So wie ich das sehe, hat es niemals Vorgaben des BVerfG zur Bundesbesoldung gegeben.
So wie ich das sehe, hat das BVerfG sich zur Richterbesoldung in Berlin und in NRW geäußert.
Es ist ok, wenn man auf Basis solcher Urteile Rückschlüsse zieht und die Urteile bei der nächsten Reform berücksichtigt.
Da aber bisher zur Bundesbesoldung seitens des Gerichts nichts gesagt wurde
- ist derzeit die Besoldung nicht verfassungswidrig
- bestehen keine verbindlichen Vorgaben und
- auch kein Zeitdruck.
Es ist wirklich krass. Ich habe ernsthaft geglaubt, dass BVerfG hätte die Bundesbesoldung für verfassungswidrig erklärt und der Bund würde das ignorieren.
Jetzt erfahre ich, dass das überhaupt nicht stimmt. Und das erschüttert mich noch mehr.
Aus dem Erlass des BMI den @Nachtmensch genannt hat:
"Wenngleich die Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nord-rhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen,
hat auch der Bundesgesetzgeber eingedenk seiner Verpflichtung zur Gewährung einer verfassungskonformen Besoldung (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz)
die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten."RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6
D.h. es bedurfte keiner zusätzlichen Klage eines Bundesbeamten... da der Bundesgesetzgeber bereits die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG eingeleitet hatte.
Dies hätte der Gesetzgeber, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltslage, nicht getan, wenn die bestehende Bundesbesoldung aus seiner Sicht verfassungskonform wäre.