Zum Hintergrund und die Historie des Gesetzgebungsverfahrens 3. WaffenrechtsänderungsgesetzDer Hintergrund und die Historie des Gesetzgebungsverfahrens 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ist etwas schwer verständlich, insbesondere da über Einzelheiten oft sehr verkürzend berichtet wird.
Um den #DEGunban aus Deutschland zu verstehen, sollte man die Historie des #EUGunban aus Brüssel kennen.
(I.)
Der
EU Aktionsplan gegen Feuerwaffen ist bereits seit Oktober 2013 Agenda der Europäischen Kommission.
(II.)
In 2014 wurde von einzelnen Personen ein EU-weites vollständiges Verbot von Halbautomaten angedacht und vorbereitet. Es sollten Halbautomaten (und natürlich auch die für Private nicht erlaubten Vollautomaten) der Typen AR und Ak sowie deren Klone verboten werden, ebenfalls damit einhergehend alle anderen Halbautomaten (und umgebauten Vollautomaten). (Quelle: Triebel, eigene Gespräche mit Personen, die die Gegenposition vertreten)
PS: Den Tag #DEGunban wird jetzt in 2019 und 2020 verwendet, weil das Bundesministerium des Inneren (BMI) mehr verbieten wird als die EU-Feuerwaffenrichtlinie vorschreibt. (Quelle: Triebel, und andere)
(III.)
Kurz vor den Weihnachtsferien am 25.11.2015 bespricht der „EU Sicherheitsrat“ u.a. die vorgeschlagene Waffenrechtslinie. Am 07.12.2015 sollte sie dem EU-Parlament vorgestellt werden, Anfang 2016 in Kraft treten.
Ziel war, B7 Halbautomaten komplett zu verbieten.Die Sammlungen, die Waffen enthalten, die wie militärische Waffen aussehen, sollen komplett vernichtet werden. Das gilt auch für jede Dekowaffe. Museen, Sammler und Händler sind betroffen.
Triebel warnte: „Die Normalbürger (all die registrierten KWS-Leute u.a.) sollen ihre Gaswaffen und Dekowaffen, die
nicht wie militärische Waffen aussehen, wie Repetierbüchsen behandeln: Bedürfnis, 5-Jahres-Lizenz und medizinischer Test. Damit steigen die
„Nebenkosten“ auf 100 Euro pro Jahr oder auf 500 Euro alle fünf Jahre. Umarex kann einpacken und die Hälfte der Waffenhändler. Jeder zweite Haushalt in Deutschland ist betroffen. Millionen Gaswaffen werden EU-weit illegal.“
(IV.)
Sieg im Ausschuss LIBE (Mai 2016)
Die deutschen Waffenhändlerlobbyisten konnten den Ausschuss LIBE überzeugen, die meisten unsinnigen Restriktionen abzulehnen:
• Der Vorschlag eines Verbots von modernen Sportwaffen der Kategorie B7 (auch als „Militärwaffen“ bezeichnet) wurde abgelehnt.
• Der Vorschlag, deaktivierte Waffen und Replikas stark einzuschränken oder gar ihre Lizensierung und Registrierung anzuordnen, wurde abgelehnt.
• Sammler wurden aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen.
• Der Vorschlag, abnehmbare Magazine in ihrer Kapazität zu beschränken und sie somit auf die Liste „wesentlicher Waffenbestandteile“ zu setzen sowie eine EU-weite Waffenregistrierung zu verordnen, wurde abgelehnt. Das gleiche gilt für Schalldämpfer.
• Der Vorschlag der Sozialisten, eine zusätzliche Steuer auf Schusswaffen und Munition zu erheben, wurde abgelehnt.
• Wesentliche Waffenbestandteile müssen gekennzeichnet werden, der Vorschlag einer Kennzeichnungsverordnung für Munition wurde jedoch abgelehnt.
