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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 06. November 2024, 17:29:15 »

"Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf, mit dem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene ergangene Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu dem durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden, die mittelbar auch den Bund betreffen."

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/11/beamtenalimentation.html


https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html

Autor: KlausP
« am: 19. Oktober 2024, 11:22:06 »

Moin zusammen.
Frage die eventuell kommende Alimentation bezieht die sich ausschließlich nur auf Beamte als Berufssoldaten oder haben die Zeitsoldaten auch was davon ? Das lässt sich nicht ganz rauslesen.
Vielen Dank
Gruß

Das gilt für alle Personen- und Statusgruppen, die nach Bundesbesoldungsgesetz besoldet werden.
Autor: Ralf
« am: 19. Oktober 2024, 09:51:27 »

Die gilt natürlich auch für SAZ. Die Besoldung ist für Beamte, Richter und Soldaten.
Und auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen.
Autor: Nachtmensch
« am: 19. Oktober 2024, 06:34:34 »

Die gilt natürlich auch für SAZ. Die Besoldung ist für Beamte, Richter und Soldaten.
Autor: wehr1895
« am: 19. Oktober 2024, 06:01:10 »

Moin zusammen.
Frage die eventuell kommende Alimentation bezieht die sich ausschließlich nur auf Beamte als Berufssoldaten oder haben die Zeitsoldaten auch was davon ? Das lässt sich nicht ganz rauslesen.
Vielen Dank
Gruß
Autor: Nachtmensch
« am: 25. September 2024, 14:57:42 »

Hier ist die Stellungnahme des DRB,
https://c.gmx.net/@327800789982511365/802r6A8DQYCrdB0v1JYdDA

Insgesamt 33 Seiten die den Entwurf vernichten und die Unstimmigkeiten aufzählen.
Autor: LwPersFw
« am: 04. September 2024, 13:42:52 »


Gerade die Worte: Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind.


Einmal losgelöst von der Frage ob die generelle Besoldungshöhe in jeder Besoldungsgruppe den Vorgaben des BVerfG entspricht...

Es wird - wie so oft - "Gewinner und Verlierer" geben ...

Siehe z.B. die weiterhin fortgeschriebene Beibehaltung des Anrechnungsbetrags nach § 39 Abs 2 BBesG > neu § 69 Absatz 6 Satz 2 ...
... obwohl er abgeschafft werden sollte... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,69768.msg707962.html#msg707962


Oder auch das die Familien mit 2 Kindern beim AEZ deutlich schlechter gestellt werden, als im Entwurf vom Januar 2023:

Beispiel:                             2023                                                              2024

                        für das 1. Kind     für das 2. Kind                   für das 1. Kind     für das 2. Kind

Mietstufe IV              7 €                    400 €                                   12 €                 12 €




Autor: KiloWhiskey
« am: 03. September 2024, 12:07:57 »

Ich bin von der Bericherstattung des DBwV sehr enttäuscht.

Gerade die Worte: Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind.

Also wenn kein Geld da ist, dann ist die Rechtsprechung auch nicht so wichtig.

Ich werde das Thema: Amtsangemessene Alimentation weiter beobachten, ob sich der DBwV noch einmal klarer positioniert, ansonsten werden ich nach 12 Jahren austreten.
Autor: LwPersFw
« am: 03. September 2024, 07:24:18 »

So wie ich das sehe, hat es niemals Vorgaben des BVerfG zur Bundesbesoldung gegeben.

So wie ich das sehe, hat das BVerfG sich zur Richterbesoldung in Berlin und in NRW geäußert.

Es ist ok, wenn man auf Basis solcher Urteile Rückschlüsse zieht und die Urteile bei der nächsten Reform berücksichtigt.

Da aber bisher zur Bundesbesoldung seitens des Gerichts nichts gesagt wurde
- ist derzeit die Besoldung nicht verfassungswidrig
- bestehen keine verbindlichen Vorgaben und
- auch kein Zeitdruck.

