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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 20. Januar 2015, 17:09:56 »

Ob die zivilen Berechtigungen für Baumaschinen bei der Bw auch gültig sind, weiss ich nicht.

Der Zivilführerschein berechtigt nicht zu Führen von Dienst-Kfz der Bw (handelsübliche PKW des BwFuhrpark-Service ausgenommen - falls das nicht geändert wurde), dazu benötigen Sie den Dienstführerschein der Bundeswehr und den kann man nur bei den Kraftfahrausbildungszentren der Bw erwerben.
Autor: ziviarbeiter
« am: 20. Januar 2015, 16:59:48 »

Danke:: :-[ KlausP
Gruß
Ziviarbeiter
Autor: KlausP
« am: 20. Januar 2015, 15:40:07 »

Hallo alle zusammen,
Werde mich bei der Bundeswehr als zivile Mitarbeiter bewerben,
bin seit 30 Jahren Baumaschinen Führer auf sämtlichen Rad und ketten Bagger.
Jetzt zu meiner Frage.
Kann ich die Bw-Führerscheine bzw. einen Nachweis zum Führen von  Baumaschinen
der Bw schon im Vorfeld  erwerben.
Werde mich im Bwdlz Nord bewerben.
Gruß
ziviarbeiter

Nein. Und zu den Lehrgängen werden Sie auch erst dann abgeordnet, wenn Sie die Scheine für Ihren Dienstposten zwingend benötigen.
Autor: ziviarbeiter
« am: 20. Januar 2015, 14:57:10 »

Hallo alle zusammen,
Werde mich bei der Bundeswehr als zivile Mitarbeiter bewerben,
bin seit 30 Jahren Baumaschinen Führer auf sämtlichen Rad und ketten Bagger.
Jetzt zu meiner Frage.
Kann ich die Bw-Führerscheine bzw. einen Nachweis zum Führen von  Baumaschinen
der Bw schon im Vorfeld  erwerben. Werde mich im Bwdlz Nord bewerben.
Gruß
ziviarbeiter
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