Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 12:59:48
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Aetix
« am: 29. Juni 2015, 18:50:40 »

Ok!

Vielen Dank KlausP.  ;)
Autor: KlausP
« am: 29. Juni 2015, 15:17:33 »

In Ihrem Fall rechnen Sie die Fahrkosten ganz normal ab.
Autor: Aetix
« am: 29. Juni 2015, 15:01:06 »

Vielen Dank für die Antworten!

Stimmt aber. Wenn bei einer Fahrgemeinschaft außer dem Fahrer (der darf das) auch die Mitfahrer die vollen Fahrkosten abrechnen wollen, ist das Betrug. Sie können lediglich angeben, dass sie bei jemandem mitgefahren sind, der Fahrer kann angeben, wen er mitgenommen hat.

Das mit der Fahrgemeinschaft ist schlüssig und macht Sinn, beschreibt aber eher die Lage wenn ich von zukünftigen Kameraden mitgenommen würde.

Wie würden Sie in meinem Falle verfahren? Einfach dem ReFü schildern dass ich von meinem Vater gefahren wurde, damit er dann entscheiden kann ob ich einen Anspruch auf die Fahrtkostenerstattung habe?
Autor: KlausP
« am: 29. Juni 2015, 14:42:25 »

Ich glaube, bei einer Fahrgemeinschaft wäre es was anderes. Also mehrere Soldaten teilen sich ein KFZ. Dies wär hier ja aber nicht der Fall. Bin mir aber nicht sicher.

Stimmt aber. Wenn bei einer Fahrgemeinschaft außer dem Fahrer (der darf das) auch die Mitfahrer die vollen Fahrkosten abrechnen wollen, ist das Betrug. Sie können lediglich angeben, dass sie bei jemandem mitgefahren sind, der Fahrer kann angeben, wen er mitgenommen hat.
Autor: knck
« am: 29. Juni 2015, 14:38:46 »

Ich glaube, bei einer Fahrgemeinschaft wäre es was anderes. Also mehrere Soldaten teilen sich ein KFZ. Dies wär hier ja aber nicht der Fall. Bin mir aber nicht sicher.
Autor: Aetix
« am: 29. Juni 2015, 14:33:34 »

Ok wenn das nicht relevant ist wer fährt, kann ich meinem Vater das Geld ja dann weiterleiten.
Wollte nur wissen ob das für den ReFü überhaupt von Belang ist ob es mein eigenes Kfz ist.
Autor: knck
« am: 29. Juni 2015, 14:21:14 »

Meine Meinung:

Du fährst doch trotzdem mit dem PKW zur Einheit. Ob vor oder neben dem Steuer, ist doch in erster Linie egal. Sprit + Verschleiß entsteht trotzdem.
Autor: Aetix
« am: 29. Juni 2015, 14:04:25 »

Guten Tag,

ich trete am Mittwoch meinen Dienst an. Dass die Bahngutscheine beim ReFü in Fahrtgeld bei Anreise mit PKW eingetauscht werden ist mir bewusst.
Die Frage ist jedoch, wie ich mich richtig verhalte, da mein Vater mich zur Kaserne bringt.

Gebe ich dann lediglich die Tickets ab oder habe ich die gleichen Umtauschansprüche als wenn ich mit dem eigenen PKW anreisen würde?

Vielen Dank
Aetix
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de