Es ist wirklich krass. Ich habe ernsthaft geglaubt, dass BVerfG hätte die Bundesbesoldung für verfassungswidrig erklärt und der Bund würde das ignorieren.
Jetzt erfahre ich, dass das überhaupt nicht stimmt. Und das erschüttert mich noch mehr.


Aus dem Erlass des BMI den @Nachtmensch genannt hat:

"Wenngleich die Beschlüsse des BVerfG in erster Linie die Gesetzgeber der Länder Nord-rhein-Westfalen und Berlin in die Pflicht nehmen,
hat auch der Bundesgesetzgeber eingedenk seiner Verpflichtung zur Gewährung einer verfassungskonformen Besoldung (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz)
die Besoldung des Bundes an den neu justierten Maßstäben auszurichten."


RdSchr. d. BMI v. 14.6.2021 - D3-30200/94#21 - 178#6


D.h. es bedurfte keiner zusätzlichen Klage eines Bundesbeamten... da der Bundesgesetzgeber bereits die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG eingeleitet hatte.

Dies hätte der Gesetzgeber, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltslage, nicht getan, wenn die bestehende Bundesbesoldung aus seiner Sicht verfassungskonform wäre.

Autor: Nachtmensch
« am: 03. September 2024, 07:03:39 »

Der Artikel vom. DBwV sagt mal wieder alles aus.
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/bewegung-beim-alimentativen-ergaenzungszuschlag

Ein Entwurf der nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht wird noch schön geredet vom Verband, anstatt auf die inhaltlichen Fehler einzugehen.
Autor: Nachtmensch
« am: 02. September 2024, 22:58:21 »

Derzeit liegt keine Klage beim BVerfG von einem Bundesbeamten vor.
Allerdings hat der Bund im Jahr 2021 eingestanden, dass die derzeitige Besoldung nicht verfassungsgemäß ist. Das BMI hat einen Erlass herausgegeben, dass kein Widerspruch eingelegt werden muss und der derzeitige Zustand einer nicht amtsangemessen Alimentation geheilt wird. Das war vor mehr als drei Jahren.
Schau dir die vielen Beispielberechnungen und Ausführungen von Nutzer Swen an im anderen Forum.
Autor: F_K
« am: 02. September 2024, 22:43:10 »

Nunja, je nach Familienstand und Anzahl Kinder (Mietkosten und weitere Faktoren) gibt es eben "kein" Problem - dies ist Teil der Wahrheit.
Autor: justice005
« am: 02. September 2024, 22:41:15 »

So wie ich das sehe, hat es niemals Vorgaben des BVerfG zur Bundesbesoldung gegeben.

So wie ich das sehe, hat das BVerfG sich zur Richterbesoldung in Berlin und in NRW geäußert.

Es ist ok, wenn man auf Basis solcher Urteile Rückschlüsse zieht und die Urteile bei der nächsten Reform berücksichtigt.

Da aber bisher zur Bundesbesoldung seitens des Gerichts nichts gesagt wurde
- ist derzeit die Besoldung nicht verfassungswidrig
- bestehen keine verbindlichen Vorgaben und
- auch kein Zeitdruck.

Es ist wirklich krass. Ich habe ernsthaft geglaubt, dass BVerfG hätte die Bundesbesoldung für verfassungswidrig erklärt und der Bund würde das ignorieren.
Jetzt erfahre ich, dass das überhaupt nicht stimmt. Und das erschüttert mich noch mehr.

Autor: Nachtmensch
« am: 02. September 2024, 22:35:20 »

Das BVerfG legt keine Zahlen für die Höhe der Besoldung fest, sondern stellt Prüfmechanismen auf, um Rückschlüsse darauf ziehen zu können, ob die Besoldung gegen das GG verstößt.
Der jetzige Referentenentwurf weicht in einigen Punkten von den Vorgaben des BVerfG aus Mai 2020 ab. Diese Abweichungen sind rein aus fiskalischen Gründen.

Bisher hat keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber die Vorgaben aus dem Beschluss vom BVerfG ordnungsgemäß umgesetzt.
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