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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: TiWil92 am 27. Februar 2018, 12:03:41
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Moin moin, ich weiß, dieses Thema wurde bereits oft besprochen.... :-\
Ich habe folgende Situation: Zur Eignungsfeststellung hatte ich noch keine eigene Wohnung, konnte also keinen Mietvertrag vorlegen.
Ich beginne meine Dienstzeit als SaZ am 01.10.2018.
Ich ziehe am 16.04.2018 mit meiner Freundin in die erste gemeinsame Wohnung, vorher Elternhaus!
Meine Wohnung ist 30km vom geplanten Dienstort entfernt!
Kann ich das jetzt noch beantragen?
Beste Grüße aus Kiel ;)
Tim
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Mietvertrag (in dem du hoffentlich als Hauptmieter drinstehst) ans Karrierecenter senden mit einem entsprechenden Antrag die Umzugskostenvergütung nicht zuzusagen.
Gruß Andi
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Das muss ich nachher gleich mal nachschauen ob da wirklich hauptmieter steht..
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Das Wort "Hauptmieter" muss da nicht drin stehen. Sie dürfen nur nicht Untermieter sein. Sie und Ihre Freundin müssen gleichberechtigte Mieter sein.