Autor: KlausP
« am: 20. Januar 2015, 17:09:56 »Ob die zivilen Berechtigungen für Baumaschinen bei der Bw auch gültig sind, weiss ich nicht.
Der Zivilführerschein berechtigt nicht zu Führen von Dienst-Kfz der Bw (handelsübliche PKW des BwFuhrpark-Service ausgenommen - falls das nicht geändert wurde), dazu benötigen Sie den Dienstführerschein der Bundeswehr und den kann man nur bei den Kraftfahrausbildungszentren der Bw erwerben.
Der Zivilführerschein berechtigt nicht zu Führen von Dienst-Kfz der Bw (handelsübliche PKW des BwFuhrpark-Service ausgenommen - falls das nicht geändert wurde), dazu benötigen Sie den Dienstführerschein der Bundeswehr und den kann man nur bei den Kraftfahrausbildungszentren der Bw erwerben.