Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 20. April 2024, 03:44:26
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 11. Juli 2018, 19:11:57 »

Im Zweifel fragen Sie doch einfach in Ihrer neuen Einheit nach? Wenn diese wollen, dass Sie ab dem angegebenen Zeitpunkt eine andere Kopfbedeckung tragen, dann müssen sie dies anweisen, sodass Sie mit dem Schriebs zur LHBw gehen und ein neues erhalten können.
Autor: miguhamburg1
« am: 11. Juli 2018, 14:16:06 »

Stimmt.CIR ist ein Organisationsbereich. Ihre Truppengattung ist die Fernmeldetruppe. Und deshalb haben Sie das Barett Ihrer Truppengattung zu tragen, wenn Sie NICHT irgendwo verwendet werden, wo Sie ein anderes Barett tragen müssten. Wie zum Beispiel in der Division Schnelle Kräfte, als Angehöriger eines Bataillons außerhalb Ihrer Truppengattung etc. Als Angehöriger des UstgPersStOÄ sind Sie nicht in einem solchen spezifischen Bereich verwendet, so dass Sie Ihr ganz normales Fernmelderbarett zu tragen haben.
Autor: Mischa123
« am: 11. Juli 2018, 14:09:47 »

Danke. Ja das sehe ich auch so, aber der Versorger vom ITBtl sagt, dass dies auf der Versetzung stehen müsse. Also Truppengattungswechsel, aber CIR ist keine Truppengattung.
Autor: miguhamburg1
« am: 11. Juli 2018, 13:58:32 »

Das CIR-Barett wird ausschließlich im milOrgBer CIR getragen. Bei einer Verwendung außerhalb von CIR hat der Soldat seine ganz normale Kopfbedeckung des UTB zu tragen, also als Heeresangehöriger in Ihrem Fall das FernmelderBarett.
Autor: Micha123
« am: 11. Juli 2018, 13:01:46 »

Hallo. Ich bin OStGefr und momentan noch im ITBtl tätig , also Angehöriger des Org-Bereiches CIR. Ab 01.10.2018 werde ich zum UstgPers StOÄ am selben Standort versetzt. Diese Kleinstdienststelle gehört aber zur Streitkräftebasis. Ich habe die Truppengattung Fernmelder. Da ich dann kein Angehöriger von CIR mehr bin, müsste ich eigentlich das korallenrote Fernmeldebarett bekommen oder muss ich das CIR Barett (marineblau) mit Abzeichen CIR weiterhin tragen?
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de