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Zusammenfassung

Autor: Merowig
« am: 18. September 2018, 11:39:50 »



http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/latakia-syrische-luftabwehr-schiesst-russisches-militaerflugzeug-ab-15793610.html

Zitat
15 SOLDATEN GETÖTET :
Syrer schießen russisches Militärflugzeug ab
Ein Aufklärungsflugzeug mit 15 Soldaten an Bord verschwand vor der syrischen Küste vom Radar. Jetzt teilte das russische Militär mit, dass es versehentlich von der syrischen Luftabwehr abgeschossen wurde. Verantwortlich sei Israel.

(...)

https://www.rt.com/news/438687-israel-russia-response-il20/
Zitat
Russia ‘reserves right to respond’ after saying Israel’s actions led to downing of Il-20 by Syria
The Russian military has accused their Israeli counterparts of causing Syrian air defense forces to shoot down a Russian Il-20 plane. The air defenses were responding to an air raid by Israel on Latakia.
(...)

https://twitter.com/BabakTaghvaee/status/1041975883773427712?s=19
Zitat
#BREAKING: #Russia|n Air Force is going to deploy huge number of fighter jets to #Hmeimim AB, #Syria today in response to #Israel Air Force & Navy airstrike against #Syria's Industrial Infrastructures in #Latakia & #Tartus last night. Source: #Russia|n Ministry of Defense.

Autor: Andi
« am: 18. September 2018, 11:15:42 »

Die SYR Chemiewaffen sind unter internationaler Aufsicht zerstört worden, siehe http://www.faz.net/aktuell/abruestung-syrische-chemiewaffen-sind-vernichtet-13105297.html .

Nur wer weiß, ob das abschließend war? Zudem sind diverse Chemiewaffen, wie z.B. Chlorgas ja mit Haushaltsmitteln herstellbar.
Zudem sind die umfangreichen Vorräte aus den Depots von Gaddafi aus Lybien größtenteils verschwunden...

Auch gibt es entweder keine (unabhängigen) Beweise (mit geschlossener Beweiskette) über weitere Chemiewaffeneinsätze in SYR, oder der Urheber ist unklar.

Kommt in bewaffneten Konflikten vor. Deswegen hält man sich dann an die Logik und beantwortet die Fragen: Wer hatte die Fähigkeit etwas zu tun? Wer hatte den größten Nutzen etwas zu tun?
Und im Normalfall hat man damit auch die Antwort auf die Frage, wer etwas getan hat.

Gruß Andi
Autor: F_K
« am: 18. September 2018, 10:34:38 »

Die SYR Chemiewaffen sind unter internationaler Aufsicht zerstört worden, siehe http://www.faz.net/aktuell/abruestung-syrische-chemiewaffen-sind-vernichtet-13105297.html .

Auch gibt es entweder keine (unabhängigen) Beweise (mit geschlossener Beweiskette) über weitere Chemiewaffeneinsätze in SYR, oder der Urheber ist unklar.

However: Eine Beteiligung DEU ist grundgesetzwidrig - selbst wenn das Völkerrecht ein Eingreifen ermöglichen sollte.
Autor: schlammtreiber
« am: 18. September 2018, 10:27:54 »

"Hinterher" Bomben "drauf" hat nur mit Schutz nicht zu tun - das ist Repressalie.

Repressalien als Teil der Abschreckung passen durchaus ins Konzept - umgekehrt wer eine "vorbeugende Entwaffnung durch Zerstörung" wohl auch nicht weniger problematisch, oder?

Zitat
(.. und nach Jahren, bald Jahrzehnten, eines Krieges mit "Schutz" um die Ecke zu kommen, ist auch argumentativ sehr schwach ...)

Es bezieht sich ja nicht auf den Krieg als solchen, sondern nur auf den Teilausschnitt der Massenvernichtungswaffen.
Dass allerdings die tatsächliche Wirksamkeit sehr stark anzuzweifeln ist, darüber müssen wir nicht streiten, das sehe ich genauso...
Autor: F_K
« am: 18. September 2018, 09:52:57 »

"Hinterher" Bomben "drauf" hat nur mit Schutz nicht zu tun - das ist Repressalie.

