Autor: LwPersFw
« am: 27. November 2019, 11:13:50 »Dass sind doch sogar 9h45m Minderarbeit pro Woche.
Das hängt davon ab, wie der TrArzt und DV dies festgelegt haben
Wenn der Soldat aus medizinischen Gründen erst um 9 Uhr den Dienst beginnt, aber trotzdem wie alle Anderen normalen Dienstschluss hat... ist dies nicht ihm "anzulasten" und wird "neutral" gestellt.
Die Neutralstellung stellt sicher, dass dem Soldaten keine Zeiten der erlaubten Abwesenheiten (ausgenommen Dienstbefreiung aus Mehrarbeit) als Zeitschuld angerechnet werden.
Und ansonsten gilt ... wie schon gesagt...
"Die Höhe des Ausgleichsanspruchs für Dienstbefreiung ergibt sich in Dienststellen mit Dienst gemäß Dienstplan aus der Differenz der im Monat zu erbringenden Arbeitszeit (Soll-Stunden)
zur im Monat tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (Ist-Stunden), sofern diese explizit angeordnet wurde. Bei gleitender Arbeitszeit muss Mehrarbeit außerhalb der Regelarbeitszeit angeordnet worden sein."