Autor: 200/3 ohne LoginDaten
« am: 07. Dezember 2024, 11:48:47 »Klar kriegen Truppführer, Gruppenführer etc. die Zulage. Die Person muss halt aber auch tatsächlich auf einem Dienstposten sitzen (nicht nur als Arbeitsgliederung) der auch entsprechend ausgewiesen ist. Hat auch nichts mit Ausbildertätigkeit zu tun. Kommt dann aber auch auf die Gliederung in der Einheit und Teileinheit an. Bsp.: Der FN-Truppführer (4 Sdt) bekommt die Zulage, 2 Büros weiter beim leSpäh-Zug gibt es keine Truppführerzulage weil da die Gruppe das kleinste organisatorische Element ist.
Ob nun z.B. der Schirrmeister mit seinen Schirrmeistergehilfen die Definition für „Trupp“ erfüllt oder die Definition durch das Ausmaß an Verantwortung ausgeglichen werden kann muss individuell geprüft werden.
Ich schätze mal dass einige hier das mit alten Zulage „Führer oder Ausbilder im Außendienst“ verwechseln…
Ob nun z.B. der Schirrmeister mit seinen Schirrmeistergehilfen die Definition für „Trupp“ erfüllt oder die Definition durch das Ausmaß an Verantwortung ausgeglichen werden kann muss individuell geprüft werden.
Ich schätze mal dass einige hier das mit alten Zulage „Führer oder Ausbilder im Außendienst“ verwechseln…