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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: GoodSoldiersFollowOrders am 20. September 2018, 15:27:36
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Sers,
ich lebe in NRW und bin noch 17 Jahren. Im März werde ich 18 Jahre alt, da ich einen Telefonat mit einer ehemaligen Lehrerin hatte, sagte sie zu mir, dass ich noch schulpflichtig wäre und das ich beim Bund nichts verloren hätte, weil das nicht passt. Ich bekomme die Tage Post von der Stadtverwaltung.
Am 1.10 mache ich meine Grundausbildung und habe mich für 4 Jahre verpflichtet (SaZler). Nach der AGA bin ich im Bereich Logistig tätig 1.1.
Meine Frage ist was jetzt passieren wird. Muss ich jetzt mein Dienst verschieben bis ich 18 werde. Werde ich eine Berufsschule besuchen müssen. Tut mir leid wenn ich ein bisschen aufgebracht wirke.
Danke für eure Antworten im voraus
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Die gute Frau soll sich mal mit den Bestimmungen zur gesetzlichen Schulpflicht auseinandersetzen. Das hat nichts mit der Volljährigkeit zu tun.
Also einfach den Dienst antreten und fertig. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt wären, hätte die Bundeswehr Sie garnicht eingestellt.
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Das muss doch aber bei der Eignungsfeststellung geprüft worden sein, ob Sie die Schulpflicht, so wie sie im Schulgesetz Ihres Bundeslandes festgeschrieben ist, erfüllt haben. Ansonsten wäre das nämlich ein absolutes Einstellungshindernis.
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Ich revidiere meine Aussage ein wenig, nachdem ich festgestellt habe, dass hier wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen mit teils völlig unterschiedlichen Vorgaben kocht.
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Mir ist nur eine 9-jährige Schulpflicht bekannt und habe auch noch nie etwas anderes gehört/gelesen. Wenn sie nicht später als normal eingeschult worden sind, dürften Sie mit ihrer schulischen Laufbahn fertig sein.
Diese Aussage bezieht sich nur auf mein Wissen und ist von daher vielleicht nicht 100% korrekt. Trotzdem wäre es mir neu, wenn man bis 18 die Schule besuchen müsste.
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Macht doch auch 0,0 Sinn. Die Bundeswehr würde doch nicht das Mindestalter auf 17 Jahre fest legen wenn man gesetzlich bis 18 Jahre zur Schule gehen müsste.
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Sers,
ich lebe in NRW und bin noch 17 Jahren. Im März werde ich 18 Jahre alt, da ich einen Telefonat mit einer ehemaligen Lehrerin hatte, sagte sie zu mir, dass ich noch schulpflichtig wäre und das ich beim Bund nichts verloren hätte, weil das nicht passt. Ich bekomme die Tage Post von der Stadtverwaltung.
Damit hat sie tatsächlich recht. Wenn du allerdings deinen Realschulabschluss bereits erworben hast kannst du ab der Vollendung deines 18. Lebensjahres gemäß §38 (3) Schulgesetz NRW das Aussetzen der Schulpflicht für dich beantragen. Eine Einstellung ab dem 01.04.2019 wäre also theoretisch möglich.
Muss ich jetzt mein Dienst verschieben bis ich 18 werde.
Theoretisch ja. Oder du verpflichtest dich zunächst als FWDL bis das Schuljahr beendet ist (dann ruht nämlich die Schulpflicht, siehe §40 (1) 2.). Oder du wirst für eine Unteroffizier- oder Offizierlaufbahn eingestellt (die nämlich die Voraussetzung des §40 (1) 4. erfüllen).
So wie du es jetzt planst geht es aber leider nicht.
Gruß Andi
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Mir ist nur eine 9-jährige Schulpflicht bekannt und habe auch noch nie etwas anderes gehört/gelesen. Wenn sie nicht später als normal eingeschult worden sind, dürften Sie mit ihrer schulischen Laufbahn fertig sein.
Diese Aussage bezieht sich nur auf mein Wissen und ist von daher vielleicht nicht 100% korrekt. Trotzdem wäre es mir neu, wenn man bis 18 die Schule besuchen müsste.
Dann lass solche Aussagen einfach! Wie dunstig richtig festgestellt hat gelten da 16 unterschiedliche Schulgesetze.
Es gäbe aber tatsächlich die Möglöichkeit den Wohnsitz in ein Bundesland mit weniger repressiven Normen zu verlagern.
Macht doch auch 0,0 Sinn. Die Bundeswehr würde doch nicht das Mindestalter auf 17 Jahre fest legen wenn man gesetzlich bis 18 Jahre zur Schule gehen müsste.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Verteidigungspolitik regelt der Bund, Kultuspolitik die Länder.
Gruß Andi
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dann haben aber die Kameraden im KC mächtig geschlafen.
Hier noch mal die Quelle (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Schueler/Schule-NRW/Schulpflicht/Schulpflicht/index.html) zum nachlesen:
Die Schulpflicht untergliedert sich in
eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und
eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).
Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
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dann haben aber die Kameraden im KC mächtig geschlafen.
Nein, denn das zu wissen ist staatsbürgerliche Aufgabe des Bewerbers bzw. der Eltern des Bewerbers. Die Bundeswehr hat damit nichts zu tun.
Gruß Andi
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Um genauer zu sagen werde ich in Höxter meine AGA machen (liegt im Nidersachsen ) gelten dann nicht andere Gesetze für mich, da ich dann polizeilich umgemeldet werde
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Dann lesen Sie doch einfach im niedersächsischen Schulgesetz ab § 65 nach. Vielleicht finden Sie da ja anderslautende Festlegungen als in NRW. Ich habe jedenfalls beim Überfliegen keine gefunden.
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Das Niedersächsische Schulgesetz ist noch repressiver - meines Wissens das repressivste in der Republik - da ist pauschal bis 18 die Schulpflicht gegeben, die durch Ausnahmen (wie auch in NRW) ruhen kann.
Gruß Andi
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Sers Andi,
ich habe gerade mit dem Karriere center aus Hannover gechattet, die meinten, dass alles rechtens ist.
Zur Sicherheit rufe ich morgen mein zukünftiger Kompaniechef an und frage wie sich das verlaufen wird.
Hoffentlich endet das alles positiv.
Schönen Abend noch :)
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... Zur Sicherheit rufe ich morgen mein zukünftiger Kompaniechef an ...
Was hat der damit zu tun?
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Der ist nämlich nicht dafür zuständig und möglicherweise deswegen auch nicht auskunftskompetent. Das KarrC Bw ist und bleibt deine zuständige Stelle.
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Um genauer zu sagen werde ich in Höxter meine AGA machen (liegt im Nidersachsen ) gelten dann nicht andere Gesetze für mich, da ich dann polizeilich umgemeldet werde
Offtopic: Höxter ist in NRW.
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Es sei ihm verziehen. An der Weser liegend ist halt irreführend ;D
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Der Chef wird da schlichtweg keine Ahnung von haben. Wer es genau wissen wird, ist die Schulbehörde. Für sowas isse ja da.