1. Frage:
Ich habe einen Antrag auf Versetzung gestellt, der momentan bearbeitet wird (Dienststelle 60km Entfernung von der Wohnung), werde ich wenn ich in die Wohnung eingezogen bin, diese anerkennen lasse, ab Versetzung TG berechtigt sein? Könnte es Probleme beim Anerkennen geben?
Damit die Wohnung bei der Versetzung berücksichtigt wird... müsste sie
vor der Entscheidung über die Versetzung als berücksichtigungsfähig anerkannt und im Datenbestand erfasst sein, da der zuständige Personalführer im Rahmen der Entscheidung über die Versetzung auch über die UKV entscheidet.
ABER :
Da Sie ja wissen, dass Sie versetzt werden, würde die Wohnung
m.E. trotzdem im Rahmen der Versetzung nicht berücksichtigt werden.
"Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung, die die Merkmale des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt, kann immer dann nicht erfolgen
+ wenn die erstmalige Einrichtung der Wohnung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Berechtigte über seine weitere Verwendung an einem anderen Dienstort informiert war (kausaler Zusammenhang (2) ); liegt diese Wohnung am neuen Dienstort, dessen Einzugsgebiet oder im räumlichen Zusammenhang, kann die Wohnung frühestens mit Dienstantritt bei der neuen Dienststelle als berücksichtigungsfähige Wohnung für zukünftige UKV-Entscheidungen anerkannt werden."2. Frage:Momentan bin ich auf Lehrgängen, bei denen ich TG nach Paragraph 3 bekomme, allerdings bekomme ich das nicht mehr, wenn der Lehrgang länger als 3 Monate dauert. Zb ZaW
Also, würde ich wenn meine Wohnung nun anerkennt wird auch auf ZaW TG berechtigt sein?
Wenn Sie die Wohnung bezogen haben und versetzt sind, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Wohnung in ihrer neuen Dienststelle.
Diesem
kann stattgegeben werden - bei der von Ihnen genannten Entfernung -,
wenn die zuständigen Vorgesetzten dies unterstützen:
"Beträgt die Entfernung von der Wohnung bis zur Dienststätte auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 50 km, kann der räumliche Zusammenhang grundsätzlich als gegeben angesehen werden. Bei größeren Entfernungen bis maximal 100 km kann bei Soldaten der Disziplinarvorgesetzte mindestens in der Dienststellung eines Bataillonskommandeurs den räumlichen Zusammenhang anerkennen."Siehe auch C-2213/6 , Kapitel 3 , Nr 313 a)
Würde die Wohnung als
berücksichtigungsfähig anerkannt ... würden Sie bei allen Folgemaßnahmen - Versetzung/Kommandierung - TG-Empfänger, solange der Dienstort ab 30 km vom Wohnort entfernt ist.
Lesen Sie die GAIP des BAPersBw , KennNr 36-03-00 ( jeder Pers kann Ihnen zeigen, wo sie diese im IntranetBw finden )