(.. und nach Jahren, bald Jahrzehnten, eines Krieges mit "Schutz" um die Ecke zu kommen, ist auch argumentativ sehr schwach ...)
Autor: schlammtreiber
« am: 18. September 2018, 09:38:13 »

Die Beteiligung der Bundeswehr ohne Mandat einer Organisation kollektiver Sicherheit, das ist das juristische Problem welches der WiDi klar benannt hat. Die völkerrechtliche Bewertung des Einsatzes an und für sich (ohne deutsche Beteiligung) ist durchaus schwierig, da das Konzept der Schutzverantwortung hier einiges an Diskussion in Bewegung gebracht hat.
Autor: IcemanLw
« am: 17. September 2018, 15:19:11 »

Erstaunlich, dass es dafür einen wissenschaftlichen Dienst braucht.
Autor: F_K
« am: 17. September 2018, 13:47:21 »

Naja, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in seinem Gutachten ja eine deutliche "Ansage" gemacht - der derzeit angedachte Einsatz (als Repressalie) wäre wohl nicht grundgesetzkonform und würde gegen das Völkerrecht verstoßen.
Autor: StOPfr
« am: 17. September 2018, 13:37:25 »

Ich sehe nur, dass man von internationaler Verantwortung nicht nur reden kann, man muss auch bereit sein, eine solche zu übernehmen. Ob dazu Einsätze in oder rund um Syrien gehören ist eine politische Entscheidung. Das Engagement im Irak finde ich wichtig, ausbaufähig und ausbaubedürftig.

Mir scheint dadurch, dass es in der breiten Bevölkerung, und eben nicht mehr nur unter "den" Friedensaktivisten rumort.

In der sogenannten breiten Bevölkerung rumort es oft, wenn von Militäreinsätzen die Rede ist, bei den Friedensaktivisten hingegen immer. Das hat uns in vielen Gegenden der Welt dem Frieden leider kein Stück näher gebracht. Auch das werden die Abgeordneten des Bundestages bei anstehenden Entscheidungen berücksichtigen müssen. 
Autor: schlammtreiber
« am: 17. September 2018, 12:47:04 »

Wie seht ihr das?

Ich sehe das so, dass zu einer guten Verschwörungstheorie immer noch Echsenmenschen und Chemtrails gehören, alles andere sollte man lassen  ::)
Autor: IcemanLw
« am: 17. September 2018, 11:42:38 »

Den Krieg gegen den IS kann man gewinnen, aber gegen Assad mit Russland und Iran. Nein...
Autor: forenuser4512
« am: 17. September 2018, 11:10:02 »

Die Syrien Debatte erreicht mittlerweile auch meinen Freundeskreis.

Mich erreichen die verschiedensten Aussagen und Links, auch von Organisationen, die sich nich nur mit Völkerrecht und Militärischen Einsätzen befassen.
Mir scheint dadurch, dass es in der breiten Bevölkerung, und eben nicht mehr nur unter "den" Friedensaktivisten rumort.

Auf Freidenker.org wird nun sogar mit dem Aufruf getitelt: "Soldaten! Verweigert den Syrien-Befehl!"

Nachdem ich mich mit den parallen zwischen Lybien und Syrien befasst habe und Aussagen wichtiger "Insider" wie Roland Dumas (siehe "Roland Dumas: The British prepared for war in Syria 2 years before the eruption of the crisis") sehe ich den Syrien Einsatz - eigentlich in jeder Form als sehr kritisch.

Wie seht ihr das?
Autor: schlammtreiber
« am: 13. September 2018, 09:53:42 »

Dieses rechtliche Problem sehe ich auch, denn für solche Aktionen dürfte es kein Mandat von UNO, EU oder NATO etc geben.
Autor: LwPersFw
« am: 12. September 2018, 18:44:52 »

Zur aktuellen politischen Debatte zu einem "scharfen" Einsatz der Bundeswehr in Syrien hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine aktuelle Ausarbeitung vorgelegt...

