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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 25. September 2018, 08:35:58 »

Letztendlich entscheidet der Personalführer.

Bei "Dienstgraden" ist das manchmal ein Thema, wenn nicht "ebenengerecht" eine Dienstleistung erbracht wird.

Beispiel: Der KpChef leistet eine RDL als Marschierer beim Nijmegenmarsch - ist nicht ebenengerecht, würde man daher nicht zählen.

Bei Mannschaftssoldaten spielt das eigentlich keine Rolle, da diese ja immer ebenengerecht eingesetzt sind.
Meines Wissens nach spricht die SLV nur von "RDL Tagen im Dienstgrad", ohne beordert / unbeordert zu unterscheiden.
Autor: Der Reservist
« am: 25. September 2018, 08:22:00 »

Ich habe soeben mit BAPers telefoniert und dort mit dem zuständigen PersFhr des Kameraden. Dieser meinte wieder, dass die Tage vor der Beorderung NICHT für eine Beförderung angerechnet werden können (sobald die Beorderung abgeschlossen wurde). In welchem Paragraf kann man sich denn schlau machen bzgl der Rechtslage?
Autor: Der Reservist
« am: 24. September 2018, 18:40:13 »

Besten Dank!
Autor: F_K
« am: 24. September 2018, 17:29:56 »

Eine Rose ist eine Rose, ein RDL Tag ist ein RDL Tag.

Da besteht keine Notwendigkeit einer "nachträglichen Anrechnung" - der Tag zählt.
Autor: Der Reservist
« am: 24. September 2018, 17:26:54 »

Wenn wir das Thema gerade offen haben:

ein Kamerad leistet unbeordert RDL-Tage auf einem Dienstposten. Nun wird er auf diesem Dienstposten beordert. Kann er sich die Tage nachdrücklich für eine Beförderung (Mannschaftssoldat) anrechnen lassen? So etwas ging mal durch den Buschfunk... MkG
Autor: schlammtreiber
« am: 10. September 2018, 15:59:46 »

Schlammtreiber kritisiert meinen Begriff "Dienstleistung". Wofür steht eigentlich die Abkürzung "RDL"? 

Die steht dafür, dass der Reservist Dienst leistet... nicht dafür, dass er als "Kunde" eine "Dienstleistung" in Anspruch nimmt.


 ;)
Autor: miT
« am: 07. September 2018, 15:23:25 »

Ruhig brauner, über den Punkt sind wir hinaus.
Autor: JLo
« am: 07. September 2018, 14:51:25 »

Zitat
Hat jemand eine Idee, wie man mein Anliegen der Beförderung meines Sohnes ohne eine RDL hinbekommen kann?

Was ist das für ein Blödsinn?
Als Hptm d.R sollte man wissen wie die Vorschriften sind, zumindest wo man hätte nachfragen können. Und was soll das Bild?
Peinlich für den Sohn, dass Papa versucht ihn einfach mal schnell zu Befördern.
Wo kommen wir denn dahin... *aufreg*  :o 
Autor: miT
« am: 07. September 2018, 13:22:48 »

Dann bleibt die Erinnerung und der gute Rat. Es hört niemals ganz auf  ;D
Autor: KlausP
« am: 07. September 2018, 13:02:49 »

OT: Wird es dann nicht mal wieder Zeit ne Urlaubsvertretung zu machen Klaus :-)?

Ich nicht mehr. Ich bin jetzt 65 und seit 3 Jahren aus der Beorderung ausgeplant.
Autor: miT
« am: 07. September 2018, 12:53:58 »

OT: Wird es dann nicht mal wieder Zeit ne Urlaubsvertretung zu machen Klaus :-)?
Autor: KlausP
« am: 07. September 2018, 12:16:57 »

Auch wenn der TE sich inzwischen verabschiedet hat, möchte ich dazu was schreiben:

Zitat
... Und Klaus, der Reservespieß, kann sogar aus meinen wenigen Beiträgen herauslesen, dass ich kein Disziplinarvorgesetzer war. ...

