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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 17. Juli 2022, 09:46:55 »

Zitat
Naja, gehen wird ein Wechsel in den OffzTrDst auf jeden Fall, wäre die Bw ja schön blöd sonst. Eigentlich müsste das der "normale" OffzTrDst werden, denn der Bewerber hat ja ein Studium. Warum man ihn dann auf einen der wenigen OffzTrDst ohne Studium setzen sollte verschließt sich mir.
Die wenigsten DP haben ein verpflichtendes Studium hinterlegt.

Autor: F_K
« am: 17. Juli 2022, 09:42:47 »

Der "normale" Offz TrDst wird aber eben NICHT auf einem DP mit genau diesem erforderlichem Studium eingesetzt (ja, es gibt Ausnahmen).

Nichmal - ein Studium / Ausbildung bringt an sich "nichts" - es muss ein Laufbahnwechsel beantragt werden - und dann Bestenauswahl, passende Stelle und "so" - dann kann man weiter sehen.
Autor: Deepflight
« am: 17. Juli 2022, 09:25:31 »

Naja, gehen wird ein Wechsel in den OffzTrDst auf jeden Fall, wäre die Bw ja schön blöd sonst. Eigentlich müsste das der "normale" OffzTrDst werden, denn der Bewerber hat ja ein Studium. Warum man ihn dann auf einen der wenigen OffzTrDst ohne Studium setzen sollte verschließt sich mir.

Vermute ist ist das Fähnrich/Oberfähnrich-Modell, denn da wird der Bewerber ja auch mit höherem DG aufgrund Vorbildung eingestellt, geht i.d.R. nicht mehr studieren, ist aber ganz normaler OffzTrDst.
Wäre auch von den Dienstgraden her logisch weil es eine Überführung in den äquivalenten DG einer anderen Laufbahn wäre.

Interessant wäre, ob in den Fällen eine Behandlung wie bei der Einstellung mit vorläufig höherem DG (also quasi SE mit DG Olt) geht. Da hab ich so meine Zweifel, weil dann jeder OA nach dem erfolgreichen Bestehen des BA oder MA schlechter gestellt wäre; denn dort erfolgt ja mit Abschluss des Studiums auch keine "Sprungbeförderung" zum OLt oder Hptm, nur weil man den BA oder MA in der Tasche hat.

Aber ich bin mal gespannt was so in der Vorschrift stehen wird, so ists Kaffeesatzleserei....wenngleich spannend ;)
Autor: Ralf
« am: 17. Juli 2022, 08:30:51 »

Ist im Beteiligungsverfahren.
Autor: PanzerHurra
« am: 17. Juli 2022, 08:07:40 »

Zitat
Falls du auf einer der wenigen DP mit einem erforderlichen bestimmten Studium kommen willst, Stichwort SE, dann müsste man mal abwarten, ob die neue A-1340/49 die Möglichkeit der Nachbeförderung bietet.

Servus Ralf,

wann kommt die A-1340/49 auf den Markt? Wird langsam Zeit....

MkG
Autor: Radeon
« am: 14. Juli 2022, 17:42:30 »

Meine Situation ist ähnlich und sowohl Personalbereich Köln als auch in der Truppe können da nicht viel zu sagen. Ich schließe dieses Jahr einen Bachelor in BWL ab, was die Offiziere ja auch regulär studieren. Was ich dann als aktiver Feldwebel mit 14 Jahren Restdienstzeit damit machen kann, ist unklar.

Da ich auch einen Meister habe, wäre das für den OffzMilFD mehr als ausreichend und würde insofern die Schulzeit verkürzen.

Bei einem Laufbahnwechsel Offz Truppe weiß ich aber nicht, ob einem das Lehrgänge oder Beförderungszeiten „erspart“… vielleicht hat sich ja seit 2018 etwas an der Vorschriftenlage geändert, wovon ich nichts weiß?

Ich habe bisher einen Feldwebeldienstgrad kennengelernt, der auch studiert hatte. Er sagte, sein Studium läge in Köln zur Prüfung. Leider weiß ich nicht, was er damit gemeint hat.
Grüße,
ich habe nebenbei als Fw Informatik studiert. Ende letzten Jahres ging die Bewerbung zum Offz TrpDst nach Köln. Dieses Jahr zum 01.07 wurde ich zum OFänhr ernann und durchlaufe nun die Offizierausbildung ohne weiteres Studium.
Betrachtet wurde ich als Seiteneinsteiger.
Wenn du noch weitere Fragen hast, stelle sie gerne.
Autor: Ralf
« am: 13. Juli 2022, 05:36:13 »

Zitat
Da ich auch einen Meister habe, wäre das für den OffzMilFD mehr als ausreichend und würde insofern die Schulzeit verkürzen.
In der Regel nicht, denn die Regelausbildung für OffzMilFD ist eine andere, auf Ebene der Techniker bzw. staatl. gepr. Betriebswirt. Ein BA ist dafür nicht ausreichend, ein  Meister reicht in bestimmten wenigen Verwendungen.

