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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Bob_89 am 17. August 2019, 23:31:11

Titel: Erneute Musterung
Beitrag von: Bob_89 am 17. August 2019, 23:31:11
Hallo liebe Community,

ich stehe mit beiden Beinen im Leben, im Beruf wie im Privatem, dennoch bin ich mir nicht sicher ob ich mein jetzigen Beruf mein Leben lang ausführen möchte.

Daher habe ich mich mit anderen Berufen auseinander gesetzt und ich bin stark am überlegen ob ich mich als Polizist bewerben sollte. Ich weiß das das hier ein Bundeswehrforum ist.

Vor knappen 13 Jahren hatte ich eine CT Untersuchung, wo man bei mir am Hals ein leichten Bandscheibenvorfall aus jüngster Vergangenheit festgestellt hat, ich hab und hatte nie Beschwerden. Nun war kurze Zeit später meine Musterung, wo ich die ärztlichen Unterlagen von der Untersuchung vorgelegt habe. Der damalige Musterungsarzt hat mich daraufhin gefragt ob ich zum Wehrdienst möchte oder nicht (je nach dem würde ich eine Tauglichkeit bekommen oder nicht).
Ich hab mich gegen den Wehrdienst, was ich inzwischen bereue, entschieden und bin dann T 5 gemustert.

Mein Problem ist folgendes wenn ich mich bei der Polizei bewerbe muss ich alle gesundheitlichen Daten übermitteln, mit einer T5 Musterung würde ich höchstwahrscheinlich nicht mal zu den Test eingeladen werden.
Ist es ratsam eine erneute CT Untersuchung vom Hals machen zu lassen, wie gesagt ich hatte und hab keinerlei Schmerzen oder Beeinträchtigungen und wenn diese Untersuchung gut und Erfolgversprechend ist, eine erneute Musterung durchführen zu lassen um dann im Idealfall T1 bzw. T2 gemustert zu werden? Um sich damit dann zu Bewerben oder ist das alles hinfällig oder gar übertrieben?

Ich danke schon mal im voraus :-)
Titel: Antw:Erneute Musterung
Beitrag von: sputn!k am 18. August 2019, 02:15:08
Absolute Ausschlussgründe für die Polizeidiensttauglichkeit nach PDV 300 sind Bandscheibenvorfälle. Ich prognostiziere, sobald der Polizeiärztliche Dienst etwas von dieser Diagnose erfährt, ist das Einstellungsverfahren für sie beendet, neue Musterung hin oder her.
Titel: Antw:Erneute Musterung
Beitrag von: BulleMölders am 18. August 2019, 08:07:18
ob ich mich als Polizist bewerben sollte. Ich weiß das das hier ein Bundeswehrforum ist

Und aus genau diesem Grunde ist hier dicht!

Und nur mal so eine Musterung bei Ihnen durchführen, um eine Fehler der Vergangenheit
Ich hab mich gegen den Wehrdienst, was ich inzwischen bereue, entschieden und bin dann T 5 gemustert.
aus zu bügeln, ist nicht.
Manchmal muss man mit den Fehlern der Vergangenheit leben.