Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Donnioo am 08. Dezember 2017, 17:36:58
-
Schönen guten Abend,
Ich hätte mal eine frage zu den Sicherheitsbestimmungen der Streife.
Auf der Streife wurde ich heute belehrt, dass ich gefälligst meine schießbrille & Gehörschutz tragen soll.
Ich kann mich nicht daran erinnern das ich jemals meine schießbrille während einer Streife getragen habe.
Mir wurde gesagt das ich damit gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen würde.
Nun die Frage : Stimmt das ? und wenn Ja, wo finde ich diese Sicherheitsbestimmungen?
Lieben Gruß
-
Kann sein, dass es einen entsprechenden Punkt in eurer besonderen Wachanweisung gibt - eine allgemeingültige Bestimmung dieser Art ist mir nicht bekannt.
-
Zumindest wäre es konsequent.
-
Aber kontraproduktiv - solange kein aktiver Gehörschutz dienstlich geliefert wird.
-
Streife im Rahmen Gefechtsdienst, Wache oder Feldjägerdienst?
Im Gefechtsdienst sind Gehörschutz und Schießbrille wahrscheinlich aus Sicherheitsgründen befohlen.
Im Wach- oder Feldjägerdienst kann ich mir nicht vorstellen, dass man mutwillig einen der wichtigsten Überwachungssinne so einschränkt.
-
Das ist halt die Krux daran. Da könnte ja glatt mal ein findiger Vorgesetzter auf die Idee kommen, dass aus Arbeitsschutzgründen in Verbindung mit dienstlichen Erfordernissen ein anderer Gehörschutz erforderlich sein könnte.
-
Egal welche Streife das war. Sie wurde von einem Vorgesetzten eingesetzt. Vermutlich gab es auch einen Befehl für diesen, wie auch immer gearteten, Streifendienst. Da gab es sicherlich den Punkt Anzug. Am Ende steht die Kontrolle.
Hört sich komisch an, wäre aber militärisch. ;D
-
Aber kontraproduktiv - solange kein aktiver Gehörschutz dienstlich geliefert wird.
Zumindest nicht für die Truppe und erst revht nicht für Wachsoldaten.
-
Auf der Streife wurde ich heute belehrt, dass ich gefälligst meine schießbrille & Gehörschutz tragen soll.
Rein aus Interesse: Von "welcher Stelle" denn? Wachvorgesetzter oder "irendein Dahergelaufener"?
-
Wahrscheinlich eher letzteres.
-
Scheint aber für den TE nicht mehr von Interesse zu sein. ;)
-
Ich bedanke mich für die ganzen Antworten.
hat sich am Ende alles geklärt ;D
-> Der chef befiehlt den Anzug
-
Da die Bewachung der Bw-Liegenschaften in der Regel nicht mehr mit Mil-Personal erfolgt und Streifen eigentlich schon davor nicht mehr eingesetzt wurden, ist mit Sicherheit eine Streife im Gelände gemeint gewesen und kein als Streife eingesetzter Wachsoldat.
Sicher ist ein verdämmter Gehörgang für die Streife, besonder während der Horchhalte kontraproduktiv, aber der Ausbilder hat sich dabei u.U. was gedacht, weil bspw. die Streife überrascht werden sollte und dabei mit Waffeneinsatz (Manövermunition) zu rechnen war.
Man kann nur Mutmaßen, weil man nicht dabei war und hier oft nur Fragmente einer Sache präsentiert werden und viel Spielraum für Spekulationen und Annahmen bleibt.