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Zusammenfassung

Autor: CocoJambo
« am: 09. Februar 2018, 17:24:28 »

Da man die Grundausbildung nicht "nicht bestehen" kann dürfte das Lehrgangszeugnis fehlerhaft sein.

Relevant ist, ob die ATN Helfer im Sanitätsdienst und Wachsoldat SK vergeben wurden. Bei allen FWDL die ich in den SaZ-Status begleiten durfte wurde das aber tatsächlich nicht überprüft.

Ausschlaggebend dürfte seine persönliche und körperliche Eignung sein und der erhebliche Bedarf an Mannschaften. Ich sehe derzeit wenige Gründe - außer der tatsächlichen vom Arzt festgestellten Untauglichkeit - die zu einer Nichtübernahme führen würden. Trendwende Personal und erheblicher Mangel an Mannschaften machts möglich.


Ok, dass ist mal gut zu wissen. Danke 👍🏻👍🏻

edit: Zitat getrennt
Autor: dunstig
« am: 09. Februar 2018, 12:16:11 »

Naja, wenn ich über die Jahre alle Dienstposten für Mannschafter in der SollOrg einfach streiche, dann ist es kein Wunder, dass auf dem Papier kein Mangel vorliegt.

Dass gerade in den Geschwadern an allen Ecken "helfende Hände" gebraucht werden könnten, kann doch keiner wirklich bestreiten. Wenn ich mir anschaue, dass Fluggerätemechaniker auf Meister-Ebene mit Professionalisierung (und allen möglichen langwierigen Ausblidungen) die Lfz-Halle fegen müssen, weil es keinen anderen mehr gibt und so ihrem orginärem Auftrag immer weniger nachkommen können, dann kann das auch nicht Sinn der Sache sein.

Aber dazu habe ich vor einiger Zeit an anderer Stelle schon ausführlich was geschrieben und es driftet hier sonst nur wieder ins OT ab.
Autor: Ralf
« am: 09. Februar 2018, 11:11:33 »

FWDL und Spezialisten, jedoch nicht "normale" SaZ Msch. Deswegen schrieb ich auch quantitativ.
Autor: Andi
« am: 09. Februar 2018, 11:03:54 »

Bei der Marine durchaus auch.
Autor: Ralf
« am: 09. Februar 2018, 11:03:17 »

Zitat
und erheblicher Mangel an Mannschaften
Das ist quantitativ nur beim Heer der Fall.
Autor: Andi
« am: 09. Februar 2018, 10:38:51 »

Da man die Grundausbildung nicht "nicht bestehen" kann dürfte das Lehrgangszeugnis fehlerhaft sein.

Relevant ist, ob die ATN Helfer im Sanitätsdienst und Wachsoldat SK vergeben wurden. Bei allen FWDL die ich in den SaZ-Status begleiten durfte wurde das aber tatsächlich nicht überprüft.

Ausschlaggebend dürfte seine persönliche und körperliche Eignung sein und der erhebliche Bedarf an Mannschaften. Ich sehe derzeit wenige Gründe - außer der tatsächlichen vom Arzt festgestellten Untauglichkeit - die zu einer Nichtübernahme führen würden. Trendwende Personal und erheblicher Mangel an Mannschaften machts möglich.

Gruß Andi
Autor: CocoJambo
« am: 09. Februar 2018, 10:31:35 »

Ok danke
Autor: KlausP
« am: 09. Februar 2018, 09:52:32 »

Wurde denn zum Abschluß der GA die ATN zuerkannt?
Autor: F_K
« am: 09. Februar 2018, 09:20:46 »

Ralf hat die Frage schon beantwortet - der Kamerad kann auch ohne abgeschlossene GA SaZ werden, bei positiver Stellungnahme des DV.

Natürlich sollte der Kamerad unabhängig davon das "Modul" nachholen bzw. sich die ATN zuerkennen lassen (mMn ist die Abschlussübung zwar "nett", aber nicht zwingend zum Erwerb der ATN).
Autor: CocoJambo
« am: 09. Februar 2018, 09:08:22 »

Also sprich der Kamerad muss den Teil so oder so wiederholen, weil das in der Stellungnahme relevant wird?
Autor: Ralf
« am: 09. Februar 2018, 09:01:54 »

Der DV muss zur Eignung des Antragsstellers Stellung nehmen. Da wird er wohl auch den Abschluss und die Umstände der GA berücksichtigen. Aus Eigennutz sollte der Soldat sich darum kümmern, das Fehlende nachzuholen, damit der die bestandene GA auch vorweisen kann. Wer weiß, vielleicht will er ja später noch weiter machen. Da sollte man schon eine saubere Ausbildung nachweisen können.
Autor: CocoJambo
« am: 09. Februar 2018, 08:25:11 »

Moin,

wir haben einen neuen Kameraden FWDL HG bekommen, DZE Ende des Jahres.
Dieser hat damals bei der AGA alle teile mitgemacht aber bei der Abschlussprüfung bzw dem Rückmarsch zu Kaserne ist er nach einigen Kilometern ausgefallen
da er sich das Knie verletzt hatte. In seinem Zeugnis steht teilgenommen Note nicht bestanden. Als er in seiner Stammeinheit angekommen ist, hat er dies direkt weitergemeldet, dass ihm ein Modul fehlt. Sein Chef und Spieß sagten dann aber das dieser Punkt nicht rellevant sei und deswegen nicht wiederholt werden müsse. Nun ist er versetzt worden und möchte aber gerne SaZ in der Laufbahn der Mannschaften werden. Nun zu der Frage: Kann es sein, dass der Kamerad jetzt bevor er SaZ wird nochmal alles (oder das Modul) wiederholen muss? Damit er überhaupt SaZ werden kann? Meldet sich Köln dann da oder muss der neue Chef selbst entscheiden?
Weil ja nun auch schon eine gewisse Zeit zwischen der Aga und jetzt liegt. Oder was sagt die Vorschrift dazu? Ist es wirklich nicht relevant für einen Mannschafter oder sein Dienstposten (nach der Aga bis jetzt GeZi Soldat)?

Danke für eure Antworten im vorraus :)
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