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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: bewerber0815 am 04. Dezember 2017, 09:59:44

Titel: Frage zu Analfissur und Beamtentauglichkeit
Beitrag von: bewerber0815 am 04. Dezember 2017, 09:59:44
Guten Morgen!
Ich habe mich für eine Beamtenlaufbahn in der Bundeswehrverwaltung (Referendariat) beworben. Das Auswahlverfahren und die medizinische Untersuchung habe ich schon erfolgreich hinter mir, warte derzeit auf das Einstellungsangebot.
Bei mir wurde nun nach der amtsärztlichen Untersuchung eine chronische Analfissur festgestellt, die wahrscheinlich operiert werden muss.
Kann dies Auswirkungen auf die Tauglichkeit für die Beamtenlaufbahn haben? Sprich: Könnte ich hier Probleme bei einer späteren erneuten Untersuchung vor der Lebzeitverbeamtung Probleme bekommen und so beispielsweise nach der Probezeit entlassen werden?

Ich bin mir bewusst, dass sich eine solche Aussage aus der Ferne nicht tätigen lässt und hier sicherlich eine Einzelfallprüfung stattfinden muss in der die Untersuchungsergebnisse und die Prognose einfließen, ich bin aber dennoch an einer Meinung interessiert, ob es hier generelle Vorgaben innerhalb der Bundeswehr gibt, die bei einer Erkrankung dieser Art schon im Vorhinein eine Tätigkeit in einer Beamtenlaufbahn ausschließen könn(t)en.

Vielen Dank schonmal an alle!
Titel: Antw:Frage zu Analfissur und Beamtentauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 04. Dezember 2017, 10:47:05
Wenn du damit eingestellt wirst, danm man dich damit nicht mehr einfach so entlassen.
Titel: Antw:Frage zu Analfissur und Beamtentauglichkeit
Beitrag von: woodstock am 04. Dezember 2017, 11:24:12
Ich schließe mich da in der Einschätzung mit an.
Ich gehe stark davon aus, dass der Arzt seine Ergebnisse in den Bericht über die vorhandene Tauglichkeit angibt, insofern ist alles prima, denn die Tauglichkeit scheint ja schon bestätigt.
Bisschen weitergedacht:
Um eine OP würde ich mich allerdings zügig kümmern und wenn möglich noch vor der Einstellungszusage in Angriff nehmen, Fehlzeiten sind nämlich für die späteren Untersuchungen auf dem Weg zur Lebenszeitverbeamtung nicht gern gesehen.
Falls Du eine PKV anstrebt, wäre das Krankheitsbild auch kontraproduktiv.