Ja, bei so viel Unkenntnis der Rechtslage, die definitiv nicht neu ist, bin ich zu diesem Schluß gekommen. Meine Chefs haben solche Klopper jedenfalls nicht rausgehauen, die wussten, dass es auch bei GWDL z.B. keine "Regelbeförderung" gab und haben das auch mehrfach durchgezogen, nicht Hinz und Kunz mit einem Federstrich zu befördern - und damals brauchte man noch 6 Monate zum Gefreiten.
Und auch meine aktive Dienstzeit ist inzwischen 12 Jahre her, die Zeit als aktiver Spieß noch länger. Meine letzte WÜb als Spieß einer GA-Kompanie liegt inzwischen 8 Jahre zurück.
Autor: miT
« am: 07. September 2018, 11:59:37 »

d.R. bitte  :-*
Autor: Razzon
« am: 07. September 2018, 09:25:07 »

Ogottogottogottogottogotttogott.  :)

Jetzt werde ich auch noch gesiezt. Das ist mir in einem Forum noch nie passiert.  ::)
Habe mir meinen Eingangspost noch einmal durchgelesen und versucht nachzuvollziehen, woran man erkennen kann, dass ich nicht an eine Beförderung ohne Beorderung glaube. Oder dass ich jemanden zu vorschriftswidrigen Verhalten annimieren will. Bei aller Freundschaft: ich finde keinen Hinweis darauf. Ich habe mir gewünscht, meinen Sohn in Rahmen einer DVag zu befördern und gefragt, ob das geht. Ich habe das gefragt, weil ich das nicht weiß. Wenn ich es wüsste, hätte ich nicht gefragt. Wenn GummyBear für sich selbst feststellt, dass sogar er das weiß, hilft mir das nicht weiter. Darauf hin habe ich von Ralf und F_K, der wandelnden Vorschrift, ganz sachlich die richtigen Antworten bekommen, für die ich mich hier noch einmal herzlich bedanke.

Ich habe meinen Sohn gerade darüber informiert und ihm den Fred hier gezeigt. Er hat gelacht. Ich nicht.

Was ging dann hier weiter ab? Mit Verlaub, ich habe mich gerade hier angemeldet und meine allererste Frage gestellt. Und dann schreibt TheScientist, "der Wissenschaftler", hier in meinem Fred nicht AN mich, sondern ÜBER mich. Schlammtreiber kritisiert meinen Begriff "Dienstleistung". Wofür steht eigentlich die Abkürzung "RDL"? Und btw.: Solange ich keine anderen Menschen verletze: darf ich meine Wortwahl nicht selbst entscheiden? Ulli, der Moderator mit seinen 25.000 Beiträgen, nennt mein Ansinnen sogar bekloppt. Als helfende Dienstaussicht eines älteren Kameraden würde ich das nicht bezeichnen. Und Klaus, der Reservespieß, kann sogar aus meinen wenigen Beiträgen herauslesen, dass ich kein Disziplinarvorgesetzer war. Und macht aus seinem Herzen keine Mördergrube und haut diese Vermutung gleich hier rein. Zum Schluß siezt mich hier noch einer.

Rechnen wir mal: mein Sohn ist gerade als FWDLer entlassen worden. Er ist also mindestens 18-19. Ich bin sein Vater, als mindestens 45. Als SAZ12 bin ich also mit 32 Jahren als Hauptmann entlassen worden. Meine Dienstzeit ist demnach mindestens 13 Jahre (tatsächlich 19, Jörn ist mein jüngstes Kind) her. Ich darf solche Sachen nicht wissen.
Hier mal ein Bild von dem bekloppten Lügner und seinem Sohn vom Tag der offenen Tür in der Theodor-Körner-Kaserne vom August 2018. Beide als Reservist.



Ich denke, Ihr nehmt es mir nicht übel, wenn ich dieses Forum wieder verlasse.

MkG

Dirk

Gut geschrieben. Recht hast Herr Hauptmann.
Autor: Ralf
« am: 07. September 2018, 05:13:45 »

Die Wortwahl "Komplize", Erfahrungen aus der Vergangenheit mit halbseidenen eigenen Beförderungen und die Nichtreaktion auf meine Frage, die alles aufgeklärt hätte:
Zitat
Beförderungen werden doch durch die Personalführende Stelle (BAPersBw) erstellt, nicht durch dich. Oder habe ich dein Ansinnen mit dem "Komplizen" falsch verstanden?
lässt schon die Vermutung, dass da jemand etwas eigenes plant, nicht ganz verwerflich erscheinen.
Und manche siezen hier und manche duzen, das ist kein Indiz für irgend etwas.
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