Solltest du als OATrD wechseln, dann idR in den Ausbildungsgang ohne Studium, es sei denn, ein Studium ist für die Verwendung erforderlich, aber deins nicht nutzbar (du wirst Techniker Lw und hast ein BWL Studium, dann studierst du erneut).
Falls du auf einer der wenigen DP mit einem erforderlichen bestimmten Studium kommen willst, Stichwort SE, dann müsste man mal abwarten, ob die neue A-1340/49 die Möglichkeit der Nachbeförderung bietet. Bisher ist das nicht möglich, die paar wenigen durchgeführten Nachbeförderungen waren nicht rechtens.
Für deine jetzige Lfb hilft dir dein BA wenig, außer, dass du damit klüger geworden bist und damit sicherlich auch ein wenig besser in der Herangehensweise an Aufgaben.
Autor: F_K
« am: 12. Juli 2022, 23:59:53 »

Frage - war für ein Antrag ist denn gestellt?
Autor: Beuteberliner
« am: 12. Juli 2022, 22:13:12 »

Bei Seitenein- und Laufbahnwechslern prüft das BAPers die Verwertbarkeit von Abschlüssen hinsichtlich der Erfordernisse in der angestrebten Laufbahn. Das ist damit gemeint, @ Kieselstein.
Autor: Kieselstein
« am: 12. Juli 2022, 21:39:38 »

Meine Situation ist ähnlich und sowohl Personalbereich Köln als auch in der Truppe können da nicht viel zu sagen. Ich schließe dieses Jahr einen Bachelor in BWL ab, was die Offiziere ja auch regulär studieren. Was ich dann als aktiver Feldwebel mit 14 Jahren Restdienstzeit damit machen kann, ist unklar.

Da ich auch einen Meister habe, wäre das für den OffzMilFD mehr als ausreichend und würde insofern die Schulzeit verkürzen.

Bei einem Laufbahnwechsel Offz Truppe weiß ich aber nicht, ob einem das Lehrgänge oder Beförderungszeiten „erspart“… vielleicht hat sich ja seit 2018 etwas an der Vorschriftenlage geändert, wovon ich nichts weiß?

Ich habe bisher einen Feldwebeldienstgrad kennengelernt, der auch studiert hatte. Er sagte, sein Studium läge in Köln zur Prüfung. Leider weiß ich nicht, was er damit gemeint hat.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 13. Juli 2018, 13:01:17 »

Okay, bei deiner Annahme teile ich deine Meinung ;-)
Autor: F_K
« am: 13. Juli 2018, 12:32:41 »

@ FU:

OK - ich bin von der Fallgestaltung, mit BESTANDENEM Studium als Fw "einzusteigen" ausgegangen.

Wenn "alte" Soldaten "aus Spass" ein Studium absolvieren und schon BS sind, sind die Optionen begrenzt ....
Autor: FoxtrotUniform
« am: 13. Juli 2018, 12:25:38 »

Zitat
Den Maschinenbau-Ingenieur setzt man z.B. nicht in die Fachschule zum Erwerb des Technikers in Maschinenbau.

Naja, der Ingenieur hat wohl viel falsch gemacht, wenn er Feldwebel geworden ist ...
Nö; Ad hoc fallen mir ein Hptm milFD mit MBA, ein OLt milFD mit B.Eng., ein StFw mit B.Eng. - ich glaube sogar im Masterstudium - und ein OStFw kurz vor dem B.Eng. ein. Die Qualifikationen wurden allesamt als BS erworben, das Laufbahnrecht sieht einen Wechsel in die TrD Schiene nicht vor. Sollen jetzt allesamt kündigen (was ich einem tatsächlich nahegelegt habe, sofern der Laufbahnwechsel 2019 nicht gelingt)?
Autor: Ralf
« am: 13. Juli 2018, 11:18:06 »

Dann Bedarf es einer Einzelfallbetrachtung durch die Schulleitung sowie BAPersBw.
Den Maschinenbau-Ingenieur setzt man z.B. nicht in die Fachschule zum Erwerb des Technikers in Maschinenbau.
Genau. Und da machen viele auch den Fehler und scheren alles über einen Kamm. Da wird die Befreiung von der FachS eines Soldaten als Beispiel genommen, um eine Einstellung mit einem höh. DGrad als Fw+ zu erreichen. das Laufbahnrecht ist da aber wesentlich strikter.
Autor: F_K
« am: 13. Juli 2018, 11:04:52 »

Zitat
Den Maschinenbau-Ingenieur setzt man z.B. nicht in die Fachschule zum Erwerb des Technikers in Maschinenbau.

Naja, der Ingenieur hat wohl viel falsch gemacht, wenn er Feldwebel geworden ist ...
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