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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 91 
 am: 15. April 2024, 12:43:16 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von StefanD
@FK

Danke für die Info!

Dass heisst dann also, dass es Ermessenssache ist. Und da ja selbst immer in anderen Funktionen war, als die meiner ATN war ist es eher unwahrscheinlich, dass mir da was angerechnet würde. Mir fehlen da ja auch die Nachweise über die Funkionen, die zwar höherwertig waren, aber nicht zu meinem Stabsdienstsoldaten passen.

Naja, erstmal abwarten, ob es die Einheit überhaupt schafft mich zu beordern ... Die Truppe unterstütze ich trotzdem weiter, auch wenn ich nicht befördert werden kann.

 92 
 am: 15. April 2024, 12:22:37 
Begonnen von AnonymerForennutzer - Letzter Beitrag von LwPersFw
2 würde gehen wenn die vermieteten Teile des Hauses dem Wohnungsbegriff  entsprechen und nur durch Sie genutzt werden... Aber nicht durch den Vermieter.
Bsp. wäre ja die klassische Einliegerwohnung.

zu 3 : ja ... wichtig ist dabei der Punkt "gleichberechtigt"

z.B. ein Untermietvertrag geht nicht


 93 
 am: 15. April 2024, 12:12:21 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw

..., hat die russische Armee eben gelernt, dass genau das "alte Zeug aus dem WK2" wenigstens noch halbwegs funktioniert: massenhaft Artillerie, massenhaft Infanterie, Verluste ignorieren und steter Tropfen höhlt den Stein...

Und ohne westliche Waffenhilfe kann die Ukraine dieser Taktik, die voll auf zahlenmäßige Überlegenheit setzt, eben nur begrenzt etwas entgegen setzen.


passend dazu:

ZDF
Ukraine militärisch unter Druck - Russland setzt auf Zermürbung


https://youtu.be/z92xmS7MsJ8?feature=shared


 94 
 am: 15. April 2024, 11:11:52 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von xnos
- ROA-Modul 1 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- ROA-Modul 2 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- RD vom 1.7 bis 16.7.
= 42 Tage

@seltsam_: Das heißt die oben stehende Planung eines Reservedienstes im Kalenderjahr fiele unter das Arbeitsplatzschutzgesetz bzw. unter § 10, richtig?

 95 
 am: 15. April 2024, 10:22:03 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Es ist richtig, dass die russische Armee zu ziemlich einfachen und "altbackenen" Taktiken übergegangen ist - aber gerade das IST ja ein Lerneffekt! Nachdem ihr ursprünglich geplanter 3-Tage-Blitzkrieg krachend gescheitert ist, und die Kombination "Artillerie + Drohnen überall" schnelle (und unbemerkte) operative Bewegungen schwierig macht, hat die russische Armee eben gelernt, dass genau das "alte Zeug aus dem WK2" wenigstens noch halbwegs funktioniert: massenhaft Artillerie, massenhaft Infanterie, Verluste ignorieren und steter Tropfen höhlt den Stein...

Und ohne westliche Waffenhilfe kann die Ukraine dieser Taktik, die voll auf zahlenmäßige Überlegenheit setzt, eben nur begrenzt etwas entgegen setzen.

 96 
 am: 15. April 2024, 09:36:14 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von panzerjaeger
Zitat
- ROA-Modul 1 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- ROA-Modul 2 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)

Wie viele RD-Tage pro ROA-Modul anfallen hängt im Übrigen auch von der jeweiligen Schule ab:

An der OSH sind es 2 x 4 (Mo. - Do.) + 1 x 6 (So. - Fr.) = 14 RD-Tage (davon 13 Werktage)
An der OSLw hingegen 2 x 5 (Mo. - Fr.) + 1 x 6 (So. - Fr.) = 16 RD-Tage (davon 15 Werktage)
Die SanAK funktioniert noch anders, denn da gibt es nur zwei Präsenzphasen pro Modul.

 97 
 am: 15. April 2024, 08:53:15 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von seltsam_
Es gilt der Zeitraum, in dem man laut Bescheid herangezogen wird. In dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, da findet keine Unterscheidung zwischen Werktagen oder Sonn- und Feiertagen statt.

 98 
 am: 15. April 2024, 04:15:11 
Begonnen von Ben33 - Letzter Beitrag von Ralf
Es stellt sich doch die Frage, warum ich meine eigenen BFD-Mittel aufwenden soll und die Doppelbelastung Dienst und Abendschule machen soll mit deswegen einer größeren Chance zu scheitern, wenn ich stattdessen dieses in Vollzeit machen kann.
Das Argument "früher der Truppe zur Verfügung zu stehen" trägt doch auch nur dann, wenn ein DP unbesetzt ist. Die DP werden doch so ausgeschrieben, dass die Ausbildungszeiten mit DP-Besetzung passen, d.h., dass jemand mit einem Zivilberuf nicht auf DP gehen kann, die eben erst in 3-4 Jahren zur Verfügung stehen,
Inwiefern das veraltet sein soll, weiß ich nicht, denn es wird ja "nur" auf die zivilen Prüfungen vorbereitet. Die Statistiken dich ich kenne, liegen mindestens auf dem Bestehensniveau ziviler Prüflinge und öfters auch mal darüber.

Aber um die Frage ging es dem TE eigentlich auch nicht, oder?

 99 
 am: 14. April 2024, 22:30:49 
Begonnen von Ben33 - Letzter Beitrag von T108
Weil die gleiche Ausbildung über der BFD nur 12 Monate dauert, mit dem gleichen Abschluss.
Das System ZAW ist zu größten Teil veraltet, nicht mehr Zeitgerecht.
Wäre Quatsch dafür 2 Jahre lang irgendwie in Deutschland zu hocken. So ist der angehende Feldwebel auch viel schneller für die Truppe verfügbar.

 100 
 am: 14. April 2024, 21:56:41 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von xnos
Moin!

„Wird der Wehrpflichtige zu einer Wehrübung auf Grund freiwilliger Verpflichtung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes) einberufen, so gelten die §§ 1 bis 4 und 6 bis 9 nur, soweit diese Wehrübung allein oder zusammen mit anderen freiwilligen Wehrübungen im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.“

Was genau sind sechs Wochen?

42 Tage, weil 6 x 7 Tage auch unabhängig von Wochenenden oder 30 Werktage, weil 6 x 5 Werktage.

Oder anders gefragt, fiele folgende Planung eines Reservedienstes im Kalenderjahr unter das Arbeitsplatzschutzgesetz:

- ROA-Modul 1 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- ROA-Modul 2 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- RD vom 1.7 bis 16.7.
= 42 Tage

Vielen Dank für Rückmeldungen! :)

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