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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Schnolle am 02. Oktober 2017, 21:03:50
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Ich glaube mal etwas gelesen zu haben, dass die Grußpflicht entfällt in: Speiseräumen, Unterkunftsgebäuden, Einrichtungen des SanDstBw/sanitätsdienstlichen Einrichtungen.
In der Formaldienstordnung finde ich diese Ausnahmen allerdings nicht mehr. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Das genaue Zitat kann ich grade nicht bestätigen, aber so etwa stimmt das.
Steht nicht in der Formaldienstordnung sondern in "Formen und Feiern der Bundeswehr".
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Danke, habe gerade in der 10/8 nachgeschaut. Wohin auch immer die überführt worden ist. Mit Sanitätsbereichen sind aber nur Bereiche gemeint in denen sanitätsdienstliche Versorgung stattfinden? Also SanAK zum Beispiel nicht, oder? Oder Stabsgebäude vom SanZentrum.
Es geht mir auch wieder mehr um das Rechtsverständnis. Wie das gehandhabt wird erlebe ich ja.
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Es geht mir auch wieder mehr um das Rechtsverständnis.
Es wäre sicher für alle einfacher, wenn Sie erklären würden, wo ihr Problem liegt.
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Mit Sanitätsbereichen sind aber nur Bereiche gemeint in denen sanitätsdienstliche Versorgung stattfinden?
Genau.
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Ich dachte, das gilt nur in Sanitärbereichen ;D
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...wenn man da die Hände voll hat.