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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 04. Mai 2018, 08:31:25 »

Und zur Spieß-Vertretung...

Die Zulage steht nicht erst ab 4 Wochen zu... sondern für jeden Tag an dem man den Spieß per Vertretungsbefehl vertritt.

Der Text auf dem Bewilligungsbescheid ist hierzu missverständlich, da nicht vollständig.
Autor: LwPersFw
« am: 04. Mai 2018, 08:28:03 »

Um Ralf zu präzisieren...

Ralf meine die "Zulagenbeauftragten".
Dies sind Beamte, die die Zulagenbearbeiter unterstützen und beraten sollen.

Lesen Sie einmal in der A-1454/1.

Die Frage wird sein, welche konkreten Vorgaben darin für diese Stellenzulage gemacht werden.

Sollte diese StZul nicht an eine konkrete ATB, oder einen konkreten Dienstposten gebunden sein...

...sondern daran, dass Sie die in der A-1454/1 geforderten Tätigkeiten real und überwiegend ausüben, stehen die Chancen gut, dass Ihnen die Zulage gewährt werden kann.

Und dies problemlos 3 Jahre rückwirkend.

Ein Fachvorgesetzter muss "nur" bestätigen, dass Sie ab einem Tag X die Voraussetzungen der A-1454/1 erfüllen.

Sollte man sich da unsicher sein... dem Rat von Ralf folgen und den Zulagenbeauftragten um Klärung bitten.

Dieser kann im Zweifel seine fachlich vorgesetzte Stelle beim BAPersBw um Entscheidung bitten.
Autor: Ralf
« am: 04. Mai 2018, 05:21:26 »

Zulagen ist ein ziemlich kompliziertes Thema. Deswegen gibt es in jedem Verband einen Zulagenbearbeiter, der auch immer wieder weitergebildet wird. Das wäre meine erste Anlaufstelle.
Autor: DerNeue01
« am: 03. Mai 2018, 23:18:13 »

Guten Abend,

bei mir ist es zurzeit so, dass ich ausgebildeter Flugbetriebsfeldwebel bin, aber die Tätigkeiten und Aufgaben eines Flugberaters übernehme seit ca. 2 1/2 Jahren.
Ich bin leider nicht auf dem Dienstposten eingesetzt und deshalb bekomme ich auch keine Zulage wie die anderen Flugberater.
Nun ist mir da aber was durch den Kopf gegangen was ich irgendwann mal aufgeschnappt habe und zwar ist es nicht so, dass man nach gewisser Zeit Anspruch auf diese Zulage hat auch wenn man nicht auf dem Dienstposten sitzt, da ich als Flugbetriebler ja auch gleichzeitig eine höherwertige Tätigkeit mache.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen und mir sagen, ob ich Anspruch auf die Zulage habe oder nicht, da es beim Spieß genauso ist wenn man für vier Wochen die Aufgaben übernimmt bekommt man dort ja auch die Zulage.
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