Autor: LwPersFw
« am: 04. Mai 2018, 08:31:25 »Und zur Spieß-Vertretung...
Die Zulage steht nicht erst ab 4 Wochen zu... sondern für jeden Tag an dem man den Spieß per Vertretungsbefehl vertritt.
Der Text auf dem Bewilligungsbescheid ist hierzu missverständlich, da nicht vollständig.
Die Zulage steht nicht erst ab 4 Wochen zu... sondern für jeden Tag an dem man den Spieß per Vertretungsbefehl vertritt.
Der Text auf dem Bewilligungsbescheid ist hierzu missverständlich, da nicht vollständig.