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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 16. Juli 2018, 16:44:15 »

Zitat
auch in dem Wissen, dass die Kameraden bei BaPersBw nicht anders können, solange die nicht in einer Vorschrift festgenagelt ist.
Sie sollen sich aber schon an Recht und Gesetz und Vorschriften halten, oder?  ::)
Autor: PzPiKp360
« am: 16. Juli 2018, 16:28:05 »

Was ich definitiv sagen kann - mit einem 1er Diplom in Biologie, inkludiertem Vordiplom in Chemie und Physik und über 10 Jahren Berufserfahrung kann dich im Bereich ABC keiner brauchen.

Das hatte Ralf ja schon ausgeführt: Der Verband müsste die Stelle in SAP so hinterlegen, dass sie auch mit dieser bzw. hier Deiner Qualifikation besetzt werden könnte. Wenn Du das unbedingt möchtest, und der Verband möchte das auch, dann sollte der zuständige S1 das doch hinbekommen können, oder? Einfach nochmals dort anrufen...
Autor: PzPiKp360
« am: 16. Juli 2018, 16:24:09 »

Was ist, wenn das Zivile nirgendwo passt

Wenn es gar nicht passt, weder Berufsausbildung noch Studium noch Berufserfahrung noch sonst was, dann schickt das BAPersBw als Antwort auf die ROA-Bewerbung keine Einladung zum ACFüKrBw, sondern eine Absage, denn es wird nicht zur Prüfung eingeladen, der nicht als ROA gebraucht werden könnte.

Wirst Du bspw. nur in einen vorläufig höheren Dienstgrad befördert, wenn deine zivilberufliche Qualifikation zu einem Dienstposten passt?

Hier spielen Berufsausbildung und Studium die maßgebliche Rolle, siehe - wie Dir in dieser Gegend schon ein paar Mal beantwortet - die SLV:

2. Seiteneinsteiger n. § 43 Abs. 3 i.V.m. 26 Abs. 2 SLV, Beorderung gem. Studiengang, Lehrgänge bereits im vorl. höheren Dienstgrad (OLt, Hptm, Maj, Oberstlt), Dienstposten bereits bekannt.
3. Seiteneinsteiger n. § 43 Abs. 3 i.V.m. 26 Abs. 4 SLV, spätere Beorderung i.d.R. noch offen, Lehrgänge im bislang erreichten Dienstgrad, nach Abschluss der ResOffz-Lehrgänge DG = OLt.

Es kann zudem vorkommen, dass zwar Ausbildung und/oder Studium eigentlich nicht passen bzw. ausreichen, aber die Berufserfahrung und der weitere Hintergrund passen insbesondere auf eine Mangelverwendung, also werden von der Bundeswehr gesucht, dann ist der Zugang über:

1. ROA a.d.W.  nach § 43 Abs. 2 SLV   (regulärer ROA a.d.W.), mit laufenden Beförderungen (Fhj, Fähnr, Lt).

möglich.
Autor: Tedious
« am: 16. Juli 2018, 15:58:18 »

Die Frage ist ja was genau passt ;)

Was ich definitiv sagen kann - mit einem 1er Diplom in Biologie, inkludiertem Vordiplom in Chemie und Physik und über 10 Jahren Berufserfahrung kann dich im Bereich ABC keiner brauchen. Aber gut, mit der Qualifikation macht es wohl Sinn mit über 40 weiterhin als NahSi in der Infanterie vorneweg zu eiern... Und ja, wenn die dich nicht brauchen bleibst Du Mannschafter, ich bin OSG und werde es wohl immer bleiben.
Autor: Sensei69
« am: 16. Juli 2018, 15:52:45 »

Wirst Du bspw. nur in einen vorläufig höheren Dienstgrad befördert, wenn deine zivilberufliche Qualifikation zu einem Dienstposten passt? Ideal wäre es meiner Info nach, wenn der dann auch noch gespiegelt wäre, richtig?

Was ist, wenn das Zivile nirgendwo passt, bleibst Du dann z. B. Mannschafter?

Danke und Gruß
Autor: Opa_Hagen
« am: 16. Juli 2018, 11:05:57 »

Dass man hier auch wieder recht unflexibel ist und starr an den Qualifikationen auf dem Papier festhalten muss. Wie gesagt, ich bin mir dem Spannungsfeld der rechtlichen Rahmenvorgaben bewusst. Aber gerade bei Fachkräften ist das sicherlich nicht unbedingt zielführend.

