Autor: Tommie
« am: 13. Oktober 2014, 15:49:14 »Auf der Internetseite steht jedoch, man soll sich beim Bereich seines derzeitigen Wohnortes bewerben.
Abgesehen von der Tatsache, dass ich in Ihrem Posting eine Frage, gekennzeichnet durch ein Fragezeichen vermisse, frage ich mich die ganze Zeit, welchen Teil des von Ihnen zitierten Textes Sie nicht verstanden haben ? Dass Sie sich dort bewerben müssen heisst doch noch lange nicht, dass man Sie dann zwangsweise auch dort einsetzen wird! Sie können im Rahmen des Bewerbungsverfahrens schon noch artikulieren, wo Sie sich einen endgültigen Einsatz vorstellen können!