Autor: schlammtreiber
« am: 16. Oktober 2018, 11:37:10 »Und damit sollte in dieser Richtung alles gesagt sein.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Dies sehe ich bei diesem Menschen nicht, also nicht offensichtlich eine Tätigkeit im ö.D., die 1 zu 1 auf die Bw übertragen werden könnte.Naja was Du siehst oder nicht siehst ist ja nun auch Dein persönliches Ding
Abgesehen davon, mich würde ernsthaft interessieren, was den Threaderöffner seiner Meinung nach dazu prädestiniert, sich gleich zum Oberst berufen zu fühlen bzw. die Offizierslaufbahn gleich so weit oben ansetzen zu müssen ...
Es gibt (theoretisch) noch einen Dienstgrad über dem General d'armée: Marechal de France mit dann 6 Sternen...
1. Es gibt in Deutschland keinen "5-Sterne-General", im Gegensatz zum Beispiel zu Frankreich!
Sollten Sie das Prozedere des 43.3 i.V.m. 26.2 SLV durchlaufen, ist bei der Vergabe des Dienstgrades durch das BAPersBw maximal der Oberstleuntnant drin.
2.2.2.5 Ernennungs- und Entlassungsdienststellen
2099. BAPersBw darf Beförderungen bis einschließlich zum Dienstgrad Oberstleutnant der Reserve
veranlassen. Beförderungen zum Dienstgrad Oberst der Reserve sind durch BMVg zu zeichnen.