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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: MartinP am 13. Januar 2018, 19:01:22

Titel: Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: MartinP am 13. Januar 2018, 19:01:22
Hallo liebe Forengemeinde,

ich hatte mich schonmal mit der Möglichkeit beschäftigt, nach dem Studium zum Bund zu gehen. Bisher stand ich noch nie mit der Bundeswehr in Kontakt, habe also auch keine Grundausbildung gemacht. Nach einiger Recherche glaube ich nun zu wissen, dass ich mit einer Promotion in einem technischen Fach die Möglichkeit habe schon als Major einzusteigen (nach der Grundausbildung, Offiziersausbildung, etc.). Auf der anderen Seite muss ich für die erste Beförderung (vom Major an) 10 Dienstjahre als Offizier vorweisen können - das mag auch sicher für den Normalfall einer Offizierslaufbahn angemessen sein, wenn man als Leutnant einsteigt. Bei einem Quereinstieg wirkt das aber ganz schön abschreckend, wenn ich nach frühestens 10 Jahren den "ersten Schritt" auf der Karriereleiter machen kann. Daher die Frage: gibt es in diesen Fällen Sonderregelungen?

Viele Grüße

Martin
Titel: Antw:Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: KlausP am 13. Januar 2018, 19:37:51
Geregelt ist das in der Soldatenlaufbahnverordnung.

In der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes wird man im Regelfall auch nicht als Leutnant eingestellt sondern  als "Schütze OA", also mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad. Das trifft aber eben auf Seiteneinsteiger, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, nicht zu.
Titel: Antw:Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: TomTom2017 am 13. Januar 2018, 21:09:35
§ 26 SLV ist dein Freund.  8) Hier konkret § 26 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SLV.
Titel: Antw:Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: Ralf am 13. Januar 2018, 21:33:07
Mit einem Master ist der Regeleinstieg Hauptmann. Höhere Dienstgrade bedingen Berufserfahrung (welche kannst du in der SLV nachlesen) und eine entsprechende Stelle. Du wärst nicht der Erste, der trotz Berufserfahrung "nur" auf einem Hptm-DP einsteigt. Auf der Ebene der StOffz ist der Bedarf in machen Verwendungen nicht so hoch.
Bei einem Einstieg als Major käme die nächste Beförderung (zum OTL)  frühestens in 3 Jahren.
Titel: Antw:Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: Andi am 14. Januar 2018, 02:44:44
Promoviert in einem technischen Fach dürfte durchaus der geforderte Doktor Ingenieur sein. Da wir in technischen Bereichen immer Bedarf haben dürfte einer Einstellung als Major vermutlich formell nichts im Weg stehen.
Wie schon geschrieben gelten für Quereinsteiger nicht die Zeiten "ab Ernennung zum Offizier" bis zur nächsten Beförderung. Allerdings wird da für jemanden, der als Major eingestellt wird sowieso im Normalfall nur noch eine Beförderung im Raum stehen

Gruß Amdg
Titel: Antw:Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2018, 07:56:38
Zitat
Da wir in technischen Bereichen immer Bedarf haben dürfte einer Einstellung als Major vermutlich formell nichts im Weg stehen.
Der "Doktor" ist dabei irrelevant.  Und auf der StOffz Ebene ist es halt eben nicht immer so. Da muss dann sogar schon mal de Vertiefungsrichtung passen. Es wird ja dezidiert auf Dienstposten, nicht für die Verwendung eingestellt.
Titel: Antw:Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: Tasty am 14. Januar 2018, 10:53:03
Ob die Lage zur Zeit noch so ist kann ich nicht sagen, aber mir wurde im ersten Halbjahr 2017 die Einstellung als Major angeboten, ich hätte mich für einen von drei in Frage kommenden Dienstposten entscheiden können. Einstellung wäre kurzfristig / schnellstmöglich gewesen. Bereich Heer/LogTr
Titel: Antw:Mindestdienstzeit als Major zur Beförderung
Beitrag von: TomTom2017 am 15. Januar 2018, 06:43:10
Ob die Lage zur Zeit noch so ist kann ich nicht sagen, aber mir wurde im ersten Halbjahr 2017 die Einstellung als Major angeboten, ich hätte mich für einen von drei in Frage kommenden Dienstposten entscheiden können.

Steht ja nicht im Widerspruch zur Aussage von Ralf. Man sollte aber vermeiden, ein Beispiel zur verallgemeinern. Es kommt sehr auf den Einzelfall an.