Einfach weil die Berufserfahrung in der entsprechenden Tätigkeit gerade bei Fachkräften so viel wichtiger ist als die Qualifikation auf dem Papier. Bei der Bundeswehr hingegen auf einem Dienstposten zu landen, der für Informatiker ausgeschrieben ist, wird so nicht möglich sein.

Insbesondere bei Studiengängen, die ein breites Spektrum an Berufen ermöglichen, sehe ich das Problem. Ein ziviler Studienkollege arbeitet jetzt mit seinem MB-Studium als Bauingenieur. Bei der Bundeswehr könnte er trotz langjähriger nachgewiesener Berufserfahrung in dem Bereich - trotz Mangel - nicht arbeiten.

Das ist nicht nur das Problem bei den Aktiven. BaPersBw schert sich recht wenig bspw., was in der Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2015/2016“ steht „…zentrale Bedeutung kommt weiterhin den Möglichkeiten zur Anerkennung zivilberuflicher Ausbildung für Reservisten und Reservistinnen zu. Die in diesem Bereich bereits geleisteten Arbeiten dazu gilt es kontinuierlich fortzusetzen und nach neuen Wegen zu suchen, die uns zu mehr Flexibilität beim Zustandekommen von Reservistendienstleistungen führen…“ Solange nicht System BKZ geändert wird, passiert nix. Flexibilität sieht anders aus. Ich für mich persönlich habs aufgegeben, auch in dem Wissen, dass die Kameraden bei BaPersBw nicht anders können, solange die nicht in einer Vorschrift festgenagelt ist.

Autor: dunstig
« am: 16. Juli 2018, 09:38:27 »

Naja aber das ist ja gerade das Problem. Dass man hier auch wieder recht unflexibel ist und starr an den Qualifikationen auf dem Papier festhalten muss. Wie gesagt, ich bin mir dem Spannungsfeld der rechtlichen Rahmenvorgaben bewusst. Aber gerade bei Fachkräften ist das sicherlich nicht unbedingt zielführend.

Ich hab zum Beispiel auch Maschinenbau studiert, aber arbeite jetzt als Informatiker, da wir sonst die Dienstposten nicht befüllt bekommen würden und diese dementsprechend für alle Ingenieure zugänglich gemacht worden sind. Fast alle unsere Ausscheider bewerben sich nach ihrem DZE bei Unternehmen im Umkreis auf Stellen, die eigentlich nur für Informatiker ausgeschrieben sind. Einfach weil die Berufserfahrung in der entsprechenden Tätigkeit gerade bei Fachkräften so viel wichtiger ist als die Qualifikation auf dem Papier. Bei der Bundeswehr hingegen auf einem Dienstposten zu landen, der für Informatiker ausgeschrieben ist, wird so nicht möglich sein.

Insbesondere bei Studiengängen, die ein breites Spektrum an Berufen ermöglichen, sehe ich das Problem. Ein ziviler Studienkollege arbeitet jetzt mit seinem MB-Studium als Bauingenieur. Bei der Bundeswehr könnte er trotz langjähriger nachgewiesener Berufserfahrung in dem Bereich - trotz Mangel - nicht arbeiten.
Autor: Ralf
« am: 16. Juli 2018, 09:19:29 »

Das siehst du falsch, das ist nicht "relativ". Es ist "absolut", der Studiengang muss zwingend am Dienstposten stehen, ohne diese Voraussetzung kann keine Einstellung mit einem höh. Dienstgrad erfolgen. Ich verweise da -wiederholt- auf den §26 SLV.
Es wäre höchstens zu hinterfragen, warum man den StudGang Biochemiker nicht an den DP geschrieben hat. Aber das muss die Einheit beantworten, denn der Verband ist für die Erstellung der SollOrg zuständig.
Also mal einfach flott durch den Verband behauptet "den können wir gebrauchen", aber die Voraussetzungen dafür nicht gelegt zu haben, ist ein wenig "ärschlings".
Autor: Tedious
« am: 16. Juli 2018, 09:10:13 »

Nunja, das Thema "erforderlich" ist da relativ, die Studiengänge die an sich sinnvoll sind (Chemie/Biologie/Physik) bietet die BW IMHO gar ja nicht an... Warum man denn trotzdem keine Biochemiker haben will die theoretisch und praktisch mehr als sattelfest sind? Keine Ahnung....
Autor: Ralf
« am: 11. Juli 2018, 16:26:18 »