WD 2 – 3000 – 130/18

Auszüge:

"Das  erwähnte  Bundestagsmandat  für  die  Beteiligung  der  Bundeswehr  an  der  Operation  „Inherent Resolve“  würde  eine  etwaige  Beteiligung  der  Bundeswehr  an  alliierten  Militärschlägen  gegen Giftgas-Fazilitäten  des  Assad-Regimes  in  Syrien  nicht  abdecken,  da  der  Kampf  gegen  den  sog. „IS“  von  seiner  militärischen  Zielsetzung  her,  aber  auch  im  Hinblick  auf  die  Aufgaben  und  das Einsatzgebiet  etc.  von  einer  möglichen  Militäroperation  gegen  die  syrische  Regierung  deutlich  zu unterscheiden  ist. Für  eine  etwaige  Beteiligung  der  Bundeswehr  an  möglichen  Militärschlägen  gegen  das  AssadRegime  in  Syrien  wäre  daher  verfassungsrechtlich  eine  neue  Mandatierung  durch  den  Deutschen Bundestag  erforderlich  (dazu  unter  3.),  wobei  der  ins  Auge  gefasste  Militäreinsatz  nach  den  Regeln  des  ius  ad  bellum  völkerrechtskonform  (dazu  2.  und  3.1.)  sowie  verfassungskonform  (dazu 3.2.)  sein  muss.

Aus  Sicht  des  spezifisch  deutschen  „Auslandseinsatz-Verfassungsrechts“  (Art.  24  bis  26  GG) wäre  die  Beteiligung  der  Bundeswehr  an  dem  Militäreinsatz  einer  „Koalition  der  Willigen“ überdies  auch  mit  Blick  auf  Art.  24  Abs.  2  GG  verfassungsrechtlich  bedenklich:   

Solche  „ad  hoc-Koalitionen“  erfüllen  nämlich  regelmäßig  nicht  die  Kriterien  eines  „System  der gegenseitiger  kollektiver  Sicherheit“,  da  es  an  der  für  ein  solches  System  notwendigen  dauerhaften  Struktur  fehlt.

Ob  eine  militärische  Repressalie  gegen  Syrien  –  als  Antwort  auf  syrische  Verletzungen  der   Chemiewaffenkonvention  –  verfassungsrechtlich  gegen  das  Verbot  des  Angriffskriegs  nach   Art.  26  GG17  verstoßen  würde,  soll  an  dieser  Stelle  nicht  näher  untersucht  werden;  vermutlich würde  es  hier  aber  an  der  (subjektiven)  Friedensstörungsabsicht  fehlen.

Im  Ergebnis  wäre  eine  etwaige  Beteiligung  der  Bundeswehr  an  einer  Repressalie  der  Alliierten  in Syrien  in  Form  von  „Vergeltungsschlägen“  gegen  Giftgas-Fazilitäten  völker-  und  verfassungswidrig.

Die  parlamentarische  Mandatierung  eines  solchen  Bundeswehr-Einsatzes  würde  sich  dann  erübrigen,  da  der  Bundestag  nur  Auslandseinsätze  mandatieren  darf,  die  auf  einer  tragfähigen  verfassungs-  und  völkerrechtlichen  Grundlage  beruhen  (vgl.  zur  Verfassungsbindung  des  Gesetzgebers Art.  20  Abs.  3  S.  1  GG). "


Autor: Merowig
« am: 24. Juli 2018, 14:10:36 »

"Ob und wieweit Assad und die Hisbollah zusammenarbeiten ist unklar"?
 ;D
Schenkelklopfer


Zur israelischen Beteiligung gibts ein Update :D

https://www.haaretz.com/israel-news/israel-shoots-down-syrian-fighter-jet-penetrating-israeli-airspace-1.6311928
Zitat
Israel Shoots Down Syrian Fighter Jet Penetrating Israeli Airspace
Two Patriot missiles fired at Russian-made Sukhoi plane, which entered two kilometers into Israel
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