aber erst einmal nicht weiter, daher frage ich einfach mal bei unserem fähigen Personal hier nach
- Ich bekomme TG nach §6
- Entfernung Wohnung -> Dienstort: 42km
Ich werde Anfang nächsten Jahres umziehen (rein privat, nicht dienstlich veranlasst) und zwar so, dass sich die Mietverträge überschneiden:
- Mietende alte Wohnung: 31.03.
- Mietbeginn neue Wohnung: 15.02.
- Entfernung neue Wohnung -> Dienstort: 65km
Ich bin mir relativ sicher, dass Zumutbarkeitsprüfung usw. ergeben werden, dass weiterhin TG nach §6 gewährt wird, da sämtliche Kriterien zutreffen sollten und zwei Kameraden aus der neuen Nachbarschaft ebenfalls TG nach §6 bekommen. Dass der Betrag entsprechend auf die alte Entfernung gedeckelt wird, ist bekannt.
Aber wie lange ist jetzt die alte Wohnung für das TG maßgeblich? Bis zum Auslaufen des Mietvertrages? Oder muss die Zumutbarkeitsprüfung, Anerkennung, Vorlage Mietvertrag usw. bereits nach Beginn des neuen Mietverhältnisses geschehen? Oder ist der Termin des Umzuges hier maßgeblich?
Besten Dank und viele Grüße
dunstig