Zitat
Aber ist das nicht eins der Beispiele, wo gerade bei Spezialisten mit Berufserfahrung die schöne Theorie der klar und eindeutig beschriebenen Dienstposten an der Realität und dem Bedarf vor Ort vorbeigehen?
Das könnte man ja ändern: wenn der Studiengang für diesen DP erforderlich (!) (nicht nur verwertbar oder wünschenswert) ist, schreibt man den in die SollOrg.
Das Problem beim SE der OffzTrD ist halt, dass er erforderlich sein muss, das ist der Unterschied zu den Unteroffizieren. Warum auch man diese Unterscheidung im LfbRecht gemacht. Ab nächstem Jahr wäre der Einstieg als OFähnr möglich.
Autor: F_K
« am: 11. Juli 2018, 13:43:54 »

Zitat
Ist insgesamt natürlich ein komplexes Thema. Natürlich kann man nicht jemanden nur auf Grund seiner augenscheinlichen Berufserfahrung einstellen, da man an Recht und Gesetz und damit an klar hinterlegte Qualifikationen gebunden ist.

Gute Beschreibung des Problemfeldes.
Zitat
Ob das aber langfristig noch zielführend ist, bleibt meiner Meinung nach abzuwarten.

Dem kann ich auch zustimmen.
Autor: Tedious
« am: 11. Juli 2018, 13:29:17 »

Sicher - die Frage ist halt ob das alles denn noch förderlich ist. Ich will das Ganze ja nicht gezwungenermaßen an mir festmachen, aber ich bin halt jetzt grade das Beispiel ;)

Ich bin jetzt 41, sitze inzwischen im Management, Personalverantwortung, hab Haus und 2 Kinder. Ich will ja noch was tun, aus Überzeugung (Btw., stehe ja sogar online bei der BW auf den Websiten als "Aushängeschild" innerhalb der Kampagne "Ich bin Reservist, weil..."). Aber eben 41 Jahre alt. Natürlich macht die Infanterie immer noch Spaß, sonst würde ich das nicht machen. Aber mit 50 werde ich sicherlich nicht mehr als NahSi vorneweg laufen können, das liegt in der Natur der Dinge.

Das waren jetzt 3 Versuche. Irgendwann gibt man auf. Wenns körperlich "vorneweg" nicht mehr geht geb ich die Klamotten ab, kein Ding. Aber auf der einen Seite werden angeblich händeringend Reservisten gesucht, auch in Fachverwendungen. Auf der anderen Seite heißt es stets "dich brauchen wir nicht". Das passt IMHO nicht wirklich zusammen.
Autor: F_K
« am: 11. Juli 2018, 13:21:51 »

Um die Frage zu beantworten:

Zitat
Muss man wohl ertragen, so wie der Soldat auch den Regen erträgt!?

Ja.
Autor: dunstig
« am: 11. Juli 2018, 13:09:26 »

Aber ist das nicht eins der Beispiele, wo gerade bei Spezialisten mit Berufserfahrung die schöne Theorie der klar und eindeutig beschriebenen Dienstposten an der Realität und dem Bedarf vor Ort vorbeigehen?

Sehe es bei uns ja auch manchmal, dass der ein oder andere erfahrene Airbus-Entwickler gerne auf seiner Grundwehrdienstzeit noch aufbauen würde, aber die Anforderungen an die Dienstposten nur seltenst erfüllt werden, auch wenn er letztendlich die selbe Arbeit schon seit Jahren bei Airbus macht.

Ist insgesamt natürlich ein komplexes Thema. Natürlich kann man nicht jemanden nur auf Grund seiner augenscheinlichen Berufserfahrung einstellen, da man an Recht und Gesetz und damit an klar hinterlegte Qualifikationen gebunden ist. Ob das aber langfristig noch zielführend ist, bleibt meiner Meinung nach abzuwarten.
Autor: Ralf
« am: 11. Juli 2018, 12:58:26 »

Nein, denn ich unterstelle, dass nicht alle in der Truppe auch die SollOrg genau kennen. Ich könnte mir auf meinem Dienstposten auch einen Seiteneinsteiger (SE) mit einem BWL, VWL, Jura-Studium o.ä. vorstellen. Jedoch kann -nur weil ich mir das vorstellen kann-, noch kein Einstieg als SE erfolgen. Die SLV setzt da einen strikten Rahmen und die Feinheiten sind nur den wenigsten genau bekannt.
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