• Die Mitgliedsstaaten dürfen weiterhin ehemalige Militärbestände an Zivilisten verkaufen und unter bestimmten Bedingungen Lizenzen für Militärwaffen und Leichtwaffen der Kategorie A ausstellen.
• Der Vorschlag zur Verordnung EU-weiter verbindlicher medizinischer Standards und Tests für die Vergabe und Erneuerung von Lizenzen sowie EU-weiter standardmäßiger Ablaufdaten für alle Waffenlizenzen wurde abgelehnt.
• Personen unter 18 Jahren dürfen für das Jagd- und Sportschießen weiterhin Schusswaffen besitzen und verwenden, allerdings nur unter Aufsicht eines erwachsenen Vormundes, der ebenfalls im Besitz einer Waffenlizenz ist.
• Während der LIBE forderte, dass die europäische Richtlinie Bezug auf die „verbindliche sichere Lagerung“ nehmen soll, unterliegen die Bedingungen und Normen für besagte „sichere Lagerung“ den einzelnen Mitgliedsstaaten.
• EU-Mitgliedsstaaten müssen eine gemeinschaftliche Datenbank der lizensierten Waffenbesitzer erstellen. So sehr das auch nach Big Brother klingen mag, könnte hiermit der Weg für eine Waffenlizenzgegenseitigkeit geebnet werden.
(V.)
Beim
Binnenmarktausschuss IMCO des Europäischen Parlaments gibt es einen Prozess der Kompromisse
Das
Europäischen Parlament hat im November 2016 abgestimmt und ab September die Debatte im
Trialog aufgenommen.
Bereits bei der Interpretation durch Europa-Parlamentarier der CDU konnte man im August 2016 erkennen, dass Deutschland unbedingt ein Magazinverbot haben will und an Sondergenehmigungen kein Interesse hat.Trilog – EK will mehr Verbote (November 2016)Neuer Versuch der Kommission, explizit das Folgende zu verbieten:
• ALLE entnehmbaren Magazine über 10 Schuss für alle Feuerwaffen
• Zivile Feuerwaffen der „AR 15 Familie“, auch Derivate + Klone
• Zivile Feuerwaffen der „AK 47 Familie“, auch Derivate + Klone
• Strenge Regulierung von Magazinen und Halbautomaten
• Strengste Auslegung bei Ausnahmegesuchen
• Sofortige Umsetzung der Verbotsforderungen (noch binnen 2016)
Erfolg der Waffenlobby 2016: Einigung im Trilog mit einem Teilerfolg für die Waffenlobby.
Im Trilog Kompromiss bei der Verschärfung des WaffenrechtsDie EU-Kommission hat im sogenannten Trilog einen Kompromiss bei der Verschärfung des Waffenrechts gefunden. Die vorläufige politische Einigung im Trilog enthält zwar viele der ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission wie das Verbot von automatischen Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, die Einbeziehung von Sammlern und Museen in den Geltungsbereich der Richtlinie, die Regelung von Alarm- und Schallwaffen, die Regulierung der Internetverkäufe, die Regulierung der deaktivierten Waffen und mehr Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.
Aber das Gute daran ist, dass die meisten Regelungen im deutschen Waffenrecht bereits enthalten sind und daher für uns in Deutschland keine Verschärfung darstellen. (Quelle: Triebel, Allshooters)
(VI.)
Das BMI will mehr verbieten als die EU vorschreibt. Hierzu wurden zwei
Referentenentwürfe am 14.01.2019 an die Verbände und andere “Stakeholder” geschickt mit der Maßgabe bis zum 2. Februar Stellung zu nehmen.
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) Bearbeitungsstand: 09.01.2019 13:20 Uhr
(133 Seiten)Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften(Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz–3. WaffRÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 19/13839 19. Wahlperiode 09.10.2019
(144 Seiten)Quelle: Deutscher Bundestag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf(V.)
Das 3.Waffenrechtsänderungsgesetz wird in 2019 beschlossen und tritt 2020 in Stufen in Kraft.