Autor: LwPersFw
« am: 19. Februar 2018, 20:33:08 »Es soll am 01.04. losgehen... und sie hat noch keine Aufforderung zum Dienstantritt? Da sollte sie einmal nachfragen...
Dessen ungeachtet...
Normalerweise wird heutzutage die UKV für Berechtigte, wie Ihre Freundin, nicht zugesagt. D.h. sie wäre zunächst Trennungsgeldempfänger.
Sie kann das KC aber auch bitten, die UKV zuzusagen.
Das wird aber trotzdem nicht helfen, weil die Wirksamkeit der Zusage an das Ende der Probezeit, oder Eignungsübung gekoppelt ist.
Und ohne wirksame Zusage ... wird kein Umzug bezahlt.
Außerdem löst sie ja den Hausstand vor Einstellung auf...
Aus meiner Sicht bleibt nur ... alle Rechnungen bzgl. des Umzugs gut aufheben... und dann bei der Steuererklärung absetzen.
Machen Sie sich schlau was alles als Werbungskosten absetzbar ist, damit Sie auch an die nötigen Nachweise denken...
Dessen ungeachtet...
Normalerweise wird heutzutage die UKV für Berechtigte, wie Ihre Freundin, nicht zugesagt. D.h. sie wäre zunächst Trennungsgeldempfänger.
Sie kann das KC aber auch bitten, die UKV zuzusagen.
Das wird aber trotzdem nicht helfen, weil die Wirksamkeit der Zusage an das Ende der Probezeit, oder Eignungsübung gekoppelt ist.
Und ohne wirksame Zusage ... wird kein Umzug bezahlt.
Außerdem löst sie ja den Hausstand vor Einstellung auf...
Aus meiner Sicht bleibt nur ... alle Rechnungen bzgl. des Umzugs gut aufheben... und dann bei der Steuererklärung absetzen.
Machen Sie sich schlau was alles als Werbungskosten absetzbar ist, damit Sie auch an die nötigen Nachweise denken...