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Zusammenfassung

Autor: Somethingwrong
« am: 17. Oktober 2018, 13:48:36 »

Mietvertrag wurde abgeben und anerkannt. Ich SOLLTE also Trennungsgeld bekommen WENN nicht jemand gepennt haben sollte. :o
 
Autor: F_K
« am: 17. Oktober 2018, 13:17:22 »

WENN Du Trennungsgeld bekommst, wird sich der Dienstherr um eine Unterkunft für Dich kümmern.
Autor: Somethingwrong
« am: 17. Oktober 2018, 13:16:10 »

Werde Trennungsgeld bekommen. Wohne im Norden und werde im Süden dienen.
Nur habe ich noch nicht das Interesse unverzüglich möglichst nahe zur Kaserne zu ziehen. Daher mein Interesse wie das geregelt werden soll wenn in der Liegenschaft kein Platz mehr zur Verfügung steht.
Autor: TomTom2017
« am: 17. Oktober 2018, 12:32:45 »

Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?
Gezwungen wirst du nicht, bekommst aber auch kein Geld. Es ist dann halt so wie im zivilen Leben, wenn man für die Arbeitsstelle den Wohnort wechseln muss.
Autor: S1NCO
« am: 17. Oktober 2018, 12:07:06 »

d. h. sollte "Raum" fehlen, musst Du Dich selber um eine Unterkunft kümmern.

Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?

Liegt an dir. Insofern du kein Empfänger von Trennungsgeld bist, wirst du dich selber um die Finanzierung der Unterkunft kümmern müssen.
Autor: OSB
« am: 17. Oktober 2018, 11:48:04 »



Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?

Wenn man sich ein Hotelzimmer leisten kann und möchte, spricht nichts dagegen.
Autor: Somethingwrong
« am: 17. Oktober 2018, 11:32:05 »

d. h. sollte "Raum" fehlen, musst Du Dich selber um eine Unterkunft kümmern.

Also sprich Hotel ? Man wird ja nicht gezwungen gleich umzuziehen nur weil es keine freien Stuben gibt oder ?
Autor: OldHefner
« am: 17. Oktober 2018, 11:29:20 »

Okay jetzt ist aber natürlich die GA woanders als meine Stammeinheit.
Ich würde das gern jetzt schon erfahren, kann man einfach an dem Standort anrufen und nachfragen?
Oder wo kann ich das erfahren.
Autor: F_K
« am: 17. Oktober 2018, 11:21:06 »

Nein - ggf. ist es aber möglich.

Mit über 25 Jahren bist Du nicht zur Unterkunft verpflichtet, d. h. sollte "Raum" fehlen, musst Du Dich selber um eine Unterkunft kümmern.

In der GA wirst Du eine Unterkunft bekommen - dann kannst Du vor Ort nachfragen, wie es weiter geht.
Autor: OldHefner
« am: 17. Oktober 2018, 11:14:59 »

Hi,

ich bin auch neu hier in der ganzen Bundeswehr Geschichte :D
Also verstehe ich es richtig, dass ich 8 Jahre(solang bin ich verpflichtet) in der Kaserne am Standort wohnen könnte?
Das wäre auch Gratis?
Ich bin 27 Jahre, und mein aktueller Wohnort ist ca 320km entfernt.
Autor: Kaired
« am: 11. Oktober 2018, 14:10:50 »

Danke Leute , ihr habt mir echt weitergeholfen.
Autor: aIrBoRnE
« am: 10. Oktober 2018, 09:11:53 »

70 km? Ich prophezeie mal, es wird nicht lange dauern und du fährst täglich heim
Autor: schlammtreiber
« am: 10. Oktober 2018, 08:37:46 »

Muss ich nach meiner Grundausbildung nach Augustdorf ziehen? Es ist nun mal ein relativ kleiner Ort mit nicht so vielen Wohnmöglichkeiten.

Da Du kasernenpflichtig sein wirst (wegen dem Alter, siehe oben) musst Du dich offiziell mit Wohnsitz in der Kaserne anmelden. Wo Du aber tatsächlich Deine Wohnung hast, ist eine völlig andere Geschichte.

Zitat
Gibt es einen bestimmten radius in dem man wohnen muss, also ist eine 20km entfernte Stadt vielleicht noch in Ordnung?


Nein. Es ist natürlich empfehlenswert, in "täglich möglicher Pendelentfernung" zu bleiben, wenn Du öfter als nur an den Wochenenden heimfahren willst.

Zitat
Kann ich vielleicht sogar noch bei meinem jetzigen Wohnsitz bleiben (70km von Augustdorf entfernt)?

Also ich sehe 70 km nicht als problematisch an.

Autor: miT
« am: 10. Oktober 2018, 07:10:21 »

Je weiter sie weg ist, je seltener kommen Sie nach Hause. Logische Konsequenz oder? BTW gibt es in Fahrreichweite zu Augustdorf einige größere Städte von denen eine zB offiziell nicht existiert 🤦‍♂️

Lesen Sie sich allgemein mal ein bisschen hier im Forum ein, fast zu jeder denkbaren Frage die ein neuer Soldat stellen kann, gibt es gefühlt 12+3-3-11 Threads .
Autor: Kaired
« am: 09. Oktober 2018, 23:45:09 »

Achso, danke für die Hilfe :)

Und es ist nicht notwendig, dass ich nach Augustdorf ziehe, wenn ich in der Kaserne wohne?
Sprich ich kann eigentlich in der ganzen Republik meine Wohnung haben?
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